Der Energieausweis stellt sozusagen den Typenschein für ein Gebäude dar und informiert bis ins Detail über die Energiekennzahlen eines Hauses, die in weiterer Folge Auskunft über den Endenergiebedarf geben.
Die wichtigste Energiekennzahl (EKZ) ist hierbei jene für den Heizwärmebedarf (HWB). Diese Energiekennzahl verrät wie viel Heizwärme ein Gebäude pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche im Jahr bedarf und beschreibt die Menge an Wärme, die im Rahmen der Beheizung einem Gebäude zugeführt werden muss, damit eine Raumtemperatur von 20 °C gewährleistet ist.
Bei dieser Berechnungsmethode werden ebenso Wärmeverluste über die Bauteile und durch die Lüftung, sowie auch die solaren und inneren Wärmegewinne miteinbezogen.
Energieausweis! Aber welche Angaben sind notwendig?
Es ist wichtig, dass die Flächenmaße und Dämmwerte (U-Werte) aller Gebäudeteile der thermischen Hülle wie Außenwände, oberste Decke, Kellerdecke, Fenster und Außentüren genau erfasst werden. Damit es möglich ist den Wärmeverlustes durch die Lüftung zu berechnen, muss man zusätzlich angeben, ob die Raumlüftung über Fenster oder über eine Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung erfolgt. Darüber hinaus sind auch Klimadaten des Standortes und die Himmelsrichtungen nach denen sich Haus und Fenster orientieren essentielle Daten die anzuführen sind.
Jene Energiegewinne , die durch die Sonneneinstrahlung über die Fenster erfolgen und die inneren Wärmegewinne werden von den Wärmeverlusten abgezogen und ergeben nach erfolgter Berechnung den Heizwärmebedarf.
Mit den Werten hinsichtlich der Heizung und Warmwasserbereitung ist es möglich den gesamten Energieverbrauch des Hauses zu berechnen und somit den Endenergiebedarf.
Der Endenergiebedarf umfasst nicht nur den Heizwärmebedarf, sondern zusätzlich ebenso die Verluste für die Wärmeabgabe, Wärmeverteilung, Wärmespeicherung, den Hilfsenergiebedarf und den Haushaltsstrombedarf abzüglich der Endenergieerträge.
Wird ein Energieausweis immer benötigt? In den meisten Fällen ja…
In folgenden Fällen führt kein Weg am Energieausweis vorbei:
• Einreichung um Baubewilligung
• Einreichung um Wohnbauförderung eines Neubaus
• Einreichung um Wohnbauförderung für eine Sanierung
• Verkauf und Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung
Wie lange gilt ein Energieausweis?
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig.
Fazit
Durch die Energiekennzahlen im Energieausweis eines Gebäudes bzw Gebäudeteils, erfährt man die Höhe des Verbrauchs mit dem für die Beheizung und die Warmwassererzeugung gerechnet werden muss. Zusätzlich gibt er Auskunft darüber, wie klimafreundlich der eingesetzte Energieträger ist.
Will man eine Baubewilligung oder eine Wohnbauförderung einreichen, führt wie oben ausgeführt, kein Weg am Energieausweis vorbei – auch beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung muss ein Energieausweis vorgelegt werden.
Similar Posts
Wiener Bauordnungsnovelle: Bauherren unter Zeitdruck!
Die Wiener Bauordnung wird novelliert und so...
Energieausweisabteilungleiter des Architekturbüro Korab