Heizlast in Österreich: Das sollten Sie wissen

Heizlast in Österreich: Das sollten Sie wissen

 

In Kombination mit der Erstellung eines Energieausweises wird auch die Heizlast eines Gebäudes errechnet. Doch welche Aussagekraft hat dieser Wert und wann muss sonst noch die Heizlast ermittelt werden?

Heizlast: Was ist das?

Die Heizlast gibt an, wie viel Wärmezufuhr bei einer Immobilie nötig ist, um eine bestimmte Raumtemperatur konstant aufrecht zu erhalten. Ohne in technische Details zu gehen, sagt die Heizlast also aus, wie viel Energie benötigt wird, damit es im geprüften Haus angenehm warm ist.

Heizlastberechnung: Deshalb ist sie nötig

Die Kalkulation der Heizlast eines Gebäudes lässt wichtige Rückschlüsse zu. Denn so wissen Sie, welche Leistung die Heizung der Immobilie haben muss, um die Raumtemperatur erzeugen und halten zu können. Sie können mit diesen Angaben somit ein Heizungssystem wählen, das genau passend dimensioniert ist.

Eine zu schwach gewählte Heizung wäre permanent am Leistungslimit und könnte das Haus trotzdem nicht entsprechend gut erwärmen. Eine überdimensionierte Heizung ist unnötig teuer und wird dann nicht ausgelastet. Daher ist es wichtig, die Heizlast zu kennen und ein passendes System zu wählen.

Nicht nur zur Klärung, welche Heizungsanlage für Ihr Objekt passend ist, sondern auch für die Prüfung bestehender Anlagen kann eine Heizlastberechnung erstellt werden. Ein solcher Prüfbericht kann z.B. für die Eintragung burgenländische Heizungs- und Klimadatenbank erforderlich sein.

Heizlast: Berechnung und Ablauf

Für die Berechnung der Heizlast wird geprüft, wo Wärme verloren geht. Dabei gibt es drei Kategorien:

  • Transmissionswärmeverlust (z.B. über die Gebäudehülle)
  • Wärmeverlust über die Lüftung (z.B. Undichtheiten, Luftwechsel beim Lüften des Gebäudes)
  • Zusatz-Aufheizleistung (Wärme für das Aufheizen des zuvor nicht beheizten Gebäudes)

Alle Einflussfaktoren spielen in der Kalkulation zusammen, wobei die Berechnung vereinfacht (ÖNORM H 7500-3) oder detaillierter, je nach Bedarf, erfolgen kann. Oft wird die Heizlast auch gleich mitberechnet, wenn Sie einen neuen Energieausweis für Ihre Liegenschaft erstellen lassen.

Heizlast berechnen lassen

Die Heizlast können Sie ganz einfach ermitteln lassen. Das ist beispielsweise im Zuge der Erstellung eines Energieausweises möglich. Liegt noch kein Energieausweis vor, kann somit gleich beides erledigt werden: Energieausweis und Heizlastkalkulation.

Falls Sie bereits einen Energieausweis für Ihre Immobilie haben, unterstützen wir Sie ebenfalls gerne. Sofern der bestehende Energieausweis von uns erstellt wurde, können Sie die Heizlast Ihres Gebäudes für nur € 20 netto zusätzlich berechnen lassen. Die Kalkulation ist schnell, unkompliziert und günstig möglich und Sie können auf dieser Basis eine fundierte Entscheidung treffen, welche Heizungsanlage für Ihr Haus am besten geeignet ist:

 

 

 

Energieausweis Vorlagegesetz (EAVG): Alle Infos zu Zweck und Strafen

Energieausweis Vorlagegesetz (EAVG): Alle Infos zu Zweck und Strafen

Das Energieausweis Vorlagegesetz, kurz EAVG bezeichnet, sieht vor, dass Immobilienbesitzer bereits beim Inserieren des Objektes bestimmte Kennzahlen rund um die Energieeffizienz der Immobilie bekanntgeben müssen. Wozu das nötig ist, wie diese Daten ermittelt werden und welche Strafen drohen, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Was ist das EAVG und welche Rolle spielt der Energieausweis?

Die zentrale Aussage des Gesetzes ist, dass zum Schutz der zukünftigen Eigentümer oder der neuen Mieterinnen und Mieter Auskünfte über die Energieeffizienz der Immobilie schon vorab gegeben werden müssen. Das ist einfach möglich, indem rechtzeitig ein korrekter Energieausweis durch einen befugten Ersteller berechnet wird. Sinn der Sache ist, dass die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner die Energiekosten abschätzen können.
Außerdem soll so in die Entscheidung der Wohnungssuchenden die Energieeffizienz bewusst einfließen, was indirekt Vorteile für Immobilien mit besseren Energiekennzahlen bringt. Der Gesetzgeber versucht somit gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe zu schlagen – vom Energiebewusstsein, bis hin zur Steigerung der Transparenz am Immobilienmarkt.

Kein Energieausweis: Strafen und Konsequenzen bis zu 1.450€ drohen!

Spätestens rechtzeitig vor Vertragsabschluss muss der Energieausweis vorgelegt werden. Doch was passiert eigentlich, wenn einfach kein Energieausweis vorgelegt wird? Die Folgen sind ziemlich drastisch. Käufer bzw. Mieter dürfen auf Kosten des bisherigen Eigentümers einen Energieausweis erstellen lassen. Hinzu kommt eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro – diese kann sogar mehrmals verhängt werden. Diesen Ärger und womöglich sogar hohe Zusatzkosten sollte niemand riskieren.

Der deutlich einfachere Weg ist es, sich zeitgerecht um die Erstellung eines aussagekräftigen Energieausweises zu kümmern. Dessen Ergebnisse können direkt im Inserat den Wohnungssuchenden bereitgestellt werden und bei konkretem Interesse am Objekt kann dann einfach der vollständige Energieausweis übermittelt werden. So einfach geht es, dass Immobilieneigentümer hinsichtlich des EAVG völlig abgesichert sind und Menschen, die gerade eine neue Immobilie suchen, über die Energiekennzahlen informiert sind.

Energieausweis: Keine österreichische Idee

Der Energieausweis wurde nicht in Österreich erfunden, sondern basiert auf Vorgaben der Europäischen Union. Die Rahmenbedingungen der EU wurden in nationale Gesetze übertragen und so kommt es, dass in den Mitgliedsstaaten überall ähnliche Vorschriften hinsichtlich der frühzeitigen Bekanntgabe aller relevanten Energieausweis-Daten bestehen. So sind etwa die gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich in Deutschland den österreichischen Vorschriften sehr ähnlich. Eine Gemeinsamkeit ist, dass der Energieausweis nach 10 Jahren abläuft. Spätestens dann muss somit ein neuer Energieausweis angefertigt werden.

Wie bekomme ich einen Energieausweis?

Vor wenigen Jahren war es noch relativ mühsam und teuer, einen Energieausweis anfertigen zu lassen. Doch die Digitalisierung hat in diesem Bereich viel verändert. Die korrekten Werte für den Energieausweis müssen längst nichtmehr mit umständlichen, teuren Terminen vor Ort ermittelt werden. Vielmehr genießen Immobilienbesitzer den Komfort, einen gültigen Energieausweis einfach über unseren Online-Shop in Auftrag geben zu können. Die Kosten sind deutlich geringer, da wir auf vermeidbare Termine verzichten und gleichzeitig alle Abläufe optimiert haben. So ist es möglich, dass Sie den Energieausweis für Ihre Immobilie günstig, schnell und einfach von Ihrem Laptop oder Smartphone aus bekommen können.

Attraktive Preise und einfache Abläufe schließen persönliche Beratung nicht aus. Wenn Sie Fragen zum Energieausweis, dessen Erstellung oder der Auftragserteilung an uns haben, sind wir jederzeit per Mail oder telefonisch für Sie erreichbar.

Was ist der Heizwärmebedarf (HWB) im Energieausweis

Was ist der Heizwärmebedarf (HWB) im Energieausweis

Wer eine Immobilie verkaufen möchte und sich bereits mit dem Energieausweis beschäftigt hat kennt das Kürzel: „HWB“ zählt hier immer zu den zentralen Angaben. Bei vielen Immobilienportalen muss dieser Wert verpflichtend ausgefüllt werden, damit das Inserat überhaupt aktiviert werden kann. Doch was steckt hinter dieser Abkürzung?

Heizwärmebedarf (HWB): Definition

Die genaue Definition des HWB ist etwas sperrig und technisch. Die Kennzahl gibt an, welche Energiemenge benötigt wird, damit während einer Heizperiode die Temperatur von 20 Grad konstant gehalten wird. Vereinfacht ausgedrückt: wie viel Energie ist nötig, damit in der Immobilie die Temperatur nicht unter 20 Grad fällt. Je weniger Energie dafür verbraucht wird, desto effizienter und umweltschonender ist das Gebäude.

Einfach erklärt: Was sagt der HWB aus?

Der Heizwärmebedarf wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter ermittelt. Je geringer der HWB ausfällt, desto besser. Liegt der Wert bei unter 10, so ist die Immobilie als Passivhaus einzustufen. Bis 25 kWh/m² handelt es sich um ein Niedrigenergiehaus und bis 50 kWh/m² um ein Energiesparhaus. Die allermeisten neu errichteten Gebäude erfüllen diese Standards bereits. Als Richtwert gilt, dass ein Wert von über 100 kWh/m² auf keinen Fall zufriedenstellend ist – bei Altbauwohnungen sieht man trotzdem regelmäßig schlechtere Werte.

Neben der Bauweise spielen auch andere Faktoren eine Rolle. Je nach Region können Unterschiede auftreten und in Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten sind die Energiekennzahlen typischerweise besser.

Energiekosten berechnen

Durch die Angabe des HWB lässt sich überschlagsartig berechnen, wie hoch die Energiekosten für die Immobilie sein werden. Dazu werden nur wenige Angaben benötigt:

Berechnungsbeispiel:

Fläche der Wohnung x HWB x Kosten pro kWh = ungefähre Energiekosten pro Jahr

Ein Beispiel: 50m² x 50 x € 0,08 = € 200 Energiekosten

Die realen Kosten hängen dann selbstverständlich von der Witterung ab und auch davon, wie warm die Wohnung aufgeheizt werden soll, da in diesem Fall ja von nur 20 Grad konstanter Temperatur ausgegangen wird. Wichtig ist zu wissen, dass jedes zusätzliche Grad Temperaturunterschied sich finanziell gleich deutlich auswirkt.

Wann und wo wird der HWB benötigt?

Die Angabe des HWB ist Teil des Energieausweises. Dieser wird besonders dann benötigt, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. In diesen Situationen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass spätestens beim Termin für die Unterzeichnung des Kaufvertrages der Energieausweis übergeben wird. Passiert das nicht, dürfen Käufer diesen sogar nachträglich noch auf Kosten des Verkäufers einfordern.

Doch auch abseits des Verkaufsprozesses ist der Energieausweis wichtig. So gibt es bereits bei der Planung eines neuen Hauses viel zu beachten. Bereits bei der Einreichplanung muss der HWB ermittelt werden. Denn es gibt fix definierte Anforderungen, um Förderungen für den Bau zu erhalten. Je nach Energiekennzahlen kann die Förderungshöhe unterschiedlich ausfallen. Ein weiterer Aspekt ist, dass für den Neubau schließlich ein passendes Heizsystem gewählt werden muss. Dazu ist es nötig, eine Heizlastberechnung durchzuführen.

Der Heizwärmebedarf findet dementsprechend ein breites Anwendungsspektrum.

Heizwärmebedarf im Energieausweis

Die Angabe des HWB im Energieausweis erfolgt nicht nur als Angabe der benötigten Kilowattstunden pro Quadratmeter, sondern es wird auch immer eine entsprechende Einstufung nach Klassen vorgenommen. Diese reichen von A++ bis G, wobei G die schlechteste Einstufung darstellt. Neu errichtete Gebäude sollten die Anforderungen der Klasse A erfüllen (HWB von maximal 25 kWh). Bei Altbauwohnungen werden im sanierten Zustand die Klassen B und C erreicht, häufig weisen Energieausweise für Altbauten jedoch auch die Klasse D aus. In einzelnen Fällen, bei unsanierten Gebäuden, kommt es zu noch schlechteren Einstufungen.

Energieausweis erstellen lassen

Die Erstellung eines Energieausweises inklusive der Berechnung des HWB hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Während früher noch Termine vor Ort die Kosten für den Energieausweis in die Höhe getrieben haben, ist die gesamte Abwicklung heute problemlos online möglich. Wir haben unsere Prozesse so digitalisiert, dass Sie den Energieausweis für Ihr Gebäude einfach über unseren Onlineshop in Auftrag geben können – und das zu hervorragenden Konditionen und mit kurzer Bearbeitungszeit.

Energieausweise in Oberösterreich (OÖ) werden günstiger

Energieausweise in Oberösterreich (OÖ) werden günstiger

Wer in Oberösterreich (OÖ) eine Immobilie verkauft muss, wie auch in allen anderen Bundesländern, einen Energieausweis vorlegen. Doch als wäre der Immobilienverkauf noch nicht komplex genug, kommen durch die verpflichtende Erstellung eines Energieauseis oftmals unerwartet hohe Kosten auf Verkäuferinnen und Verkäufer zu. Wir zeigen Ihnen, wie Sie in Oberösterreich (OÖ) einen professionellen Energieausweis zu günstigen Konditionen erhalten.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Die gesetzliche Regelung, dass ein gültiger Energieausweis für die zum Verkauf stehende Immobilie vorgelegt werden muss, ist eindeutig. Auf vielen Immobilienportalen kann daher heutzutage sogar nur noch dann inseriert werden, wenn auch die Daten des bereits erstellten Energieausweises eingetragen werden. Die Folge ist, dass Sie sich bereits rechtzeitig um dieses Thema kümmern müssen, um Ihre Immobilie rasch verkaufen zu können. Wenn Sie keinen Energieausweis vorlegen, können Käufer sie sogar noch nach Abwicklung des Verkaufes dazu auffordern, auf Ihre Kosten einen Energieausweis nachzureichen. Um sich diesen Ärger zu ersparen lohnt es sich, schon am Beginn des Verkaufsprozesses einen Energieausweis erstellen zu lassen, sodass Sie das Thema abhaken können.

Energieausweis – Kosten

Eine schnelle Recherche zeigt, dass die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises sehr unterschiedlich sind und teilweise überraschend hoch angesetzt werden. Diesen Eindruck bestätigen auch Zahlen der Arbeiterkammer, die immer wieder prüft, wie sich die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises entwickeln.

Wie lassen sich diese massiven Kosten erklären? Bei vielen Anbietern ist es leider so, dass sie aus der gesetzlichen Regelung schlichtweg hohen Profit schlagen wollen. Bei anderen fehlt die Spezialisierung auf das Thema der Energieausweise. Sie erledigen diese Arbeiten nebenher und brauchen deshalb entsprechend lang, um einen Energieausweis fertigzustellen. Die Ineffizienz dieser Abläufe geht so weit, dass häufig Immobilien besichtigt werden, bei denen Profis die Kalkulation des Energieausweises auch einfach anhand genauer Angaben und Pläne errechnen können, ohne vor Ort gewesen zu sein. Gerade diese persönlichen Termine kosten Sie als Auftraggeber wertvolle Zeit und verursachen leicht vermeidbare Kosten.

Aufstellung der Preistaffelungen finden Sie auf der Preisliste.

Günstiger Energieausweis für Immobilien in Oberösterreich (OÖ)

Wie können Sie nun also einen preiswerten Energieausweis für Ihren Immobilienverkauf in Oberösterreich (OÖ) bekommen? Die Antwort auf diese Frage ist denkbar einfach: Wir haben uns auf die Erstellung von Energieausweisen spezialisiert und den gesamten Prozess perfektioniert. Als Berechnungsgrundlage dient bei uns die Zeit, die wir tatsächlich benötigen, um Ihren Energieausweis zu erstellen. Durch unsere laufenden Optimierungsmaßnahmen können wir eine große Anzahl an Ausweisen in kurzer Zeit anfertigen und daher deutlich günstiger arbeiten als andere Anbieter. Wir errechnen alle relevanten Daten anhand Ihrer Angaben und der Pläne Ihrer Immobilie. Unnötige Besuche vor Ort gibt es von unserer Seite her nicht, stattdessen garantieren wir Ihnen eine rWährend die Kosten für Energieausweise seit der gesetzlichen Vorlagepflicht immer weiter angestiegen sind, kommt es nun zu einer Trendwende. asche, günstige Fertigstellung Ihres Energieausweises.

Fazit – Energieausweise werden preiswerter

Während die Kosten für Energieausweise seit der gesetzlichen Vorlagepflicht immer weiter angestiegen sind, kommt es nun zu einer Trendwende. Es gibt zwar weiterhin hochpreisige Anbieter, die durch umständliche Arbeitsweise nicht anders können, als Energieausweise teuer anzubieten. Doch wer einen günstigen Energieausweis benötigt, kann diesen einfach online kaufen. Er wird durch erfahrene Profis erstellt und dank der Digitalisierung der gesamten Abwicklung, vom Kauf bis zur Kalkulation der Ergebniswerte, sind die Kosten nun weitaus geringer.

Energieausweis in Auftraggeben

Wenn Sie nicht länger warten möchten, sondern gleich den Energieausweis für Ihre Immobilie in Auftrag geben möchten, so ist das bei uns schnell, unkompliziert und online möglich. Wählen Sie in unserem Onlineshop die passende Kategorie aus und beauftragen Sie uns einfach von Ihrem PC oder Smartphone aus.

Selbstverständlich können Sie uns vorab auch gerne via E-Mail an energieausweis@archkorab.at oder telefonisch unter +43 1 280 02 70 10 kontaktieren. Wir beraten Sie gerne und beantworten alle Detailfragen, bevor wir Ihren Energieausweis günstig, rasch und zuverlässig erstellen!

Alle Infos zum Energieausweis in Österreich die man wissen muss

Alle Infos zum Energieausweis in Österreich die man wissen muss

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er kann von einem befugten Energieausweisersteller ausgestellt werden und ist dann für maximal 10 Jahre gültig.

Im Zuge der Berechnung eines Energieausweises werden verschiedene Kennwerte ermittelt, die es erlauben, Häuser, Wohnungen und andere Objekte hinsichtlich ihrer Energieeffizienz zu bewerten. Die wichtigsten dieser Kennwerte werden auf dem Deckblatt mittels einer farbigen Skala von A++ (sehr gut) bis G (sehr schlecht) übersichtlich dargestellt.

Mieter und Käufer von Immobilien haben so die Möglichkeit, Rückschlüsse über den Energiebedarf, mögliche Heizkosten und den Wohnkomfort zu ziehen und Objekte untereinander zu vergleichen.

Für Neubauten und Sanierungen wiederum müssen bei verschiedenen Kennwerten Grenzwerte eingehalten werden, wodurch ein gewisser Standard gewährleistet wird.

In manchen Fällen ist aber Vorsicht geboten: Wird beispielsweise eine Wohnung in einem Wohnhaus verkauft oder vermietet, so ist es zulässig, dass der Verkäufer oder Vermieter einen Energieausweis über das gesamte Gebäude vorlegt. Die angegebenen Kennzahlen können dann irreführend sein.

Eine „Eckwohnung“ mit zwei Außenwänden und vielen Fenster hat einen höheren Heizwärmebedarf als eine Wohnung mit nur einer Außenwand und weniger Fenstern, für beide kann aber der gleiche Energieausweis vorgelegt werden.

 Wann brauche ich einen Energieausweis?

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz verpflichtet Verkäufer/Vermieter eines Gebäudes (oder eines Nutzungsobjekts) dazu, dem Käufer/Mieter einen gültigen Energieausweis vorzulegen und diesen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Geschieht dies nicht, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung und es drohen Geldstrafen. Diese gesetzlichen Regelungen lassen sich auch nicht durch eine einvernehmliche Vereinbarung über den Verzicht auf den Energieausweis umgehen.

Auch in Immobilieninseraten müssen der Heizwärmebedarf (HWB) und Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) angegeben werden.

Ein Energieausweis wird auch für die Einreichung eines Neubaus, einer umfassenden Sanierung oder eines Zu-/Umbaus benötigt. Dabei muss das geplante Gebäude oder der betroffene Gebäudeteil gewisse Anforderungen an die Energieeffizienz und den Wärmeschutz erfüllen. Die Einhaltung dieser Parameter kann im Energieausweis dargestellt werden. Werden sie jedoch nicht erfüllt, so kann der Energieausweisersteller die notwendigen Änderungen ermitteln (z.B. höhere Dämmstärke), damit die Planung dahingehend geändert werden kann.

Ausnahmen – Wann brauche ich keinen Energieausweis?

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz sieht einige Ausnahmefälle vor, in denen auf einen Energieausweis verzichtet werden kann:

  • Gebäude die nur frostfrei gehalten werden (Raumtemperatur ≤ +5°C, sowie nicht konditionierte Gebäude)
  • Im Verkaufsfall Gebäude, die objektiv abbruchreif sind, sofern das Gebäude in der Anzeige als abbruchreif bezeichnet wird und im Kaufvertrag davon ausgegangen wird, dass das Gebäude innerhalb von 3 Jahren abgebrochen wird
  • Gebäude die ausschließlich für Gottesdienste und sonstige religiöse Zwecke genutzt werden
  • Provisorisch errichtete Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von maximal 2 Jahren
  • Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude, bei denen der überwiegende Anteil der für die Konditionierung des Innenraumklimas erforderlichen Energie durch die im Gebäude entstehende Abwärme aufgebracht wird
  • Wohngebäude, die nach ihrer Art nur für die Benützung während eines begrenzten Zeitraums je Kalenderjahr bestimmt sind und deren voraussichtlicher Energiebedarf wegen dieser eingeschränkten Nutzungszeit unter einem Viertel des Energiebedarfs bei ganzjähriger Benützung liegt (gilt als erfüllt für Wohngebäude, die zwischen 1. November und 31. März an nicht mehr als 31 Tagen genutzt werden)

Zu welchem Zeitpunkt muss ein Energieausweis spätestens vorgelegt werden?

Der Energieausweis wurde zu einem zentralen Element bei der Vermietung bzw. dem Verkauf von Immobilien nach der neuen Verordnung. Während Vertragsverhandlungen muss dieser rechtzeitig vor Vertragserklärungen gezeigt und bestenfalls ausgehändigt werden. Erfolgte ein Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages bezogen auf eine Immobilie, darf der Verkäufer/Vermieter den Energieausweis mit einer Frist von maximal zwei Wochen nachreichen oder eine Kopie übergeben.

Welche Strafen sind möglich, wenn der Energieausweis nicht ordnungsgemäß ausgehändigt wurde?

Insofern kein Energieausweis vorgelegt wird, droht eine Verwaltungsstrafe für den Vermieter bzw. Verkäufer bis zu 1.450 Euro. Diese Strafe kann bei wiederholtem Vergehen auch mehrfach erfolgen. Zusätzlich hat die Miet- bzw. Kaufpartei ein Recht auf die Erstellung des Energieausweises auf Kosten des Vermieters bzw. Verkäufers.

Gibt es eine Altersgrenze für den Energieausweis?

Der Energieausweis hat im Regelfall eine Gültigkeit von zehn Jahren, dann verliert das Dokument sein Gültigkeit. Das Erstellungsdatum sowie die Gültigkeitsdauer sind auf der ersten Seite des Energieausweises abgedruckt.

Warum ist ein Energieausweis sinnvoll?

Die Verpflichtung zum Ausstellen bzw. Aushändigen eines Energieausweises hat der Akzeptanz dieses Dokumentes teilweise geschadet. Dennoch bietet das Dokument viele Vorteile, wie bspw. etwaige Vorschläge für mögliche Sanierungsmaßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz. Der Energieausweis enthält konkrete Vorschläge, wie Immobilien eine höhere Energieeffizienzklasse erreichen könnten.

 Welche Daten stehen im Energieausweis?

Die vier wichtigsten Kennwerte des Energieausweises finden sich auf dem Deckblatt und werden auf einer Skala von A++ (sehr gut) bis G (sehr schlecht) dargestellt:

  • HWB: Der Heizwärmebedarf (die Energiekennzahl) ist jene Wärmemenge, die theoretisch zugeführt werden muss, um das betreffende Gebäude auf einer genormten Raumtemperatur zu halten. Die Einheit des HWB sind kWh/m²a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr).
  • PEB: Der Primärenergiebedarf umfasst den Heizenergiebedarf (Heiz- und Warmwasserwärmebedarf inkl. Verluste), den Haushaltsstrombedarf (abzüglich Endenergieerträge, zuzüglich Hilfsenergiebedarf) und die Verluste in allen Vorketten.
  • CO2eq: Die gesamten, dem Endenergiebedarf zuzurechnenden äquivalenten Kohlendioxidemissionen (einschließlich jener für Vorketten)
  • fGEE: Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist ein Vergleichswert für die Energieeffizienz, bezogen auf ein Referenzgebäude aus dem Jahr 2007. Ein Gebäude mit einem Wert von fGEE < 1 ist also besser und eines mit fGEE > 1 schlechter als das Referenzgebäude.

In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Aufteilung des Energieklassen.

Abgesehen davon finden sich auf dem Deckblatt noch grundlegende Informationen über das berechnete Gebäude (Adressdaten, Art der Nutzung etc.). Seite 2 des Energieausweises liefert einen genaueren Überblick über die errechneten Kenngrößen aus dem Deckblatt und viele weitere Kennwerte. Die darauffolgenden Seiten bilden eine Zusammenstellung der eigentlichen Berechnung.

Unterschiedliche HWB-Werte erklärt

Häufig herrscht Verwirrung um die verschiedenen Kennwerte auf der zweiten Seite des Energieausweises. Insbesondere für den Heizwärmebedarf (HWB) finden sich oft mehrere verschiedene Werte mit unterschiedlichen Indizes (z.B. HWBRef,SK, HWBRef,RK, etc.). Doch welcher HWB kommt wann zur Anwendung? Eine kurze Erklärung zu den Index-Bedeutungen ist hier hilfreich:

  • Ref bedeutet, dass von einem Referenz-Lüftungsleitwert und Referenz-Nutzung ausgegangen wird. Es handelt sich also um den Referenz-Heizwärmebedarf, bei dem keine Wärmegewinne aus Wärmerückgewinnung berücksichtigt werden.
  • SK steht für Standortklima und bedeutet, dass in der Berechnung von den tatsächlichen klimatischen Bedingungen am Gebäudestandort ausgegangen wurde. Der HWBRef,Sk ist jener wert, der auch in der Energieeffizienzskala am Deckblatt des Energieausweises angezeigt und in Immobilieninseraten angegeben wird.
  • RK steht für Referenzklima. Im Zuge von baurechtlichen Verfahren oder Förderungen werden oft Anforderungen (Maximalwerte) an den Heizwärmebedarf gestellt.
    Wenn man aber den Heizwärmebedarf für das gleiche Gebäude an zwei unterschiedlichen Standorten (also in unterschiedlichen Klimazonen) berechnet, so bekommt man unterschiedliche Ergebnisse. Um also Gebäude unabhängig vom Standort untereinander vergleichen zu können, bezieht man sich auf ein genormtes Referenzklima.

Welche Aussagekraft hat der Energieausweis über die tatsächlichen Enegiekosten?

Im Jahr 2012 gab es die EAVG und es wurden zwei verschiedene Kennwerte eingeführt. Der bisherige Kennwert HWB beinhaltete lediglich den Dämmstandard an Außenfassade. Die Angabe erfolgt mit zweistelligen Werten, bspw. HWB 22. Unberücksichtigt blieb bei diesem Wert die Art und Effizienzklasse des Heizungssystemes. Objekte mit sehr guten Dämmwerten können bspw. eine energetisch nachteilige Warmwasseraufbereitung mit Öl besitzen. Dies führt zum Beispiel zu deutlich höheren Energiekosten als bei anderen Gebäuden, in denen die Warmwasseraufbereitung durch Sonnenenergie mit einer thermischen Solaranlage erfolgt.

Welche Unterlagen werden für die Energieausweiserstellung benötigt?

  • Baupläne: Bestands- oder Einreichpläne (je nach Zweck des Energieausweises) bilden die Grundlage unserer Berechnungen. Sind keine Pläne vorhanden, bieten wir für Objekte innerhalb von Wien auch eine Planeinsicht an.
  • Informationen zu nachträglich durchgeführten oder geplanten Dämmmaßnahmen (falls zutreffend)
  • Informationen zu den Fenstern und Türen (Datenblätter, Rechnungen etc. falls vorhanden)
  • Informationen zum Heizsystem: Wie wird das Objekt beheizt? (Raumheizung und Warmwasser)
  • Informationen zu Photovoltaik- oder Solaranlagen, falls solche vorhanden oder geplant sind (Peakleistung, Paneelfläche, Ausrichtung)
  • Art der Förderung (falls um eine Förderung angesucht werden soll)

Anbei erfahren Sie mehr über Unterlagen für die Energieausweisberechnung.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis können sehr unterschiedlich ausfallen. Viele Ersteller sind trotz ihrer Befugnis nicht auf die Energieausweisberechnung spezialisiert. Dementsprechend werden oft Bestandsaufnahmen oder zusätzliche Termine vereinbart, wo diese eigentlich nicht nötig wären. Der ganze Prozess wird dadurch aufwendiger, was sich natürlich auch im Preis niederschlägt.

Unser Büro verfügt über die notwendigen Kapazitäten, um ein hohes Volumen an Energieausweisen zu berechnen. Wir rechnen tagtäglich viele Energieausweise und haben unseren Workflow so optimiert, dass wir unseren Kunden von der Bestellung bis zum Erhalt des fertigen Energieausweises einen unkomplizierten, schnellen und preiswerten Service bieten können.

Unsere Preise sind fair und transparent gestaltet. Sie richten sich nach der Größe des Objekts und dem damit verbundenen Aufwand. Bei sehr großen Objekten oder Energieausweisen, die für Einreichungen bestimmt sind, werfen wir zuerst einen Blick auf die Planunterlagen und schicken Ihnen dann zeitnah ein Anbot per E-Mail.

 Wo bekomme ich einen Energieausweis?

Sie können bei uns im Online Shop Ihren Energieausweis einfach von Zuhause aus bestellen, oder Rufen Sie unsere Hotline an um eine Beratung zu erhalten

Energieausweis – wann und warum ist er tatsächlich notwendig?

Energieausweis – wann und warum ist er tatsächlich notwendig?

Dank des Energieausweises ist es möglich rasch Auskunft über die wichtigsten Kennwerte wie den Heizwärmebedarf (HWB), den Primärenergiebedarf (PEB), CO2-Emissionen und den Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) eines ganzen Gebäudes oder auch nur eines Gebäudeteils zu erlangen. Der wichtigste Kennwert ist hierbei der Heizwärmebedarf (HWB), der angibt wie viel Energie zum Beheizen eines Gebäudes notwendig ist. Der Heizwärmebedarf wird anhand der Energiekennzahl abgelesen. Die Einteilung erfolgt in Energieeffizienzklassen, von A++ für sehr gut bis G für sehr schlecht. Umso niedriger die Energiekennzahl umso geringer fallen die Energiekosten letztendlich aus.
Auf Grundlage all dieser Werte können die zukünftigen Energiekosten besser eingeschätzt werden und somit auch Bauvorhaben optimal geplant werden

– aber wann und warum ist der Energieausweis tatsächlich Pflicht?

Wie bereits erwähnt dient der Energieausweis dazu detailliert über zukünftige Energiekosten zu informieren. Plant man also die Errichtung eines Neubaus oder will man Sanierungsarbeiten umsetzen ist der Energieausweis unerlässlich. Er ist nicht nur gesetzlich zwingend vorgeschrieben, sondern er ist auch die Basis dafür, dass stets die geeignete Sanierungsmaßnahme zum Einsatz kommt. Bei der Berechnung verschiedener Sanierungsmöglichkeiten kann auf Grundlage des Energieausweises, der Berücksichtigung des baulichen Zustandes, sowie der Bau- und Betriebskosten am Zuverlässigsten die bestgeeignete Lösung gefunden werden. Verfügt man nicht über einen adäquaten Energieausweis, kann es schnell passieren, dass ein Gebäude nicht sachgerecht saniert wird und es zum Beispiel, aufgrund einer mangelnden thermischen Sanierung zukünftig zu sehr hohen Heizkosten kommt. Um solche kostspieligen Fehler zu vermeiden, ist es also sehr ratsam einen hochwertigen Energieausweis von qualifizierten Fachleuten aus dem Bereich Bauen und Energie berechnen zu lassen, wie beispielsweise von einem erfahrenen Architekturbüro.

 

Der Energieausweis stellt also eine wichtige Schutzmaßnahme zugunsten des Käufer dar – denn er soll ihn davor bewahren über die Energieeffizienz eines Objekts getäuscht zu werden.
Die Vorlage eines Energieausweises ist allerdings nicht nur beim Kauf eines Gebäudes oder bei Sanierungsmaßnahmen vorgesehen, sondern ebenso bei der Vermietung oder Verpachtung. Darüber hinaus wird auch im Falle einer Umwidmung der Energieausweis gefordert.

Erfolgt die Vermietung, Verpachtung oder der Verkauf über einen Immobilienmakler, wird die Berechnung des Energieausweises des öfteren vom Makler beauftragt, denn die Informationspflicht hinsichtlich des Energiezustands gilt bereits für das Immobilieninserat. Der Energieausweis muss jedenfalls rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung dem Käufer, dem Mieter oder eben dem Pächter vorgelegt werden. Spätestens binnen 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages ist dann eine vollständige Kopie auszuhändigen.

Baubewilligung? Bauförderung? Nur mit Energieausweis!

Möchte man einen Neubau errichten, oder eine größere Veränderung an einem Altbau vornehmen, wird bei der Einreichung zur Baubewilligung ebenso ein EA verlangt. Darüber hinaus kann man nur mit einer Förderung zum Hausbau bzw zur Sanierung rechnen, wenn ein EA vorgelegt wird. Denn ein Ansuchen um öffentliche Unterstützung hat in der Regel nur Erfolg, wenn mit dem Projekt bestimmte Energiekennzahlen erreicht werden.

Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass es sich bei dem Energieausweis um eine unerlässliche Schutzmaßnahme handelt, die dabei hilft zukünftige Kosten am besten einzuschätzen und effiziente Baumaßnahmen zu wählen. Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang, dass der Energieausweis alle 10 Jahre erneuert werden muss, damit er nicht veraltete Kennzahlen liefert und seinen Schutzzweck auch voll gewährleisten kann.

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