Mieten oder Kaufen: keine einfache Entscheidung

Mieten oder Kaufen: keine einfache Entscheidung

Wer auf den Kontoauszug schaut und die monatlich abgezogene Miete sieht, denkt wahrscheinlich unweigerlich auf kurz oder lang einmal darüber nach, die monatlichen Beiträge einfach in die Tilgung eines Kredites, der den Kauf einer Immobilie ermöglicht, zu investieren. Dabei locken sowohl die Tatsache, dass man nach der Tilgung des Kredites, anders als nach der Zahlung unzähliger Mieten, etwas in der Hand hat: und zwar seine eigene Immobilie. Gerade in Zeiten des Immobilienbooms reizt zusätzlich die Aussicht auf eine gewisse Wertsteigerung, die die Immobilie auch als Spekulationsobjekt attraktiv macht. Dennoch schrecken viele vor dem Kauf einer Immobilie zurück. Im Folgenden werden einige Möglichkeiten der Entscheidungsfindung beispielhaft vorgestellt, um unter Umständen eine Entscheidungshilfe zu geben.

Entscheidungshilfen

Zunächst werden einige Faktoren beleuchtet, die bei der Entscheidung die entweder für oder gegen einen Kauf sprechen können. Eine mögliche Hilfestellung bei der Entscheidung bietet der sogenannte Miet-Kauf-Indikator. Dabei wird ermittelt, wie viele Monatsmieten dem aktuellen Kaufpreis der gewünschten Immobilie entsprächen. Liegt dieser Wert bei unter 20, so ist ein Kauf der Immobilie nahelegend. Ist der Kaufpreis höher, so sollte auf den Kauf der Wunschimmobilie verzichtet und weiterhin gemietet werden.
Doch das ist nur einer der Faktoren, die bei der Entscheidung eine Rolle spielen: weiterhin ist es entscheidend, wie viel Eigenkapital der Kaufinteressent aufbringen kann und, falls ein Kredit nötig ist, zu welchem Zinssatz er Geld leihen kann. Auch die beim Kauf durch die Grundbucheintragung und andere Gebühren entstehenden Nebenkosten, die meist etwa 10% des Kaufpreises ausmachen, sind nicht zu vernachlässigen.

Kauf mit Eigenkapital

Nur mal angenommen, ein Ehepaar mit dem nötigen Eigenkapital für eine eigene Wohnung wohnt in einer gemieteten Wohnung. Dieses Ehepaar hat zwei Kinder und möchte nur noch bis zu deren Auszug in dieser, durchaus großen, Wohnung wohnen. Dann liegt für dieses Ehepaar die Überlegung nahe, eine kleinere Wohnung zu kaufen und nur noch bis zum Auszug der Kinder in der größeren Wohnung wohnen zu bleiben. Gleichzeitig kann mit dem Eigenkapital eine kleinere Wohnung für die Zukunft gekauft und anschließend befristet vermietet werden, um mit den Mieteinkünfte die Miete der eigens bewohnten Mietwohnung zu zahlen, bis ein Umzug schließlich zu den eigenen Lebensumständen passt.

Kauf mit Fremdkapital

Soll die Wohnung, die man derzeit zur Miete bewohnt, auch noch viele weitere Jahre bewohnt werden, so ist es ein schwierigeres Unterfangen, für die Zukunft zu planen:
Das für den Kauf aufgebrachte Geld könnte für sehr viele Jahre in die Miete investiert werden. Und wer weiß schon, was nach dieser langen Zeit ist?
Manchmal ist es dann nahelegender, anstatt jahrelang einen Kredit abzuzahlen, das Geld zu sparen und nach gegebener Zeit zu schauen, was man eigentlich braucht.

Spezialfall: Kauf einer Genossenschaftswohnung

Für den dritten exemplarischen Fall stelle man sich vor, dass ein Ehepaar mit Kindern in einer Genossenschaftswohnung mit Kaufoption wohne. Da diese Form des Nutzungsverhältnisses besondere Sicherheiten mit sich bringt, wird die Entscheidung, ob die Kaufoption zu ziehen ist, zusätzlich erschwert. Schließlich sind es wieder die oben genannten Faktoren, von denen die Entscheidung abhängt. Ob gekauft oder weiter gemietet wird, muss letztendlich von Fall zu Fall entscheiden werden.

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Top 5 Energiesparmöglichkeiten

Top 5 Energiesparmöglichkeiten

Endlich richtig Energie und damit Kosten sparen?

Energiesparen ist ein Thema dem glücklicherweise immer mehr Beachtung geschenkt wird. Denn es ist mittlerweile allseits bekannt, dass ein schonender Umgang mit den Erdressourcen unerlässlich ist um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Darüber hinaus kann gleichzeitig durch energieeffiziente Maßnahmen finanziell so einiges gespart werden – man schlägt also gleich zwei Fliegen mit einer Klappe.

Hier haben wir unsere TOP 5 Energiespartipps für Sie zusammengestellt:

1. Energiesparen beim Bauen & Sanieren

Wird ein Haus gebaut oder steht eine Sanierung an ist es ratsam sich an Ihren Energieberater zu wenden. Unser Architekturbüro berät Sie hierbei gerne und stellt Ihnen die für Sie passendsten Möglichkeiten vor um energiesparende Maßnahmen zu setzen. Ebenso erstellen wir kostengünstig den Energieausweis für ihr Gebäude. Dieser gibt Auskunft über den Energiebedarf Ihres Gebäudes und ist unumgänglich wenn es darum geht lukrative Förderungen für Ihr Bauvorhaben zu beantragen. Durch spezielle Förderungen für Maßnahmen zur Wärmedämmungen kann sich ein besonders energiebewusster Bau oder eine Sanierung als kostengünstiger herausstellen als weniger energieeffiziente Maßnahmen – Sogar Passivhäuser können auf diesem Wege leistbar werden.

Wird eine Putzsanierung geplant, empfehmen wir stets ebenso über eine Wärmedämmung nachzudenken. Die Mehrkosten sind hierbei meist niedriger als erwartet und darüber hinaus höchst effizient. Denn die Wärmedämmung eines Gebäudes hat bekanntlich den größten Einfluss auf den Verbrauch an Heizenergie.

Ein weiterer Tipp beim Bauen und Sanieren ist selbstverständlich auch auf die Dichtheit von Fenstern und Türen zu achten. Denn der Energieverbrauch kann ziemlich in die Höhe springen, wenn diese nicht entsprechend abgedichtet sind oder durch Wärmeschutzfenster ausgetauscht werden. Hierbei ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass regelmäßiges Stoßlüften weitaus energiesparender ist, als Fenster gekippt zu halten.

Wenden Sie sich bei anstehenden Maßnahmen an Ihren Energieberater und vergessen Sie nicht auf mögliche Förderungen durch die Länder oder Gemeinden. Unser Architekturbüro berät Sie hierbei sehr gerne.

2. Energiesparen beim Heizen

Gerade beim Heizen ist Energiesparen oft einfacher als angenommen. Zunächst sollten Sie regelmäßig Ihren Energieverbrauch prüfen um einer etwaigen Erhöhung rasch entgegenwirken zu können. Wie bereits unter Punkt 1 erwähnt sollte auf eine gute Wärmedämmung geachtet werden um die Heizkosten niedrig zu halten.

Achten Sie darauf, dass Ihre Heizkörper nie mit Vorhängen oder ähnlichem bedeckt sind, so können bereits bis zu 40% an Heizkosten gespart werden.

Bei Nichtbenutzung empfehlen wir die Raumtemperatur um ungefähr 3°C herabzusetzen, weil bereits 1°C weniger ca 5% an Heizkosten einspart. Aber drehen Sie Ihre Heizung während der Wintermonate nie ganz ab, selbst wenn Sie sich im Urlaub befinden – denn abgesehen von dem hohen Energieaufwand, welcher benötig wird um den ausgekühlten Wohnraum wieder aufzuheizen, besteht die Gefahr, dass Ihre Wasser- und Heizleitungen einfrieren.

Zu guter Letzt empfehlen wir Ihnen eine regelmäßige Wartung und Lüftung Ihres Heizungsgerätes vornehmen zu lassen. Dies spart nicht nur Energie, sondern schont ebenso unsere Umwelt.

3.  Achten Sie auf den Warmwasserverbrauch 

Ein hoher Verbrauch an Warmwasser führt zu einem erheblichen Anstieg an Energie- und Wasserkosten. Deswegen stellen wir Ihnen hier ein paar einfach umsetzbare Möglichkeiten vor um beim Warmwasserverbrauch Energie zu sparen.

Bei einem Vollbad verbrauchen Sie ungefähr dreimal so viel Energie und Wasser, als beim Duschen. Sie können also bis zu 52 Euro im Jahr sparen, wenn Sie ein wöchentliches Vollbad durch Duschen ersetzen. Verwenden Sie hierbei Durchflussbregenzer oder einen Sparduschkopf um noch weniger Warmwasser und Energie zu verbrauchen.

Entkalken Sie Warmwassergeräte regelmäßig – denn verkalkte Geräte verbrauchen mehr. Ebenso so sollten Warmwasserspeicher nicht zu hoch aufgeheizt werden, weil der Speicher dadurch schneller verkalkt.

Haben Sie einen Einhandhebelmischer, so stellen Sie diesen beim Abdrehen stets auf Kaltwasser um zu verhindern, dass bei jeder Wasserentnahme Warmwasser beigemischt wird.

4. Es werde Licht – Energiesparen bei der Beleuchtung

Vergessen Sie nicht, dass auch Ihre Lampenwahl einen erheblichen Einfluss aufs Energiesparen hat.

Energiesparlampen und LED verbrauchen für gewöhnlich nur ein Fünftel der Energie die konventionelle Glühbirnen verbrauchen und haben auch eine deutliche längere Lebensdauer. Hierbei stellen Leuchtstofflampen die energiesparendste und langlebigste Variante dar.

Aufpassen bei Dimmern! Gedimmtes Licht bedeutet selten, dass ebenso weniger Energie verbraucht wird. Bei den meisten Dimmern wird die überschüssige Energie als Wärme abgegeben. Informieren Sie sich also gut bei der Wahl Ihrer Raumbeleuchtung.

Eine weitere Möglichkeit bei Ihrer Beleuchtung zu sparen ist es die Lichtquellen in einem großen Raum so zu verteilen, dass einzelne Raumteile gezielt und unabhängig voneinander beleuchtet werden können.

5. Energiesparen bei der Wahl Ihrer Haushaltsgeräte

Oft wird unterschätzt wieviel Energie allein im Alltag bei der Wahl und Bedienung einfacher Haushaltsgeräte eingespart werden kann.

Passen Sie zum Beispiel die Topfgröße an den Durchmesser der Herdplatte an,
verwenden Sie Geschirr mit glattem Boden und kochen Sie stets mit einem Deckel auf dem Kochtopf. Allein durch diese Achtsamkeiten kann ein durchschnittlicher Haushalt bis zu 200 kWh bzw 33 Euro pro Jahr einsparen.

Ersetzen Sie alte Haushaltsgeräte und achten Sie beim Kauf stets auf die Energieeffizienzklasse. Ein alter Kühlschrank verbraucht zum Beispiel bis zur dreifachen Strommenge eines neuen Gerätes. Auch moderne Geschirrspüler der Klasse A+++ verbrauchen nur 0,8 kWh Strom und weniger als zehn Liter Wasser. Hingegen kommt es beim Spülen von Hand im Schnitt zu einem um ein drittel höheren Energieverbrauch, darüber hinaus wird im Schnitt 10 mal so viel Wasser verbraucht.

Achten Sie darauf, dass Sie Elektrogeräte mit Stand-by-Modus immer mit dem Hauptschalter abschalten –  denn bei vielen Geräten kommt es ohne dass sie in Betrieb sind im Stand-by-Modus zum Stromverbrauch.

Durch unsere Top 5 Energiesparmöglichkeiten sehen Sie wie einfach es sein kann um einiges umweltfreundlicher und kostengünstiger zu wohnen, bauen oder zu sanieren. Brauchen Sie Unterstützung, so sind wir sehr gerne Ihr persönlicher Energieberater und helfen Ihnen bei Ihren Anliegen, sowie bei der Erstellung eines Energieausweises um entsprechende Förderungen beantragen zu können.

 

 

 

Bauliche Veränderungen in Niederösterreich geplant? Vergessen Sie nicht auf den Energieausweis!

Bauliche Veränderungen in Niederösterreich geplant? Vergessen Sie nicht auf den Energieausweis!

Baubewilligung? Wohnbauförderung ? An dem Energieausweis führt kein Weg vorbei!

 Der Energieausweis stellt sozusagen den Typenschein für ein Gebäude dar und informiert bis ins Detail über die Energiekennzahlen eines Hauses, die in weiterer Folge Auskunft über den Endenergiebedarf geben.

 Die wichtigste Energiekennzahl (EKZ) ist hierbei jene für den Heizwärmebedarf (HWB). Diese Energiekennzahl verrät wie viel Heizwärme ein Gebäude pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche im Jahr bedarf und beschreibt die Menge an Wärme, die im Rahmen der Beheizung einem Gebäude zugeführt werden muss, damit eine Raumtemperatur von 20 °C gewährleistet ist.

Bei dieser Berechnungsmethode werden ebenso Wärmeverluste über die Bauteile und durch die Lüftung, sowie auch die solaren und inneren Wärmegewinne miteinbezogen.

 Energieausweis! Aber welche Angaben sind notwendig?

 Es ist wichtig, dass die Flächenmaße und Dämmwerte (U-Werte) aller Gebäudeteile der thermischen Hülle wie Außenwände, oberste Decke, Kellerdecke, Fenster und Außentüren genau erfasst werden. Damit es möglich ist den Wärmeverlustes durch die Lüftung zu berechnen, muss man zusätzlich angeben, ob die Raumlüftung über Fenster oder über eine Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung erfolgt. Darüber hinaus sind auch Klimadaten des Standortes und die Himmelsrichtungen nach denen sich Haus und Fenster orientieren essentielle Daten die anzuführen sind.

Jene Energiegewinne , die durch die Sonneneinstrahlung über die Fenster erfolgen und die inneren Wärmegewinne werden von den Wärmeverlusten abgezogen und ergeben nach erfolgter Berechnung den Heizwärmebedarf.

 Mit den Werten hinsichtlich der Heizung und Warmwasserbereitung ist es möglich den gesamten Energieverbrauch des Hauses zu berechnen und somit den Endenergiebedarf.

 Der Endenergiebedarf umfasst nicht nur den Heizwärmebedarf, sondern zusätzlich ebenso  die Verluste für die Wärmeabgabe, Wärmeverteilung, Wärmespeicherung, den Hilfsenergiebedarf und den Haushaltsstrombedarf abzüglich der Endenergieerträge.

Wird ein Energieausweis immer benötigt? In den meisten Fällen ja…

In folgenden Fällen führt kein Weg am Energieausweis vorbei: 

                     Einreichung um Baubewilligung

                     Einreichung um Wohnbauförderung eines Neubaus

                     Einreichung um Wohnbauförderung für eine Sanierung

                     Verkauf und Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung

 Wie lange gilt ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig.

 Fazit

Durch die Energiekennzahlen im Energieausweis eines Gebäudes bzw Gebäudeteils, erfährt man die Höhe des Verbrauchs mit dem für die Beheizung und die Warmwassererzeugung gerechnet werden muss. Zusätzlich gibt er Auskunft darüber, wie klimafreundlich der eingesetzte Energieträger ist.

 Will man eine Baubewilligung oder eine Wohnbauförderung einreichen, führt wie oben ausgeführt, kein Weg am Energieausweis vorbei – auch beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung muss ein Energieausweis vorgelegt werden.

 

Energieausweis – wann und warum ist er tatsächlich notwendig?

Energieausweis – wann und warum ist er tatsächlich notwendig?

Dank des Energieausweises ist es möglich rasch Auskunft über die wichtigsten Kennwerte wie den Heizwärmebedarf (HWB), den Primärenergiebedarf (PEB), CO2-Emissionen und den Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) eines ganzen Gebäudes oder auch nur eines Gebäudeteils zu erlangen. Der wichtigste Kennwert ist hierbei der Heizwärmebedarf (HWB), der angibt wie viel Energie zum Beheizen eines Gebäudes notwendig ist. Der Heizwärmebedarf wird anhand der Energiekennzahl abgelesen. Die Einteilung erfolgt in Energieeffizienzklassen, von A++ für sehr gut bis G für sehr schlecht. Umso niedriger die Energiekennzahl umso geringer fallen die Energiekosten letztendlich aus.
Auf Grundlage all dieser Werte können die zukünftigen Energiekosten besser eingeschätzt werden und somit auch Bauvorhaben optimal geplant werden

– aber wann und warum ist der Energieausweis tatsächlich Pflicht?

Wie bereits erwähnt dient der Energieausweis dazu detailliert über zukünftige Energiekosten zu informieren. Plant man also die Errichtung eines Neubaus oder will man Sanierungsarbeiten umsetzen ist der Energieausweis unerlässlich. Er ist nicht nur gesetzlich zwingend vorgeschrieben, sondern er ist auch die Basis dafür, dass stets die geeignete Sanierungsmaßnahme zum Einsatz kommt. Bei der Berechnung verschiedener Sanierungsmöglichkeiten kann auf Grundlage des Energieausweises, der Berücksichtigung des baulichen Zustandes, sowie der Bau- und Betriebskosten am Zuverlässigsten die bestgeeignete Lösung gefunden werden. Verfügt man nicht über einen adäquaten Energieausweis, kann es schnell passieren, dass ein Gebäude nicht sachgerecht saniert wird und es zum Beispiel, aufgrund einer mangelnden thermischen Sanierung zukünftig zu sehr hohen Heizkosten kommt. Um solche kostspieligen Fehler zu vermeiden, ist es also sehr ratsam einen hochwertigen Energieausweis von qualifizierten Fachleuten aus dem Bereich Bauen und Energie berechnen zu lassen, wie beispielsweise von einem erfahrenen Architekturbüro.

 

Der Energieausweis stellt also eine wichtige Schutzmaßnahme zugunsten des Käufer dar – denn er soll ihn davor bewahren über die Energieeffizienz eines Objekts getäuscht zu werden.
Die Vorlage eines Energieausweises ist allerdings nicht nur beim Kauf eines Gebäudes oder bei Sanierungsmaßnahmen vorgesehen, sondern ebenso bei der Vermietung oder Verpachtung. Darüber hinaus wird auch im Falle einer Umwidmung der Energieausweis gefordert.

Erfolgt die Vermietung, Verpachtung oder der Verkauf über einen Immobilienmakler, wird die Berechnung des Energieausweises des öfteren vom Makler beauftragt, denn die Informationspflicht hinsichtlich des Energiezustands gilt bereits für das Immobilieninserat. Der Energieausweis muss jedenfalls rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung dem Käufer, dem Mieter oder eben dem Pächter vorgelegt werden. Spätestens binnen 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages ist dann eine vollständige Kopie auszuhändigen.

Baubewilligung? Bauförderung? Nur mit Energieausweis!

Möchte man einen Neubau errichten, oder eine größere Veränderung an einem Altbau vornehmen, wird bei der Einreichung zur Baubewilligung ebenso ein EA verlangt. Darüber hinaus kann man nur mit einer Förderung zum Hausbau bzw zur Sanierung rechnen, wenn ein EA vorgelegt wird. Denn ein Ansuchen um öffentliche Unterstützung hat in der Regel nur Erfolg, wenn mit dem Projekt bestimmte Energiekennzahlen erreicht werden.

Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass es sich bei dem Energieausweis um eine unerlässliche Schutzmaßnahme handelt, die dabei hilft zukünftige Kosten am besten einzuschätzen und effiziente Baumaßnahmen zu wählen. Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang, dass der Energieausweis alle 10 Jahre erneuert werden muss, damit er nicht veraltete Kennzahlen liefert und seinen Schutzzweck auch voll gewährleisten kann.

Die Pflicht zum Energieausweis – wen trifft sie tatsächlich?

Die Pflicht zum Energieausweis – wen trifft sie tatsächlich?

Vor nun mehr als 10 Jahren wurde, in Umsetzung der EU Richtlinie 2010/31/EU das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) eingeführt. Dessen Sinn ist es eine gewisse Transparenz auf den Immobilienmarkt zu bringen.

Der Energieausweis soll es in erster Linie Kauf- und Mietinteressenten ermöglichen die Kosten, die sich durch die unterschiedlichen Energieverbräuche ergeben besser vergleichen zu können. Auf diesem Wege können vor allem auch zukünftige Kosten einfacher kalkuliert werden.

Das EAVG verpflichtet den Verkäufer gewisse Werte des Energieausweises bereits im Immobilieninserat anzugeben. Spätestens bei Vertragsabschluss ist jedoch der vollständige Energieausweis zu erbringen. Hinzu kommt, dass § 4 des EAVG festlegt, dass ein EA nicht älter als 10 Jahre alt sein darf. Will man hohen Verwaltungsstrafen aus dem Weg gehen, darf also nicht vergessen werden, den Energieausweis regelmäßig zu erneuern.

Bei welchen Objekten besteht die Energieausweispflicht?

Tatsächlich ist der Energieausweis in den meisten Fällen unabdingbar. Zum einen muss jeder Neubau einen Energieausweis vorweisen und zum anderen ist der Energieausweis ebenso verpflichtend, wenn größere Sanierungsmaßnahmen anstehen. Auch bei Zu- und Umbauten ist er ein muss. Darüber hinaus ist der EA stets vorzulegen wenn eine Immobilie zum Verkauf, zur Vermietung oder zur Verpachtung angeboten wird.

Gibt es Ausnahmen von der Energieausweispflicht?

 Von der Energieausweispflicht sind laut § 5 Energieausweis-Vorlage-Gesetz folgende Objekte ausgenommen:

  • Gebäude, die nur soweit beheizt werden, dass sie frostfrei gehalten werden
  • Objektiv abbruchreife Gebäude
  • Gebäude, die ausschließlich für religiöse Zwecke genutzt werden
  • Provisorisch errichtete Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von höchstens zwei Jahren
  • Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude, wenn der überwiegende Anteil der Energie für die Raumheizung und Raumkühlung jeweils durch Abwärme abgedeckt wird
  • Wohngebäude, die nur für die Benutzung während eines begrenzten Zeitraums des Jahres bestimmt sind
  • Frei stehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50m²

Für alle anderen Immobilien ist die Pflicht zum Energieausweis allerdings zwingend. Es führt also kaum ein Weg daran vorbei.

Wann wird ein Energieausweis vorgelegt?

Ein Immobilienverkäufer oder -Vermieter ist dazu verpflichtet potenziellen Käufern oder Mietern den Energieausweis unaufgefordert vorzulegen.

Jedoch besteht bereits vor dem Vertragsabschluss die gesetzliche Verpflichtung gewisse Informationen aus dem Energieausweis in Verkaufs- oder Vermietungsinseraten anzugeben. So müssen der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) also schon in der Anzeige ausgewiesen sein.

Wichtig ist, dass es hier keine Rolle spielt ob es sich um eine  Zeitungsanzeige oder ein Inserat im Internet handelt.

Des weiteren darf auch bei der Einreichung für Baumaßnahmen und bei Förderungsansuchen, wie zum Beispiel dem Sanierungsscheck 2019 nicht auf den Energieausweis vergessen werden.

Hohe Strafen bei Unterlassung der Energieausweispflicht

Wird kein Energieausweis vorgelegt, sieht das EAVG Verwaltungsstrafen von bis zu 1450 EUR vor – In Anbetracht der Kosten die mit einem Energieausweis einhergehen, lohnt es sich also auf gar keinen Fall auf diesen zu verzichten.