Ferienwohnungen und -Häuser werden vermehrt wieder regulär vermietet

Ferienwohnungen und -Häuser werden vermehrt wieder regulär vermietet

In den letzten Jahren wurde es bei Wohnungs- beziehungsweise Hauseigentümern immer mehr beliebt, diese tage- oder wochenweise an Urlauber sowie an Geschäftsleute zu vermieten. Nicht zuletzt wegen des höher ausfallenden Gewinn und der Flexibilität. Dies führte zu einem Rückgang von regulär vermieteten Wohnungen beziehungsweise Häusern und einen daraus resultierenden Anstieg der Mietpreise. Dies führte wiederum zu einigen Protesten, wie zum Beispiel zuletzt in Barcelona.

Corona änderte einiges in Bezug auf Ferienwohnungen und -häuser

Im Frühjahr des Jahres 2020 erschütterte dann ein Virus die ganze Welt. -Corona. Aus diesem Grund mussten sehr viele Urlaube sowie auch Geschäftsreisen abgesagt werden. Kein Wunder, dass die Frage, was eigentlich aus den vielen Ferienwohnungen und -häusern wie beispielsweise auf airbnb wird, zunächst einmal ungewiss war.

Die Studie von Justin Kadi und Team

Laut einer Studie, die an der TU Wien vom Stadt- und Wohnbauforscher Justin Kadi und Team durchgeführt wurde, werden Ferienwohnungen und -häuser aktuell wieder regulär vermietet. Die Studie untersuchte im Übrigen hierbei im Zeitraum von März 2020 bis Mai 2020 verschiedene Online-Plattformen für Mietwohnungen und -häuser in den Städten Graz, Innsbruck, Salzburg sowie Wien.

Das Ergebnis der Studie

Das Ergebnis dieser Studie zeigt klar und deutlich einen Zuwachs von regulär vermieteten Wohnungen beziehungsweise Häusern auf. Klar, dass dies nicht unbedingt heißen muss, dass all diese Wohnungen und Häusern vormals Ferienwohnungen und -häuser gewesen sind. Doch in der Studie wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass die regulär vermieteten Wohnungen und Häuser teilweise möbliert vermietet werden. Dies lässt darauf schließen, dass es sich bei diesen Wohnungen und Häuser doch um Ferienwohnungen beziehungsweise -häuser handelt. In Wien wurde im Zeitraum der Studie übrigens ein Zuwachs von möbliert vermieteten Wohnungen und Häusern von 45 Prozent festgestellt. Dies bedeutet einen Anstieg von rund 710 Inseraten.

Die Mieten bleiben nahezu unverändert

Man könnte nun davon ausgehen, dass der Wohnungsmarkt sich dadurch ein wenig entspannt. Dies ist jedoch leider nicht so. Eher das Gegenteil ist festzustellen. Wobei die Mieten in Wien in etwa gleich geblieben sind. Die Mieten in Graz sowie in Salzburg sind etwas gestiegen. Innsbruck macht eine Ausnahme. Hier sind die Mieten ein klein wenig gesunken.

Erklärung zu den unveränderten Mieten

Eine Erklärung zu den doch geringen Auswirkungen auf die Mietpreise können Verzögerungen sein. Klar ist, es gibt aktuell mehr Wohnungen sowie Häuser auf den Markt und dies kann, muss aber nicht, zu einem Sinken der Mietpreise führen. Abzuwarten bleibt, ob es nach dem Virus, doch wieder vermehrt Ferienwohnungen und -häuser als regulär vermietete Wohnungen beziehungsweise Häuser auf dem Markt gibt.

Fazit

Es gibt aktuell tatsächlich mehr regulär vermietete Wohnungen und Häuser auf dem Markt. Diese sind aber teilweise möbliert und könnten vormals Ferienwohnungen und -häuser gewesen sein. Eine Auswirkung, positiv wie negativ, auf den Mietpreis ist vorerst nicht festzustellen, kann sich allerdings etwas verzögert abzeichnen. Fraglich bleibt, ob nach der Krise, die regulär vermieteten Wohnungen und Häuser auch weiterhin als regulär vermietete Wohnungen und Häuser dem Markt zu Verfügung stehen.

Alle Infos zum Energieausweis in Österreich die man wissen muss

Alle Infos zum Energieausweis in Österreich die man wissen muss

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er kann von einem befugten Energieausweisersteller ausgestellt werden und ist dann für maximal 10 Jahre gültig.

Im Zuge der Berechnung eines Energieausweises werden verschiedene Kennwerte ermittelt, die es erlauben, Häuser, Wohnungen und andere Objekte hinsichtlich ihrer Energieeffizienz zu bewerten. Die wichtigsten dieser Kennwerte werden auf dem Deckblatt mittels einer farbigen Skala von A++ (sehr gut) bis G (sehr schlecht) übersichtlich dargestellt.

Mieter und Käufer von Immobilien haben so die Möglichkeit, Rückschlüsse über den Energiebedarf, mögliche Heizkosten und den Wohnkomfort zu ziehen und Objekte untereinander zu vergleichen.

Für Neubauten und Sanierungen wiederum müssen bei verschiedenen Kennwerten Grenzwerte eingehalten werden, wodurch ein gewisser Standard gewährleistet wird.

In manchen Fällen ist aber Vorsicht geboten: Wird beispielsweise eine Wohnung in einem Wohnhaus verkauft oder vermietet, so ist es zulässig, dass der Verkäufer oder Vermieter einen Energieausweis über das gesamte Gebäude vorlegt. Die angegebenen Kennzahlen können dann irreführend sein.

Eine „Eckwohnung“ mit zwei Außenwänden und vielen Fenster hat einen höheren Heizwärmebedarf als eine Wohnung mit nur einer Außenwand und weniger Fenstern, für beide kann aber der gleiche Energieausweis vorgelegt werden.

 Wann brauche ich einen Energieausweis?

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz verpflichtet Verkäufer/Vermieter eines Gebäudes (oder eines Nutzungsobjekts) dazu, dem Käufer/Mieter einen gültigen Energieausweis vorzulegen und diesen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Geschieht dies nicht, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung und es drohen Geldstrafen. Diese gesetzlichen Regelungen lassen sich auch nicht durch eine einvernehmliche Vereinbarung über den Verzicht auf den Energieausweis umgehen.

Auch in Immobilieninseraten müssen der Heizwärmebedarf (HWB) und Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) angegeben werden.

Ein Energieausweis wird auch für die Einreichung eines Neubaus, einer umfassenden Sanierung oder eines Zu-/Umbaus benötigt. Dabei muss das geplante Gebäude oder der betroffene Gebäudeteil gewisse Anforderungen an die Energieeffizienz und den Wärmeschutz erfüllen. Die Einhaltung dieser Parameter kann im Energieausweis dargestellt werden. Werden sie jedoch nicht erfüllt, so kann der Energieausweisersteller die notwendigen Änderungen ermitteln (z.B. höhere Dämmstärke), damit die Planung dahingehend geändert werden kann.

Ausnahmen – Wann brauche ich keinen Energieausweis?

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz sieht einige Ausnahmefälle vor, in denen auf einen Energieausweis verzichtet werden kann:

  • Gebäude die nur frostfrei gehalten werden (Raumtemperatur ≤ +5°C, sowie nicht konditionierte Gebäude)
  • Im Verkaufsfall Gebäude, die objektiv abbruchreif sind, sofern das Gebäude in der Anzeige als abbruchreif bezeichnet wird und im Kaufvertrag davon ausgegangen wird, dass das Gebäude innerhalb von 3 Jahren abgebrochen wird
  • Gebäude die ausschließlich für Gottesdienste und sonstige religiöse Zwecke genutzt werden
  • Provisorisch errichtete Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von maximal 2 Jahren
  • Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude, bei denen der überwiegende Anteil der für die Konditionierung des Innenraumklimas erforderlichen Energie durch die im Gebäude entstehende Abwärme aufgebracht wird
  • Wohngebäude, die nach ihrer Art nur für die Benützung während eines begrenzten Zeitraums je Kalenderjahr bestimmt sind und deren voraussichtlicher Energiebedarf wegen dieser eingeschränkten Nutzungszeit unter einem Viertel des Energiebedarfs bei ganzjähriger Benützung liegt (gilt als erfüllt für Wohngebäude, die zwischen 1. November und 31. März an nicht mehr als 31 Tagen genutzt werden)

Zu welchem Zeitpunkt muss ein Energieausweis spätestens vorgelegt werden?

Der Energieausweis wurde zu einem zentralen Element bei der Vermietung bzw. dem Verkauf von Immobilien nach der neuen Verordnung. Während Vertragsverhandlungen muss dieser rechtzeitig vor Vertragserklärungen gezeigt und bestenfalls ausgehändigt werden. Erfolgte ein Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages bezogen auf eine Immobilie, darf der Verkäufer/Vermieter den Energieausweis mit einer Frist von maximal zwei Wochen nachreichen oder eine Kopie übergeben.

Welche Strafen sind möglich, wenn der Energieausweis nicht ordnungsgemäß ausgehändigt wurde?

Insofern kein Energieausweis vorgelegt wird, droht eine Verwaltungsstrafe für den Vermieter bzw. Verkäufer bis zu 1.450 Euro. Diese Strafe kann bei wiederholtem Vergehen auch mehrfach erfolgen. Zusätzlich hat die Miet- bzw. Kaufpartei ein Recht auf die Erstellung des Energieausweises auf Kosten des Vermieters bzw. Verkäufers.

Gibt es eine Altersgrenze für den Energieausweis?

Der Energieausweis hat im Regelfall eine Gültigkeit von zehn Jahren, dann verliert das Dokument sein Gültigkeit. Das Erstellungsdatum sowie die Gültigkeitsdauer sind auf der ersten Seite des Energieausweises abgedruckt.

Warum ist ein Energieausweis sinnvoll?

Die Verpflichtung zum Ausstellen bzw. Aushändigen eines Energieausweises hat der Akzeptanz dieses Dokumentes teilweise geschadet. Dennoch bietet das Dokument viele Vorteile, wie bspw. etwaige Vorschläge für mögliche Sanierungsmaßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz. Der Energieausweis enthält konkrete Vorschläge, wie Immobilien eine höhere Energieeffizienzklasse erreichen könnten.

 Welche Daten stehen im Energieausweis?

Die vier wichtigsten Kennwerte des Energieausweises finden sich auf dem Deckblatt und werden auf einer Skala von A++ (sehr gut) bis G (sehr schlecht) dargestellt:

  • HWB: Der Heizwärmebedarf (die Energiekennzahl) ist jene Wärmemenge, die theoretisch zugeführt werden muss, um das betreffende Gebäude auf einer genormten Raumtemperatur zu halten. Die Einheit des HWB sind kWh/m²a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr).
  • PEB: Der Primärenergiebedarf umfasst den Heizenergiebedarf (Heiz- und Warmwasserwärmebedarf inkl. Verluste), den Haushaltsstrombedarf (abzüglich Endenergieerträge, zuzüglich Hilfsenergiebedarf) und die Verluste in allen Vorketten.
  • CO2eq: Die gesamten, dem Endenergiebedarf zuzurechnenden äquivalenten Kohlendioxidemissionen (einschließlich jener für Vorketten)
  • fGEE: Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist ein Vergleichswert für die Energieeffizienz, bezogen auf ein Referenzgebäude aus dem Jahr 2007. Ein Gebäude mit einem Wert von fGEE < 1 ist also besser und eines mit fGEE > 1 schlechter als das Referenzgebäude.

In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Aufteilung des Energieklassen.

Abgesehen davon finden sich auf dem Deckblatt noch grundlegende Informationen über das berechnete Gebäude (Adressdaten, Art der Nutzung etc.). Seite 2 des Energieausweises liefert einen genaueren Überblick über die errechneten Kenngrößen aus dem Deckblatt und viele weitere Kennwerte. Die darauffolgenden Seiten bilden eine Zusammenstellung der eigentlichen Berechnung.

Unterschiedliche HWB-Werte erklärt

Häufig herrscht Verwirrung um die verschiedenen Kennwerte auf der zweiten Seite des Energieausweises. Insbesondere für den Heizwärmebedarf (HWB) finden sich oft mehrere verschiedene Werte mit unterschiedlichen Indizes (z.B. HWBRef,SK, HWBRef,RK, etc.). Doch welcher HWB kommt wann zur Anwendung? Eine kurze Erklärung zu den Index-Bedeutungen ist hier hilfreich:

  • Ref bedeutet, dass von einem Referenz-Lüftungsleitwert und Referenz-Nutzung ausgegangen wird. Es handelt sich also um den Referenz-Heizwärmebedarf, bei dem keine Wärmegewinne aus Wärmerückgewinnung berücksichtigt werden.
  • SK steht für Standortklima und bedeutet, dass in der Berechnung von den tatsächlichen klimatischen Bedingungen am Gebäudestandort ausgegangen wurde. Der HWBRef,Sk ist jener wert, der auch in der Energieeffizienzskala am Deckblatt des Energieausweises angezeigt und in Immobilieninseraten angegeben wird.
  • RK steht für Referenzklima. Im Zuge von baurechtlichen Verfahren oder Förderungen werden oft Anforderungen (Maximalwerte) an den Heizwärmebedarf gestellt.
    Wenn man aber den Heizwärmebedarf für das gleiche Gebäude an zwei unterschiedlichen Standorten (also in unterschiedlichen Klimazonen) berechnet, so bekommt man unterschiedliche Ergebnisse. Um also Gebäude unabhängig vom Standort untereinander vergleichen zu können, bezieht man sich auf ein genormtes Referenzklima.

Welche Aussagekraft hat der Energieausweis über die tatsächlichen Enegiekosten?

Im Jahr 2012 gab es die EAVG und es wurden zwei verschiedene Kennwerte eingeführt. Der bisherige Kennwert HWB beinhaltete lediglich den Dämmstandard an Außenfassade. Die Angabe erfolgt mit zweistelligen Werten, bspw. HWB 22. Unberücksichtigt blieb bei diesem Wert die Art und Effizienzklasse des Heizungssystemes. Objekte mit sehr guten Dämmwerten können bspw. eine energetisch nachteilige Warmwasseraufbereitung mit Öl besitzen. Dies führt zum Beispiel zu deutlich höheren Energiekosten als bei anderen Gebäuden, in denen die Warmwasseraufbereitung durch Sonnenenergie mit einer thermischen Solaranlage erfolgt.

Welche Unterlagen werden für die Energieausweiserstellung benötigt?

  • Baupläne: Bestands- oder Einreichpläne (je nach Zweck des Energieausweises) bilden die Grundlage unserer Berechnungen. Sind keine Pläne vorhanden, bieten wir für Objekte innerhalb von Wien auch eine Planeinsicht an.
  • Informationen zu nachträglich durchgeführten oder geplanten Dämmmaßnahmen (falls zutreffend)
  • Informationen zu den Fenstern und Türen (Datenblätter, Rechnungen etc. falls vorhanden)
  • Informationen zum Heizsystem: Wie wird das Objekt beheizt? (Raumheizung und Warmwasser)
  • Informationen zu Photovoltaik- oder Solaranlagen, falls solche vorhanden oder geplant sind (Peakleistung, Paneelfläche, Ausrichtung)
  • Art der Förderung (falls um eine Förderung angesucht werden soll)

Anbei erfahren Sie mehr über Unterlagen für die Energieausweisberechnung.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis können sehr unterschiedlich ausfallen. Viele Ersteller sind trotz ihrer Befugnis nicht auf die Energieausweisberechnung spezialisiert. Dementsprechend werden oft Bestandsaufnahmen oder zusätzliche Termine vereinbart, wo diese eigentlich nicht nötig wären. Der ganze Prozess wird dadurch aufwendiger, was sich natürlich auch im Preis niederschlägt.

Unser Büro verfügt über die notwendigen Kapazitäten, um ein hohes Volumen an Energieausweisen zu berechnen. Wir rechnen tagtäglich viele Energieausweise und haben unseren Workflow so optimiert, dass wir unseren Kunden von der Bestellung bis zum Erhalt des fertigen Energieausweises einen unkomplizierten, schnellen und preiswerten Service bieten können.

Unsere Preise sind fair und transparent gestaltet. Sie richten sich nach der Größe des Objekts und dem damit verbundenen Aufwand. Bei sehr großen Objekten oder Energieausweisen, die für Einreichungen bestimmt sind, werfen wir zuerst einen Blick auf die Planunterlagen und schicken Ihnen dann zeitnah ein Anbot per E-Mail.

 Wo bekomme ich einen Energieausweis?

Sie können bei uns im Online Shop Ihren Energieausweis einfach von Zuhause aus bestellen, oder Rufen Sie unsere Hotline an um eine Beratung zu erhalten

Kleiner Knick in Österreichs Bauindustrie

Kleiner Knick in Österreichs Bauindustrie

Rekordjahr 2019

In dem Jahr 2019 schreib die Anzahl der Baubewilligungen beinahe Rekordzahlen. In ganz Österreich wurde der Bau von ungefähr 79.000 Wohneinheiten bewilligt. Diese Zahl hat beinahe den Rekord aus dem Jahr 2017 gebrochen. In jenem Jahr waren es nämlich 82.000 bau-bewilligte Wohneinheiten.

Corona – ein Einbruch in der Bauentwicklung

Die Corona-Krise hat auch in dem Bereich des Wohnbaus ihre Spuren hinterlassen. Denn Im Vergleich zum Rekordjahr 2019 kann man, laut dem Wohnbauforscher Wolfgang Amann, in diesem Jahr davon ausgehen, dass die Baubewilligungen um 25% zurückgehen werden. Doch dieses Jahr soll nur einen kleinen Knick in der Kurve darstellen. Denn in dem Jahr 2021 soll der Wohnbau wieder stark zunehmen. Grund dafür ist die ständige und enorm große Nachfrage nach Vorsorge- und Eigentumswohnungen in der Stadt.

Bauindustrie Österreich

Zu große Einfamilienhäuser

Wohnbau und Wohnbauförderungsind jedoch zwei verschiedene Begriffe. Denn die Wohnbauförderung nimmt von Jahr zu Jahr immer mehr ab. Während in den frühen 2000er Jahren 70% bis 80% ihre Eigenheime mithilfe von Wohnbauförderung gebaut haben, hat sich die Zahl heute auf 20% reduziert. Dadurch werden wichtige Faktoren wie Energieeffizienz oder Flächenverbrauch gar nicht wirklich mehr in Betracht gezogen. Dies hat zur Folge, dass die Einfamilienhäuser in Österreich eine Fläche von 140 Quadratmeter aufweisen. Vor zehn Jahren lag dieser wert noch bei nur 130 Quadratmetern.

Boom der Freifinanzierung

Im Bereich der mehrgeschossigen Wohnungen spielt der Bereich der Wohnbauförderung eine größere Rolle, als bei den Einfamilienhäusern. Jedoch lässt sich auch hier ein deutlicher Rückgang erkennen. Ursache dafür ist der freifinanzierte Bauboom in den Großstädten, wie zum Beispiel in Wien und Graz.

Sanierung als Arbeitgeber

Auch in dem Bereich der Sanierung wurden Niederschläge erlitten. Knapp ein Viertel des Vorjahrzentes des Betrages der Wohnbauförderung kann in der heutigen Zeit erzielt werden. Dabei kann durch eine verstärkte Förderung dieses Sektors der Corona-bedingte Wirtschaftskrise entgegengewirkt werden. Denn, wenn mehr investiert wird, müssen mehr Leute eingestellt werden und so gibt es bundesweit mehr Arbeitsplätze.

Fazit zur aktuellen Bausituation in Österreich

Wie zu erwarten, ist auch der Bausektor von der Corona-Pandemie betroffen. Vor Corona war die Anzahl der neuen Wohneinheiten fast an seinem Gipfel. Es ist zu erwarten, dass es im nächsten Jahr, am Ende der Corona-Krise, wieder rasant steigen wird. Jedoch werden immer weniger Häuser und Wohnungen mithilfe von Wohnbauförderungen errichtet. Das führt dazu, dass Häuser immer ineffizienter gebaut werden und wichtigen Aspekten wie Energie- und Flächeneffizienz so gut wie keinerlei Beachtung geschenkt wird. Um das zu ändern, sollten Anreize dafür geschaffen werden. Ein Beispiel wäre, dass man den Mitbürgern mehr Geld gibt, wenn man kleiner Häuser baut.

Immobilienverkäufe: Corona wirkt sich bislang nicht negativ aus

Immobilienverkäufe: Corona wirkt sich bislang nicht negativ aus

Trotz Corona sind die Immobilienverkäufe im ersten Halbjahr 2020 angesteigen.

Im ersten Halbjahr ist die Zahl der Immobilienverkäufe im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Prozent gestiegen. Der Maklerverband Remax teilte zudem mit, dass rund 3.100 Transaktionen mehr als im Vorjahreszeitraum getätigt wurden. Das Transaktionsvolumen liegt indes weiterhin bei den 16,4 Milliarden vom Vorjahr.

Grundsätzlich günstiger sind Immobilien jedoch nicht geworden, wie Remax-Österreich-Manager Anton Nenninger deutlich macht. Die Gesamtsumme ergibt sich eher aus mehr quasi kleinen Transaktionen. Das zeigt sich am Beispiel der Parkplatz-Verbücherungen, die sich im vergangenen Jahr fast versechsfacht haben. Bei den Hausanteilsverkäufen konnte in diesem Jahr fast der fünffache Wert abgeschrieben werden. Die Verkäufe von Zinshäusern und Zinshausanteilen sind dagegen um ein Drittel zurückgegangen. Selbiges gilt für Betriebsgebäude und vergleichbare Großinvestitionen.

Bis Juni 2020 haben genau 67.302 Immobilien den Eigentümer gewechselt. Zum Vergleich: selbst im Rekordjahr 2018 waren es 3,7 Prozent weniger. Bei den Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern und Grundstücken waren die Verbücherungen rückläufig. Sie haben um 6,4 Prozent abgenommen, so Bernhard Reikersdorfer von Remax Österreich.

Salzburg und Oberösterreich an der Spitze

Die Pandemie und damit verbundene Einschränkungen haben derzeit noch wenige Auswirkungen auf die Verbücherungszahlen der Grundbuchsgerichte in den halbjährlichen Statistiken von Remax. Vielfach sind sogar Steigerungen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Zu beachten ist hierbei aber auch, dass die aktuellen Statistiken noch die Zeit vor Corona einbeziehen. Noch im März konnten die notariellen Aufgaben, die für Immobiliengeschäfte vonnöten sind, ohne Einschränkungen abgewickelt werden. Welchen Einfluss die Pandemie auf die Ganzjahreszahlen haben wird, müsse demnach noch abgewartet werden, so die Experten.

Größter Immobilien-Umsatz in Wien

Bei den Immobilien-Transaktionen vorne liegt in diesem Halbjahr Niederösterreich. Direkt dahinter folgen Wien und die Steiermark. Beim Umsatz liegt die Bundeshauptstadt vorne, welche hier bessere Zahlen verbucht als die nachfolgenden Länder Ober- und Niederösterreich zusammen. In Salzburg wurde mit 89 Millionen Euro für ein Bürogebäude indes der teuerste Immobilienverkauf in Österreich abgewickelt.

In Wien waren es 732 Mehrverkäufe, in Vorarlberg immerhin noch 327. Dahinter folgen Steiermark mit 162 und Kärnten sowie Niederösterreich mit jeweils 163 Verkäufen. In Tirol waren es 73 Mehrverkäufe.
Nur im Burgenland gingen die Immobilienverbücherungen im Vergleich zur letzten Messung um 430 zurück.

Bei den Verkaufsumsätzen Verluste hat Steiermark geschrieben. 1,89 Milliarden Euro wurden hier verzeichnet und damit 369 Millionen weniger als im Vorjahr. Wien machte 35 Millionen Euro Verlust und das Burgenland 18 Millionen Euro.
Im Hinblick auf die Verkaufsvolumina liegen Oberösterreich mit plus 170 Millionen Euro und Salzburg mit plus 115 Millionen Euro an der Spitze. Voralberg machte ein Plus von 62 Millionen Euro.

Wie sich Covid-19 insgesamt auf den Immobilienmarkt auswirken wird, ist bislang nicht abzusehen. Dafür müssen die Auswertungen für das Gesamtjahr abgewartet werden. Es ist allerdings jetzt schon deutlich, dass Immobilien und Grundstücke auch in Krisenzeiten beliebt sind. Das dürfte auch in naher Zukunft so bleiben.

Alter Sanierungsscheck in Österreich vor dem Aus

Alter Sanierungsscheck in Österreich vor dem Aus

Der Sanierungsscheck ist eine Fördermaßnahme für alle privaten Bauherren, welche eigenständig ihre Gebäude renovieren möchten. Die Geldförderung besteht seit 2009 in Österreich und hilft allen Anspruchspersonen, ihre Häuser thermisch zu sanieren. 2019 läuft das Förderprogramm jedoch aus. Das Ministerium allerdings beteuert, weiterhin das Sanierungsprogramm staatlich fördern zu wollen, sodass aktuell an einer Erneuerung des Programms gearbeitet wird.

Kein Sanierungsscheck ab 2019 

Die „Bundesförderung für thermische Sanierung“, besser bekannt als Sanierungsscheck, können seit 2009 alle privaten Bauherren in Anspruch nehmen, welche die thermische Sanierung ihrer Häuser durchführen möchten. Das Regierungsprogramm soll die entstehenden Kosten decken. Dennoch steht das Förderprogramm vor dem Aus. Mit 2019 läuft das Regierungsprogramm aus, sodass Private keinen Anspruch auf die Fördermaßnahme geltend machen können. 2018 steht noch ein Budget in Höhe von 42,6 Millionen Euro für die Fördermaßnahme zur Verfügung. Allerdings kann das Programm ab 2019 auf keine gesetzliche Grundlage mehr zurückgreifen. Laut Umweltförderungsgesetz (UFG) darf die österreichische Regierung nur zwischen den Jahren 2011 und 2018 einen Zusagerahmen für Zwecke thermischer Sanierung festlegen. Da das Förderungsprogramm allerdings eine offizielle Erlaubnis seitens des UFG benötigt, hat das Umweltressort, welches gemeinsam mit dem Finanzministerium für die Förderung verantwortlich ist, bereits Anfang Februar 2018 eine Novelle des UFG veranlasst und diese zur Begutachtung geschickt. Als zentrale Veränderung beinhaltet die Novelle den in der Vorgängerversion enthaltenen Wortlaut „ab 2011 bis 2018“ auf „ab 2011“ zu ändern. Durch die Anpassung des Wortlautes soll die Fortsetzung der Förderaktion, welche äußerst erfolgreich war, sichergestellt werden.

Novellenentwurf veröffentlicht und wieder zurückgezogen 

Der Entwurf der Novelle wurde auf der Website des Ministeriums sowie des Parlaments offiziell veröffentlicht, nur um einige Stunden später wieder heruntergenommen zu werden. Obwohl der Entwurf der Novelle des Förderprogramms veröffentlicht wurde und somit einem breiten Publikum zugänglich war, fehlt bisher eine Erklärung, wieso der Gesetzestext verschwand. Aufgrund des plötzlichen Verschwindens kamen zahlreiche Vermutungen auf. Umweltorganisationen beispielsweise vermuten stark, dass der Novellenentwurf auf Betreiben des Finanzministeriums zurückgezogen wurde. Beobachter des Geschehens sehen zugleich in der Handlung ein zentrales Indiz, dass die Förderaktion 2018 endgültig auslaufen und spätestens 2019 eingestellt werden dürfte. Eine Vielzahl an Umweltorganisationen allerdings befürchtet, dass das Aus der Aktion sich als fatale Entscheidung entpuppt.

Anhaltend schlechte Signale 

Mit Aktionsbeginn im Jahr 2009 wurden rund 100 Millionen Euro als Förderung zur Verfügung gestellt. 2014 wurde das Budget auf 90 Millionen, 2015 auf 80 Millionen Euro gekürzt. Seit 2016 steht lediglich nur noch ein Budget in Höhe von 43,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die anhaltenden Reduzierungen des Förderbudgets zeige schlechte Signale für eine Fortsetzung der Förderaktion, verlautbarte Organisation Global 2000. Da das Budget 2018 auf denselben Stand wie in den beiden Vorjahren gehalten wurde, scheint eine Erhöhung in Zukunft zudem ausgeschlossen. Schon im ersten Aktionsjahr allerdings hatten Umweltschützer und die Bauwirtschaft ein deutlich höheres Budget gefördert. Die Dotierung sollte zumindest 500 Millionen Euro betragen, damit das geplante Sanierungsziel von drei Prozent des Gesamtbestandes pro Jahr erreicht werden konnte. Da das Förderprogramm allerdings mit Ende 2018 ausläuft, scheint eine Erhöhung des Budgets oder eine Weiterführung der Aktion bisher ausgeschlossen.

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