Ein Energieausweis ist in Österreich bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden und Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben. Doch es gibt einige Ausnahmen, bei denen keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises besteht. In diesem Artikel klären wir, in welchen Fällen Sie auf den Energieausweis verzichten können.
1. Gebäude mit geringer Nutzfläche
Kleinere Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche unter 50 m² sind von der Energieausweispflicht ausgenommen. Dies betrifft zum Beispiel kleine Gartenhäuser, Wochenendhäuser oder Verkaufsstände.
2. Bestimmte denkmalgeschützte Gebäude
Denkmalschutz kann eine Ausnahme von der Energieausweispflicht darstellen. Wenn durch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz das historische Erscheinungsbild oder die Substanz eines denkmalgeschützten Gebäudes erheblich verändert würde, entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.
3. Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden
Gebäude, die nur gelegentlich genutzt und nicht dauerhaft beheizt oder klimatisiert werden, benötigen keinen Energieausweis. Dies betrifft zum Beispiel Lagerhallen, einfache Schuppen oder saisonal genutzte Gebäude.
4. Abrissreife Gebäude
Steht ein Gebäude vor dem Abriss oder ist es in einem derart schlechten Zustand, dass eine Sanierung wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre, entfällt die Energieausweispflicht. Entscheidend ist hier, ob ein Abriss nachweislich geplant ist.
5. Landwirtschaftliche Nutzgebäude
Gebäude, die ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden – beispielsweise Stallungen oder Scheunen –, benötigen keinen Energieausweis, sofern sie nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.
6. Gebäude mit Sondernutzung
Sakralbauten wie Kirchen, Moscheen oder Synagogen fallen ebenfalls nicht unter die Energieausweispflicht, da sie eine besondere Nutzung haben und nicht als Wohn- oder Gewerbeimmobilien gelten.
Fazit
Die Energieausweispflicht ist eine wichtige Regelung zur Förderung der Energieeffizienz und Transparenz im Immobilienbereich. Doch nicht jedes Gebäude fällt unter diese Vorgabe. Sollten Sie unsicher sein, ob für Ihr Gebäude ein Energieausweis erforderlich ist, helfen wir Ihnen gerne weiter.
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