Mit der neuen OIB-Richtlinie 6 aus dem Jahr 2025...
OIB-Richtlinie 6 (2025): Warum für Ihren Energieausweis jetzt eine Besichtigung nötig ist
Mit der neuen OIB-Richtlinie 6 aus dem Jahr 2025 ändert sich die Art, wie Energieausweise in Österreich erstellt werden. Die wichtigste Neuerung für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer: Für jeden Energieausweis ist künftig eine Besichtigung des Gebäudes vorgeschrieben. Wir erklären, was das bedeutet – und warum sich frühes Handeln lohnt.
Was ist die OIB-Richtlinie 6 überhaupt?
Die OIB-Richtlinien werden vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) herausgegeben und bilden die fachliche Grundlage für die Bauvorschriften der Bundesländer. Die Richtlinie 6 trägt den Titel „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ und regelt unter anderem, wie der Energieausweis berechnet und dargestellt wird. Die aktuelle Fassung wurde im September 2025 veröffentlicht. Sie setzt europäische Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um und bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich – von neuen Kennwerten auf der ersten Seite des Energieausweises bis hin zum sogenannten Nullemissionsgebäude als künftigem Neubaustandard.
Die zentrale Neuerung: die Besichtigungspflicht
Bisher konnte ein Energieausweis in vielen Fällen allein auf Basis von Plänen und übermittelten Unterlagen erstellt werden. Das ändert sich: Nach der neuen Richtlinie müssen Energieausweise – und auch Renovierungspässe – von befugten Fachleuten mit einer verpflichtenden Inaugenscheinnahme ausgestellt werden. Vereinfacht gesagt: Das Gebäude muss vor der Ausstellung tatsächlich in Augenschein genommen werden. Diese Besichtigung dient dazu, Pläne, Baubeschreibungen und Bauteilaufbauten auf ihre Plausibilität zu prüfen und den tatsächlichen Zustand des Gebäudes zu bewerten. So wird sichergestellt, dass der Energieausweis die Realität abbildet und nicht nur die Theorie auf dem Papier. Wichtig zu wissen: Die Besichtigung kann entweder physisch vor Ort oder – mit entsprechender Dokumentation – auch virtuell erfolgen. In beiden Fällen gilt: Ohne nachvollziehbare Begutachtung des Objekts gibt es keinen Energieausweis mehr.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer bringt die Besichtigungspflicht vor allem drei praktische Auswirkungen mit sich:
- Ein zusätzlicher Termin: Für die Begutachtung ist eine Abstimmung nötig – vor Ort oder virtuell. Das bedeutet etwas mehr Planung als bisher.
- Etwas höhere Kosten: Der zusätzliche Aufwand für Anfahrt, Begehung und Dokumentation kann sich im Preis niederschlagen.
- Längere Vorlaufzeit: Wer einen Energieausweis kurzfristig für Verkauf, Vermietung oder Förderung braucht, sollte künftig mehr Zeit einplanen.
Die gute Nachricht: Ein besichtigter Energieausweis ist genauer und aussagekräftiger. Er bildet den tatsächlichen Gebäudezustand ab und gibt Ihnen sowie potenziellen Käuferinnen und Mietern eine verlässlichere Grundlage.
Ab wann gilt die neue Regelung?
Die OIB-Richtlinie 6 wurde im September 2025 veröffentlicht. Verbindlich gilt sie jedoch immer erst ab ihrem Inkrafttreten im jeweiligen Bundesland – also ab dem Tag, an dem das Land die Richtlinie in sein Bau- beziehungsweise Landesrecht übernimmt. Bis zu diesem Stichtag gelten in dem betreffenden Bundesland weiterhin die bisherigen Vorgaben. Die ersten Bundesländer haben bereits einen Termin festgelegt: In Wien tritt die neue Richtlinie am 15. Juli 2026 in Kraft, in Tirol am 16. Juli 2026. Für die übrigen Bundesländer steht das Datum des Inkrafttretens derzeit noch nicht fest.

Stand: Juli 2026 Für Sie heißt das: In vielen Bundesländern gibt es aktuell noch ein Zeitfenster, in dem Energieausweise nach den bisherigen, schlankeren Vorgaben erstellt werden können – in der Regel schneller und günstiger.
Kurz erklärt: weitere Neuerungen der OIB 6 (2025)
Neben der Besichtigungspflicht bringt die neue Richtlinie weitere Änderungen, die vor allem bei Neubau und Sanierung relevant sind:
- Nullemissionsgebäude: Neubauten sollen künftig praktisch keine energiebedingten Treibhausgasemissionen mehr verursachen – für öffentliche Gebäude ab 2028, für private Gebäude ab 2030.
- Solargebot: Für viele Neubauten und größere Sanierungen wird eine Solaranlage (Photovoltaik oder Solarthermie) schrittweise verpflichtend.
- Neue Kennwerte im Energieausweis: Auf der ersten Seite werden nun auch Treibhausgasemissionen und der Anteil vor Ort erzeugter erneuerbarer Energie ausgewiesen; die Effizienzklassen wurden angepasst.
- Renovierungspass: Ein freiwilliges Instrument, das einen sinnvollen Sanierungsfahrplan Schritt für Schritt zum Nullemissionsgebäude aufzeigt.
Unsere Besichtigungen für Ihren Energieausweis
Damit Ihr Energieausweis den neuen Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 entspricht, übernehmen wir die vorgeschriebene Besichtigung selbstverständlich für Sie – bequem virtuell oder klassisch vor Ort. Sie wählen einfach die passende Variante für Ihr Objekt:

Alle Preise zzgl. 20 % MwSt. Nicht sicher, welche Variante für Ihr Objekt die richtige ist? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam die passende Lösung.
Fazit
Die OIB-Richtlinie 6 in der Ausgabe 2025 stellt den Energieausweis auf eine solidere Grundlage: Mit der verpflichtenden Besichtigung – vor Ort oder virtuell – bildet er den tatsächlichen Zustand eines Gebäudes künftig verlässlicher ab. Das bedeutet für Eigentümerinnen und Eigentümer etwas mehr Aufwand bei Terminen, Kosten und Vorlaufzeit, im Gegenzug aber auch einen aussagekräftigeren Ausweis. Wann die neuen Vorgaben greifen, hängt vom jeweiligen Bundesland ab: In Wien und Tirol gilt die Ausgabe 2025 bereits ab Mitte Juli 2026, die übrigen Länder ziehen schrittweise nach. Wer einen Energieausweis benötigt, sollte den aktuellen Stand seines Bundeslandes im Blick behalten – und bei Bedarf das noch offene Zeitfenster nutzen. Um beides müssen Sie sich nicht allein kümmern: Wir erstellen Ihren Energieausweis österreichweit und übernehmen die vorgeschriebene Besichtigung gleich mit.

Energieausweisabteilungleiter des Architekturbüro Korab



