Einreichungen und Bauphysik

Energieausweis zwecks Erlangung einer Baugenehmigung für Neu, Zu-, und Umbauten von Ein-, und Mehrfamilienhäuser

Faire Preisgestaltung

Wir ermitteln das Honorar der Berechnung nicht nur an Hand der Größe, sondern nehmen den Zeitlichenaufwand ebenso in Betracht.

Bezahlung nach Fertigstellung

Nach Erhalt des Energieausweises begleichen Sie das Honorar einfach per Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen.

Beratung und Bauteiloptimierung

Bauteile sowie Erfüllung der Mindestforderungen werden immer durch unsere Bauphysiker bei Bedarf optimiert.

Übermittlung digital oder per Post

Die Standardübermittlung erfolgt digital per E-Mail, jedoch können Sie auch zusätzlich einen Ausdruck als Postversand bestellen (10€+MwSt.)

Berechnung innerhalb von 5 Werktagen

Berechnungen von Einreichungen dauern für Einfamilienhäuser  ca. 3-5 Werktage und für Mehrfamilienhäuser ca. 6-10 Werktage

Wärme und Schallschutz Berechnungen

Bei Berechnung einer kompletten Bauphysik werden der Wärme- und Schallschutz sowie die sommerliche Überwärmung berechnet.

Kosten

Ermittlung des Aufwands nach Erhalt des Einreichplans

Wir berechnen die Kosten nicht nur auf Basis der Fläche, sondern berücksichtigen auch den Zeitaufwand der Berechnung. Eine große Nutzfläche bedeutet bei uns nicht immer dass auch ein großer Aufwand benötigt wird.

Bauphysik

Einreichungen in Wien

Die Berechnung beinhaltet die Erstellung des Energieausweises, sowie die Nachweise über den Schallschutz und die sommerliche Überwärmung der maßgeblichen Räume.

Im Zuge der Bearbeitung werden auch die Bauteile überprüft und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge gemacht. So kann sichergestellt werden, dass die gültigen Richtlinien eingehalten werden, während das Gebäude gleichzeitig hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert wird.

Der Upload des Energieausweises auf die WUKSEA-Schnittstelle und die digitale Übermittlung der Bauphysik an die MA37 erfolgen in Absprache mit dem Auftraggeber vor der Einreichung.

 

Energieausweis

Einreichungen 

(außerhalb von Wien)

In den restlichen Bundesländern wird von den Baubehörden für die Einreichung oft nur ein Energieausweis verlangt.

Nach Bedarf können natürlich auch die Nachweise für den Schallschutz und/oder die sommerliche Überwärmung einzelner Räume berechnet werden.

Während der Bearbeitung des Energieausweises werden die relevanten Bauteile überprüft und wenn nötig optimiert.

Nach Fertigstellung der Berechnung wird der Energieausweis in Absprache mit dem Auftraggeber bei der jeweiligen Schnittstelle (ZEUS, EAWZ Vorarlberg) hochgeladen.

Rufen Sie uns  an

energieausweis@archkorab.at

Stadlauer Straße 13/10, 1220 Wien

Montag bis Donnerstag: 08:00 - 17:00

Freitag: 08:00 - 13:00

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