von Ruben Korab B.A | Nov 25, 2020 | Airbnb
In den letzten Jahren wurde es bei Wohnungs- beziehungsweise Hauseigentümern immer mehr beliebt, diese tage- oder wochenweise an Urlauber sowie an Geschäftsleute zu vermieten. Nicht zuletzt wegen des höher ausfallenden Gewinn und der Flexibilität. Dies führte zu einem Rückgang von regulär vermieteten Wohnungen beziehungsweise Häusern und einen daraus resultierenden Anstieg der Mietpreise. Dies führte wiederum zu einigen Protesten, wie zum Beispiel zuletzt in Barcelona.
Corona änderte einiges in Bezug auf Ferienwohnungen und -häuser
Im Frühjahr des Jahres 2020 erschütterte dann ein Virus die ganze Welt. -Corona. Aus diesem Grund mussten sehr viele Urlaube sowie auch Geschäftsreisen abgesagt werden. Kein Wunder, dass die Frage, was eigentlich aus den vielen Ferienwohnungen und -häusern wie beispielsweise auf airbnb wird, zunächst einmal ungewiss war.
Die Studie von Justin Kadi und Team
Laut einer Studie, die an der TU Wien vom Stadt- und Wohnbauforscher Justin Kadi und Team durchgeführt wurde, werden Ferienwohnungen und -häuser aktuell wieder regulär vermietet. Die Studie untersuchte im Übrigen hierbei im Zeitraum von März 2020 bis Mai 2020 verschiedene Online-Plattformen für Mietwohnungen und -häuser in den Städten Graz, Innsbruck, Salzburg sowie Wien.
Das Ergebnis der Studie
Das Ergebnis dieser Studie zeigt klar und deutlich einen Zuwachs von regulär vermieteten Wohnungen beziehungsweise Häusern auf. Klar, dass dies nicht unbedingt heißen muss, dass all diese Wohnungen und Häusern vormals Ferienwohnungen und -häuser gewesen sind. Doch in der Studie wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass die regulär vermieteten Wohnungen und Häuser teilweise möbliert vermietet werden. Dies lässt darauf schließen, dass es sich bei diesen Wohnungen und Häuser doch um Ferienwohnungen beziehungsweise -häuser handelt. In Wien wurde im Zeitraum der Studie übrigens ein Zuwachs von möbliert vermieteten Wohnungen und Häusern von 45 Prozent festgestellt. Dies bedeutet einen Anstieg von rund 710 Inseraten.
Die Mieten bleiben nahezu unverändert
Man könnte nun davon ausgehen, dass der Wohnungsmarkt sich dadurch ein wenig entspannt. Dies ist jedoch leider nicht so. Eher das Gegenteil ist festzustellen. Wobei die Mieten in Wien in etwa gleich geblieben sind. Die Mieten in Graz sowie in Salzburg sind etwas gestiegen. Innsbruck macht eine Ausnahme. Hier sind die Mieten ein klein wenig gesunken.
Erklärung zu den unveränderten Mieten
Eine Erklärung zu den doch geringen Auswirkungen auf die Mietpreise können Verzögerungen sein. Klar ist, es gibt aktuell mehr Wohnungen sowie Häuser auf den Markt und dies kann, muss aber nicht, zu einem Sinken der Mietpreise führen. Abzuwarten bleibt, ob es nach dem Virus, doch wieder vermehrt Ferienwohnungen und -häuser als regulär vermietete Wohnungen beziehungsweise Häuser auf dem Markt gibt.
Fazit
Es gibt aktuell tatsächlich mehr regulär vermietete Wohnungen und Häuser auf dem Markt. Diese sind aber teilweise möbliert und könnten vormals Ferienwohnungen und -häuser gewesen sein. Eine Auswirkung, positiv wie negativ, auf den Mietpreis ist vorerst nicht festzustellen, kann sich allerdings etwas verzögert abzeichnen. Fraglich bleibt, ob nach der Krise, die regulär vermieteten Wohnungen und Häuser auch weiterhin als regulär vermietete Wohnungen und Häuser dem Markt zu Verfügung stehen.
Energieausweisabteilungleiter des Architekturbüro Korab
von Ruben Korab B.A | Nov 13, 2020 | Energieausweis Info
Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er kann von einem befugten Energieausweisersteller ausgestellt werden und ist dann für maximal 10 Jahre gültig.
Im Zuge der Berechnung eines Energieausweises werden verschiedene Kennwerte ermittelt, die es erlauben, Häuser, Wohnungen und andere Objekte hinsichtlich ihrer Energieeffizienz zu bewerten. Die wichtigsten dieser Kennwerte werden auf dem Deckblatt mittels einer farbigen Skala von A++ (sehr gut) bis G (sehr schlecht) übersichtlich dargestellt.
Mieter und Käufer von Immobilien haben so die Möglichkeit, Rückschlüsse über den Energiebedarf, mögliche Heizkosten und den Wohnkomfort zu ziehen und Objekte untereinander zu vergleichen.
Für Neubauten und Sanierungen wiederum müssen bei verschiedenen Kennwerten Grenzwerte eingehalten werden, wodurch ein gewisser Standard gewährleistet wird.
In manchen Fällen ist aber Vorsicht geboten: Wird beispielsweise eine Wohnung in einem Wohnhaus verkauft oder vermietet, so ist es zulässig, dass der Verkäufer oder Vermieter einen Energieausweis über das gesamte Gebäude vorlegt. Die angegebenen Kennzahlen können dann irreführend sein.
Eine „Eckwohnung“ mit zwei Außenwänden und vielen Fenster hat einen höheren Heizwärmebedarf als eine Wohnung mit nur einer Außenwand und weniger Fenstern, für beide kann aber der gleiche Energieausweis vorgelegt werden.
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz verpflichtet Verkäufer/Vermieter eines Gebäudes (oder eines Nutzungsobjekts) dazu, dem Käufer/Mieter einen gültigen Energieausweis vorzulegen und diesen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Geschieht dies nicht, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung und es drohen Geldstrafen. Diese gesetzlichen Regelungen lassen sich auch nicht durch eine einvernehmliche Vereinbarung über den Verzicht auf den Energieausweis umgehen.
Auch in Immobilieninseraten müssen der Heizwärmebedarf (HWB) und Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) angegeben werden.
Ein Energieausweis wird auch für die Einreichung eines Neubaus, einer umfassenden Sanierung oder eines Zu-/Umbaus benötigt. Dabei muss das geplante Gebäude oder der betroffene Gebäudeteil gewisse Anforderungen an die Energieeffizienz und den Wärmeschutz erfüllen. Die Einhaltung dieser Parameter kann im Energieausweis dargestellt werden. Werden sie jedoch nicht erfüllt, so kann der Energieausweisersteller die notwendigen Änderungen ermitteln (z.B. höhere Dämmstärke), damit die Planung dahingehend geändert werden kann.
Ausnahmen – Wann brauche ich keinen Energieausweis?
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz sieht einige Ausnahmefälle vor, in denen auf einen Energieausweis verzichtet werden kann:
- Gebäude die nur frostfrei gehalten werden (Raumtemperatur ≤ +5°C, sowie nicht konditionierte Gebäude)
- Im Verkaufsfall Gebäude, die objektiv abbruchreif sind, sofern das Gebäude in der Anzeige als abbruchreif bezeichnet wird und im Kaufvertrag davon ausgegangen wird, dass das Gebäude innerhalb von 3 Jahren abgebrochen wird
- Gebäude die ausschließlich für Gottesdienste und sonstige religiöse Zwecke genutzt werden
- Provisorisch errichtete Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von maximal 2 Jahren
- Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude, bei denen der überwiegende Anteil der für die Konditionierung des Innenraumklimas erforderlichen Energie durch die im Gebäude entstehende Abwärme aufgebracht wird
- Wohngebäude, die nach ihrer Art nur für die Benützung während eines begrenzten Zeitraums je Kalenderjahr bestimmt sind und deren voraussichtlicher Energiebedarf wegen dieser eingeschränkten Nutzungszeit unter einem Viertel des Energiebedarfs bei ganzjähriger Benützung liegt (gilt als erfüllt für Wohngebäude, die zwischen 1. November und 31. März an nicht mehr als 31 Tagen genutzt werden)
Zu welchem Zeitpunkt muss ein Energieausweis spätestens vorgelegt werden?
Der Energieausweis wurde zu einem zentralen Element bei der Vermietung bzw. dem Verkauf von Immobilien nach der neuen Verordnung. Während Vertragsverhandlungen muss dieser rechtzeitig vor Vertragserklärungen gezeigt und bestenfalls ausgehändigt werden. Erfolgte ein Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages bezogen auf eine Immobilie, darf der Verkäufer/Vermieter den Energieausweis mit einer Frist von maximal zwei Wochen nachreichen oder eine Kopie übergeben.
Welche Strafen sind möglich, wenn der Energieausweis nicht ordnungsgemäß ausgehändigt wurde?
Insofern kein Energieausweis vorgelegt wird, droht eine Verwaltungsstrafe für den Vermieter bzw. Verkäufer bis zu 1.450 Euro. Diese Strafe kann bei wiederholtem Vergehen auch mehrfach erfolgen. Zusätzlich hat die Miet- bzw. Kaufpartei ein Recht auf die Erstellung des Energieausweises auf Kosten des Vermieters bzw. Verkäufers.
Gibt es eine Altersgrenze für den Energieausweis?
Der Energieausweis hat im Regelfall eine Gültigkeit von zehn Jahren, dann verliert das Dokument sein Gültigkeit. Das Erstellungsdatum sowie die Gültigkeitsdauer sind auf der ersten Seite des Energieausweises abgedruckt.
Warum ist ein Energieausweis sinnvoll?
Die Verpflichtung zum Ausstellen bzw. Aushändigen eines Energieausweises hat der Akzeptanz dieses Dokumentes teilweise geschadet. Dennoch bietet das Dokument viele Vorteile, wie bspw. etwaige Vorschläge für mögliche Sanierungsmaßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz. Der Energieausweis enthält konkrete Vorschläge, wie Immobilien eine höhere Energieeffizienzklasse erreichen könnten.
Welche Daten stehen im Energieausweis?
Die vier wichtigsten Kennwerte des Energieausweises finden sich auf dem Deckblatt und werden auf einer Skala von A++ (sehr gut) bis G (sehr schlecht) dargestellt:
- HWB: Der Heizwärmebedarf (die Energiekennzahl) ist jene Wärmemenge, die theoretisch zugeführt werden muss, um das betreffende Gebäude auf einer genormten Raumtemperatur zu halten. Die Einheit des HWB sind kWh/m²a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr).
- PEB: Der Primärenergiebedarf umfasst den Heizenergiebedarf (Heiz- und Warmwasserwärmebedarf inkl. Verluste), den Haushaltsstrombedarf (abzüglich Endenergieerträge, zuzüglich Hilfsenergiebedarf) und die Verluste in allen Vorketten.
- CO2eq: Die gesamten, dem Endenergiebedarf zuzurechnenden äquivalenten Kohlendioxidemissionen (einschließlich jener für Vorketten)
- fGEE: Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist ein Vergleichswert für die Energieeffizienz, bezogen auf ein Referenzgebäude aus dem Jahr 2007. Ein Gebäude mit einem Wert von fGEE < 1 ist also besser und eines mit fGEE > 1 schlechter als das Referenzgebäude.
In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Aufteilung des Energieklassen.
Abgesehen davon finden sich auf dem Deckblatt noch grundlegende Informationen über das berechnete Gebäude (Adressdaten, Art der Nutzung etc.). Seite 2 des Energieausweises liefert einen genaueren Überblick über die errechneten Kenngrößen aus dem Deckblatt und viele weitere Kennwerte. Die darauffolgenden Seiten bilden eine Zusammenstellung der eigentlichen Berechnung.
Unterschiedliche HWB-Werte erklärt
Häufig herrscht Verwirrung um die verschiedenen Kennwerte auf der zweiten Seite des Energieausweises. Insbesondere für den Heizwärmebedarf (HWB) finden sich oft mehrere verschiedene Werte mit unterschiedlichen Indizes (z.B. HWBRef,SK, HWBRef,RK, etc.). Doch welcher HWB kommt wann zur Anwendung? Eine kurze Erklärung zu den Index-Bedeutungen ist hier hilfreich:
- Ref bedeutet, dass von einem Referenz-Lüftungsleitwert und Referenz-Nutzung ausgegangen wird. Es handelt sich also um den Referenz-Heizwärmebedarf, bei dem keine Wärmegewinne aus Wärmerückgewinnung berücksichtigt werden.
- SK steht für Standortklima und bedeutet, dass in der Berechnung von den tatsächlichen klimatischen Bedingungen am Gebäudestandort ausgegangen wurde. Der HWBRef,Sk ist jener wert, der auch in der Energieeffizienzskala am Deckblatt des Energieausweises angezeigt und in Immobilieninseraten angegeben wird.
- RK steht für Referenzklima. Im Zuge von baurechtlichen Verfahren oder Förderungen werden oft Anforderungen (Maximalwerte) an den Heizwärmebedarf gestellt.
Wenn man aber den Heizwärmebedarf für das gleiche Gebäude an zwei unterschiedlichen Standorten (also in unterschiedlichen Klimazonen) berechnet, so bekommt man unterschiedliche Ergebnisse. Um also Gebäude unabhängig vom Standort untereinander vergleichen zu können, bezieht man sich auf ein genormtes Referenzklima.
Welche Aussagekraft hat der Energieausweis über die tatsächlichen Enegiekosten?
Im Jahr 2012 gab es die EAVG und es wurden zwei verschiedene Kennwerte eingeführt. Der bisherige Kennwert HWB beinhaltete lediglich den Dämmstandard an Außenfassade. Die Angabe erfolgt mit zweistelligen Werten, bspw. HWB 22. Unberücksichtigt blieb bei diesem Wert die Art und Effizienzklasse des Heizungssystemes. Objekte mit sehr guten Dämmwerten können bspw. eine energetisch nachteilige Warmwasseraufbereitung mit Öl besitzen. Dies führt zum Beispiel zu deutlich höheren Energiekosten als bei anderen Gebäuden, in denen die Warmwasseraufbereitung durch Sonnenenergie mit einer thermischen Solaranlage erfolgt.
Welche Unterlagen werden für die Energieausweiserstellung benötigt?
- Baupläne: Bestands- oder Einreichpläne (je nach Zweck des Energieausweises) bilden die Grundlage unserer Berechnungen. Sind keine Pläne vorhanden, bieten wir für Objekte innerhalb von Wien auch eine Planeinsicht an.
- Informationen zu nachträglich durchgeführten oder geplanten Dämmmaßnahmen (falls zutreffend)
- Informationen zu den Fenstern und Türen (Datenblätter, Rechnungen etc. falls vorhanden)
- Informationen zum Heizsystem: Wie wird das Objekt beheizt? (Raumheizung und Warmwasser)
- Informationen zu Photovoltaik- oder Solaranlagen, falls solche vorhanden oder geplant sind (Peakleistung, Paneelfläche, Ausrichtung)
- Art der Förderung (falls um eine Förderung angesucht werden soll)
Anbei erfahren Sie mehr über Unterlagen für die Energieausweisberechnung.
Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten für einen Energieausweis können sehr unterschiedlich ausfallen. Viele Ersteller sind trotz ihrer Befugnis nicht auf die Energieausweisberechnung spezialisiert. Dementsprechend werden oft Bestandsaufnahmen oder zusätzliche Termine vereinbart, wo diese eigentlich nicht nötig wären. Der ganze Prozess wird dadurch aufwendiger, was sich natürlich auch im Preis niederschlägt.
Unser Büro verfügt über die notwendigen Kapazitäten, um ein hohes Volumen an Energieausweisen zu berechnen. Wir rechnen tagtäglich viele Energieausweise und haben unseren Workflow so optimiert, dass wir unseren Kunden von der Bestellung bis zum Erhalt des fertigen Energieausweises einen unkomplizierten, schnellen und preiswerten Service bieten können.
Unsere Preise sind fair und transparent gestaltet. Sie richten sich nach der Größe des Objekts und dem damit verbundenen Aufwand. Bei sehr großen Objekten oder Energieausweisen, die für Einreichungen bestimmt sind, werfen wir zuerst einen Blick auf die Planunterlagen und schicken Ihnen dann zeitnah ein Anbot per E-Mail.
Wo bekomme ich einen Energieausweis?
Sie können bei uns im Online Shop Ihren Energieausweis einfach von Zuhause aus bestellen, oder Rufen Sie unsere Hotline an um eine Beratung zu erhalten
Energieausweisabteilungleiter des Architekturbüro Korab
von Ruben Korab B.A | Okt 13, 2020 | Immobilien
Rekordjahr 2019
In dem Jahr 2019 schreib die Anzahl der Baubewilligungen beinahe Rekordzahlen. In ganz Österreich wurde der Bau von ungefähr 79.000 Wohneinheiten bewilligt. Diese Zahl hat beinahe den Rekord aus dem Jahr 2017 gebrochen. In jenem Jahr waren es nämlich 82.000 bau-bewilligte Wohneinheiten.
Corona – ein Einbruch in der Bauentwicklung
Die Corona-Krise hat auch in dem Bereich des Wohnbaus ihre Spuren hinterlassen. Denn Im Vergleich zum Rekordjahr 2019 kann man, laut dem Wohnbauforscher Wolfgang Amann, in diesem Jahr davon ausgehen, dass die Baubewilligungen um 25% zurückgehen werden. Doch dieses Jahr soll nur einen kleinen Knick in der Kurve darstellen. Denn in dem Jahr 2021 soll der Wohnbau wieder stark zunehmen. Grund dafür ist die ständige und enorm große Nachfrage nach Vorsorge- und Eigentumswohnungen in der Stadt.
Zu große Einfamilienhäuser
Wohnbau und Wohnbauförderungsind jedoch zwei verschiedene Begriffe. Denn die Wohnbauförderung nimmt von Jahr zu Jahr immer mehr ab. Während in den frühen 2000er Jahren 70% bis 80% ihre Eigenheime mithilfe von Wohnbauförderung gebaut haben, hat sich die Zahl heute auf 20% reduziert. Dadurch werden wichtige Faktoren wie Energieeffizienz oder Flächenverbrauch gar nicht wirklich mehr in Betracht gezogen. Dies hat zur Folge, dass die Einfamilienhäuser in Österreich eine Fläche von 140 Quadratmeter aufweisen. Vor zehn Jahren lag dieser wert noch bei nur 130 Quadratmetern.
Boom der Freifinanzierung
Im Bereich der mehrgeschossigen Wohnungen spielt der Bereich der Wohnbauförderung eine größere Rolle, als bei den Einfamilienhäusern. Jedoch lässt sich auch hier ein deutlicher Rückgang erkennen. Ursache dafür ist der freifinanzierte Bauboom in den Großstädten, wie zum Beispiel in Wien und Graz.
Sanierung als Arbeitgeber
Auch in dem Bereich der Sanierung wurden Niederschläge erlitten. Knapp ein Viertel des Vorjahrzentes des Betrages der Wohnbauförderung kann in der heutigen Zeit erzielt werden. Dabei kann durch eine verstärkte Förderung dieses Sektors der Corona-bedingte Wirtschaftskrise entgegengewirkt werden. Denn, wenn mehr investiert wird, müssen mehr Leute eingestellt werden und so gibt es bundesweit mehr Arbeitsplätze.
Fazit zur aktuellen Bausituation in Österreich
Wie zu erwarten, ist auch der Bausektor von der Corona-Pandemie betroffen. Vor Corona war die Anzahl der neuen Wohneinheiten fast an seinem Gipfel. Es ist zu erwarten, dass es im nächsten Jahr, am Ende der Corona-Krise, wieder rasant steigen wird. Jedoch werden immer weniger Häuser und Wohnungen mithilfe von Wohnbauförderungen errichtet. Das führt dazu, dass Häuser immer ineffizienter gebaut werden und wichtigen Aspekten wie Energie- und Flächeneffizienz so gut wie keinerlei Beachtung geschenkt wird. Um das zu ändern, sollten Anreize dafür geschaffen werden. Ein Beispiel wäre, dass man den Mitbürgern mehr Geld gibt, wenn man kleiner Häuser baut.
Energieausweisabteilungleiter des Architekturbüro Korab