Passivhäuser – Das Wohnen der Zukunft

Passivhäuser – Das Wohnen der Zukunft

Einblicke in ein Passivhaus

Allen Bauherren oder solchen, die es werden wollten, waren die Tage des Passivhauses im November anzuraten. Im letzten Jahr wurden in ganz Österreich vom dreizehnten bis zum fünfzehnten November hundertdrei Passivhäuser für Schaulustige geöffnet. Bauherren, die von Passivhäusern überzeugt sind, gaben wichtige Ratschläge an Interessenten weiter. Experten erklärten, wie Passivhäuser „funktionieren“ und welche Vorteile sie mit sich bringen.

Komfort und Qualität trotz geringer Kosten

Jeder Passivhausbesitzer legt Wert auf hohe Qualität, komfortables Wohnen und Maßnahmen, die effektiv Energiekosten dezimieren, was ohne komplizierte Techniken im Passivbau umgesetzt werden kann. Schon in Gesprächen mit Architekten und Hausbewohnern stellten die Besucher fest, dass die angenehme Wärme im Gebäude auch unmittelbar vor den Fenstern vorliegt. Darüber hinaus konnten die Gäste Einblicke in die benutzerfreundliche Bedienung der Komfortlüftung erhalten. Eine Lüftung mit cleverem System, denn sie ist so konstruiert, dass Wärmeverluste kaum eintreten, Frischluft aber stetig eingespeist wird. In Passivhäusern „Plus“ übernehmen Photovoltaik und / oder Solaranlagen den restlichen Energiebedarf, wodurch Kosten eingespart werden und Umweltschutz gewährleistet wird. Mit Passivhäusern-Standards können Besitzer ihr Gewissen erleichtern, indem sie sich dauerhaft von Energieeinkäufen unabhängig machen. Die Wärmeenergie, die Bewohner und Geräte im Gebäude produzieren, wird effektiv rückgewonnen. Die Effizienz dieser Rückgewinnung leistet auch die optimierte Wärmedämmung des Hauses.

Fenster zu öffnen ist kein Problem, Schimmel kann ausgeschlossen werden, geringeEnergiekosten

Schimmelnde Wände oder gar Böden sind nahezu auszuschließen. Obwohl Passivhäuser oftmals verfemt sind, können Fenster ohne Bedenken geöffnet werden. Insbesondere für einzelne Familien bieten Passivhäuser Wohnqualität und verringerte Energiekosten. Da der Umweltschutz seit einigen Jahren massiv in der Politik in Form von Energiewende und Klimaschutz fußt, werden Passivhäuser in Zukunft ein bedeutende Rolle dabei spielen und dazu beitragen, dass Ziele dahingehend erreicht werden. Noch scheint die Anzahl der Passivbauten marginal. Für die Zukunft jedoch werden sie von großer Bedeutung sein.

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Aufteilung der Energieausweisklassen

Aufteilung der Energieausweisklassen

Aufschlüsselung der Heizwärmebedarf Klassen des Energieausweises in Österreich lt. OIB Richtlinie 6

Entsprechend der OIB Richtlinie 6 werden Gebäude in folgende Klassen nach ihrem Heizwärmebedarf pro m²-Brutto-Grundfläche eingeteilt (Energieausweisklassen). Die Haustechnik wird jedoch im Rahmen der Klasseneinordnung nicht berücksichtigt. Liegt ein Heizwärmebedarf von unter 10 kWh/m² vor, spricht man von einem Passivhaus; bei Werten von maximal 25 kWh/m² von einem Niedrigenergiehaus. Bis 50 kWh/m² Heizwärmebedarf ist die Rede von einem Energiesparhaus. Neubauten sollten einen Heizwärmebedarf von maximal 100 kWh/m² nicht überschreiten.

Energieausweisklassen HWB

Ein heutiger Neubau sollte der Klasse A++ bis C entsprechen; Mitunter spielen derartige Werte auch eine tragende Rolle, wenn es mitunter um Förderansuchen bzw. deren Bewilligung geht.

Etwaige andere verpflichtende Angaben, die im Energieausweis für Wohngebäude gemacht werden müssen, sind:

  • Endenergiebedarf
  • Heiztechnikenergiebedarf (Verluste der Haustechnik für Warmwasser sowie Heizung)
  • Maßnahmenempfehlungen, wie einerseits der Energiebedarf gesenkt bzw. andererseits eine wirtschaftliche wie technische Zweckmäßigkeit erreicht werden kann (ist im Neubau-Energieausweis nicht enthalten!)

Für Nicht-Wohngebäude müssen folgende Angaben im Energieausweis vorhanden sein:

  • Kühlbedarf des Gebäudes
  • Heizwärmebedarf sowie Vergleich zu den vorliegenden Referenzwerten
  • Energiebedarf bzw. Verluste von haustechnischen Anlagen getrennt für Warmwasser, Heizung sowie Kühlung und Beleuchtung
  • Maßnahmenempfehlungen, wie einerseits der Energiebedarf gesenkt bzw. andererseits eine wirtschaftliche wie technische Zweckmäßigkeit erreicht werden kann (ist in Neubau-Energieausweis nicht enthalten! (gilt nicht für Neubau)

Bei sonstig konditionierten Gebäuden:

  • U-Werte der Bauteile
  • Maßnahmenempfehlungen, wie einerseits der Energiebedarf gesenkt bzw. andererseits eine wirtschaftliche wie technische Zweckmäßigkeit erreicht werden kann (ist in Neubau-Energieausweises nicht enthalten!

Ausnahmen der Energieausweisvorlagepflicht

Folgende Gebäude und Gebäudeteile sind von der Energieausweisvorlagepflicht ausgenommen, und müssen bei Verkauf/Vermietung/Verpachtung sowie Errichtung oder Sanierung keinen Energieausweis ausweisen:

  • Nicht beheizte Gebäude, sowie Gebäude die nur Frostfrei gehalten werden (Raumtemperatur von nicht mehr als 5° C)
  • Provisorische Gebäude (max. 2 Jahre)
  • Gebäude mit nur einer sommerlichen Nutzung, die zwischen 1. November und 31. März nicht mehr als 31 Tagen genutzt werden
  • Werkstätten, Industrieanlagen sowie landwirtschaftliche Gebäude, bei denen Raumheizung und Raumkühlung überwiegend durch Abwärme gedeckt sind
  • Gebäude welche für religiöse Zwecke genutzt werden

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Tipps wie man mit Makler arbeitet

Tipps wie man mit Makler arbeitet

Makler

Wien. Österreichische Wohnungen gehören in Europa zu den teuersten. Die Abwicklung mit Maklern ist dabei nicht wegzudenken. Immer wieder sichern sie sich Vermittlungsrechte, wenn kurz vorher ein ansprechendes Objekt in den Immobilienmarkt gelangt. Besondere Aufmerksamkeit der Interessenten ist dabei gefragt, um sich nicht hinters Licht führen zu lassen. Auch der Energieausweis spielt eine Rolle.

Wie hoch kann die Maklerprovision sein?

Makler in Österreich haben es im Vergleich relativ einfach, viel Geld zu verdienen. Übersteigt der im Kaufvertrag genannte Kaufpreis eines Objekts 48.448,49 Euro, können Makler drei Prozent des Erwerbspreises einfordern. Anders ist es bei Mietverträgen. Bei ihnen hängt die Maximalprovision des Maklers von der Befristung des Vertrages ab. Ist der Vertrag weniger als zwei Jahre befristet, erlauben die österreichischen Gesetze eine Bruttomiete zusätzlich Umsatzsteuer. Verträge mit einer Maximalbefristung von drei Jahren können zu einer legalen Forderung von zwei Bruttomieten zuzüglich Umsatzsteuer führen. Gehen die Befristungen über drei Jahre hinaus oder entfallen ganz, sind drei Bruttomieten plus Umsatzsteuer bei Verlangen des Maklers zu zahlen.

Professionelle Vermarktung

Makler legen viel Wert auf Kompetenz und Professionalität. Sie besitzen eine Gewerbeberechtigung und erkennen Chancen in der Selbstvermarktung. Zusätzlich haben seriöse Makler eine feste Adresse ihres Büros, einen modernen Internetauftritt, der stets aktualisiert wird und mitunter Rat gebende Beiträge zur Verfügung stellt. Auch den Hinweis auf den in Österreich obligaten Energieausweis für Immobilien verdrängen Profis nicht.

Unterschriften nicht unüberlegt leisten

Wie in vielen Bereichen des Lebens, sollte man sich auch bei Verträgen nicht zu einer zeitigen Unterschrift drängen lassen. Oft anzutreffen ist ein solches Vorgehen bei unseriösen Massenbesichtigungen. Auf der sicheren Seite ist der Käufer oder Mieter immer, wenn er sich nach sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen und gründlicher Überlegung, dazu entscheidet, den Kaufvertrag zu unterzeichnen. Rücktritte sind unter Umständen nicht möglich und können im Erfolgsfall hohe Kosten verursachen. So können sich Makler beispielsweise anhand von Vertragsklauseln ihre Provision auch bei Verträgen sichern, die nicht zustande kommen.

 Schriftform schafft Sicherheit

Werden seitens des Maklers mündliche Zusagen oder Nebenabreden mit Interessenten gemacht, ist es ratsam, diese später im Vertrag schriftlich festzuhalten. Vereinbarungen ohne Schriftform können Makler leicht abstreiten und haben keinerlei Beweiskraft.
Makler sind ferner an ihre Aufklärungs- und Informationspflicht gebunden. Sie sind dazu angehalten, potenziellen Käufern oder Mietern auf den Wert des Objekts sich positiv und negativ auswirkende Gegebenheiten darzulegen. Bei einer Pflichtverletzung kann geklagt werden. Makler haften mir ihrer Provision.

Vorauszahlungen meiden

Bei Immobilienabwicklungen ist es empfehlenswert Maklern keine Vorauszahlungen zu leisten. Erst nach dem erfolgreichen Zustandekommen des Kontrakts kann der Vertragspartner seinen Kosten nachkommen. Auch sind Makler dazu verpflichtet, Kosten detailliert aufzustellen und aufzuschlüsseln, damit alle Kosten der Vermittlung und des Vertrags nachvollziehbar sind. Dabei müssen sie auf Verlangen ebenso Unterlagen, wie den Mietvertrag, Grundrissdokumente und Auszüge des Grundbuchs etc. aushändigen.
Verhandlungen können vorteilhaft sein

Sinnvoll kann es sein, bei der Maklerprovision zu verhandeln, sagen Verbraucherrechtler aus Wien. Gegebenenfalls sind Makler mit einer Provisionsumverteilung zu Ihren Gunsten einverstanden.

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Nicht vorhandener Energieausweis kostet

Nicht vorhandener Energieausweis kostet

Verträge ohne Energieausweis können teuer werden

Wien. Ab 1. Dezember 2012 kann es für Wohnungsverkäufer und Wohnungsvermieter teuer werden. Mit bis zu 1450 Euro Verwaltungsstrafe ist zu rechnen, wenn kein Energie-Ausweis vorgelegt wird. Selbst potenzielle Verkäufer, Makler oder Vermieter, die in Immobilieninseraten den Heizwärmebedarf sowie den Gesamtenergieeffizienzfaktor aus dem Energie-Ausweis nicht angeben, können belangt werden.

Verpflichtet einen Energie-Ausweis bei Verkauf oder Neuvermietung von Wohnungen vorzulegen, ist man bereits seit 2009, Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieser Pflicht gab es aber nur kaum. Gutachter stellen den Energie-Ausweis aus, dessen Kosten für eine Ausstellung variieren können. So kostet er zirka einen Euro pro Quadratmeter bei einem Mehrfamilienhaus, bei Einfamilienhäusern das Mehrfache.

Niedriger Wärmebedarf und hohe Energieeffizienz sind gut

Im Energie-Ausweis wird der Heizwärmebedarf festgehalten und soll Interessenten einer Immobilie beauskunften. Sogenannte Passivhäuser weisen einen Heizwärmebedarf auf, der weniger als fünfzehn Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr ausmacht. Neubauten zeigen dagegen einen Wärmebedarf von ungefähr 50 bis 80 auf. Bei unsanierten Altbauten kann der Bedarf bis zu 200 Kilowattstunden und mehr haben. Ausweise, die später ausgestellt wurden, beinhalten ebenfalls den Gesamtenergieeffizienzfaktor. Gut und erstrebenswert sind niedrige Werte.

Trotz allem ist der Energie-Ausweis keine hundertprozentige Kostenauskunft, denn diese hängen von den jeweiligen Bewohnern ab und können sich von Wohlbefinden zu Wohlbefinden unterscheiden. Es macht einen Unterschied aus, ob Bewohner ihre Räumlichkeiten auf 20 oder 23 Grad heizen. Aufgrund dessen können mögliche Käufer oder Mieter nicht nachvollziehen, ob die Bedarfs- und Effizienzangaben im Energie-Ausweis letztlich stimmen. Rechtsanwälte aus Wien raten daher zu einem Gegengutachten. Gutachter sind für das von ihnen erstellte Dokument verantwortlich und haften Käufern unmittelbar für die Korrektheit der Angaben. Ein Auswahlverschulden kann aber auch Vermieter oder Verkäufer treffen, wenn nicht geeignete Gutachter von ihnen beordert werden.

Vorgezeigt werden muss der Energie-Ausweis Käufern oder Mietern vor Abschluss des Vertrags. Spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss muss er ausgehändigt werden. Im Falle, dass Käufer oder Mieter keinen Energie-Ausweis bekommen, kann man diesen selbst ausstellen lassen und dadurch entstandene Kosten dem Verkäufer in Rechnung stellen. Diesem Szenario sollte jedoch eine Aufforderung an den Verkäufer zur Erstellung des Ausweises vorausgehen.

Ohne Energieausweis geht es nicht

Dass Verkäufer keinen Ausweis vorlegen und Käufer diesen nicht einfordern, hat keinen Haftungsausschluss zur Folge. Falls die Energieeffizienz Alter und Art des Objekts nicht entsprechen, können Mieter die Mietkosten verringern und Käufer eine teilweise Erstattung ihres Geldes verlangen.

Hausgemeinschaften von Wohnungseigentumsanlagen können Fälle aufzeigen, in denen vorerst keine Energieausweisausstellung beschlossen wurde. Mitglieder solcher Gemeinschaften, die ihre Wohnung verkaufen möchten, müssen für den Verkauf einen Energie-Ausweis erstellen lassen und die Kosten dafür selbst übernehmen. Einfordern können Sie diesen Kostenaufwand bei ihrer ehemaligen Gemeinschaft nicht.

Nicht wenige Makler weisen ihre Auftraggeber erfolglos darauf hin, dass der Energie-Ausweis bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden muss. Nicht erlaubt sind Vereinbarungen mit Käufern, bei denen einvernehmlich auf einen Energieausweis verzichtet wird.

 

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3 Tipps wie man Heizkosten sparen kann

3 Tipps wie man Heizkosten sparen kann

Die Energieausweis Kosten sind notwendig, wenn man wissen möchte, wie hoch der Energiebedarf des Hauses oder der Wohnung ist. Ob in Wien oder Niederösterreich – das spielt keine Rolle; jeder möchte in einem „sparsamen“ Haus leben. Die Energieausweis Kosten können aber wieder leicht eingespart werden: Tipps, wie man Heizkosten senken kann, ohne, dass neue Heizanlagen angeschafft werden müssen, gibt es im nachstehenden Text.

Die Heizkörper-Isolierung spart Geld

Auch wenn es in Wien oder Niederösterreich nur selten extrem kalt wird, können ein paar Tipps und Tricks beim Heizen Geld sparen. Hinter dem Heizkörper sollte eine Art Alu-Oberfläche angebracht sein. Der Heizkörper strahlt seine Wärme nämlich in alle Richtungen ab – natürlich auch nach hinten. Somit wird die Wärme direkt in die Wand gesogen und nicht im Raum verteilt. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass hinter dem Heizkörper eine Alu-Oberfläche bzw. Matte angebracht wird. Für 10 Euro erhält man bereits 2,5 m² Isolation. Diese wird in weiterer Folge zurechtgeschnitten und direkt hinter dem Heizkörper geklebt. Durch diesen Trick geht einerseits weniger Wärme verloren, andererseits spart man Geld, da der Heizkörper nicht voll aufgedreht werden muss, damit der Raum auch warm wird. Die Einsparung beträgt, pro Heizkörper, etwa 5 Euro im Jahr.

Energieausweis-Kosten (1)
Die Fenster sind gerne die Schwachstelle

Sind die Fenster nicht mehr zu 100 Prozent dicht, verliert man automatisch Wärme. Der Raum muss also stärker geheizt werden, damit er auch warm wird bzw. warm bleibt. Mittels Kerzen-Test (Kerze anzünden und in die Nähe des Fensters stellen; wenn das Kerzenlicht flackert, ist ein Zug vorhanden und das Fenster undicht) kann man relativ schnell herausfinden, ob eine Sanierung notwendigen wird. Zusätzliche Gummi-Isolierungen, die im Baumarkt kostengünstig erworben werden können, werden zugeschnitten und direkt im Fensterrahmen angebracht. Für mittelgroße Wohnungen können hier gut und gerne 50 Euro eingespart werden. Bei einer Investition von 10 bis 15 Euro (pro Fenster) ein Gewinn für den Wohnungsbesitzer.

Energiesparregler helfen ebenfalls beim Sparen

Eine weitere Möglichkeit bieten Energiesparregler. Jene werden, anstelle der gewöhnlichen Heizkörper-Thermostate, angebracht. Die Geräte können nicht nur leicht programmiert werden, sondern garantieren auch die effektivste Beheizung der Immobilie. So können auch die Heizzeiten eingestellt werden, sodass der Besitzer unnötige Heizzeiten vermeiden kann. Mit dieser Anschaffung können die Kosten für das Heizen um bis zu 30 Prozent gesenkt werden. Pro Heizkörper muss mit einer Investition zwischen 20 Euro und 40 Euro gerechnet werden; schon nach einem Jahr hat sich hier aber schon die Investition gelohnt. Ein weiterer positiver Aspekt: Fenster auf – der Heizkörper schaltet sich ab.

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