von Ruben Korab B.A | Sep 14, 2022 | Energieeinsparung
Was ist ein thermisch-energetisches Sanierungskonzept?
Ein thermisch-energetisches Sanierungskonzept hat den Zweck, die Gebäudeeigentümer über die Möglichkeiten zu informieren, welche Maßnahmen für die Verringerung des Energiebedarf und den Einsatz alternativer Heizsysteme möglich und sinnvoll sind, was diese in etwa kosten würden und welche Förderungen in Anspruch genommen werden könnten. In einem thermisch-energetischen Sanierungskonzept werden folgende Maßnahmen für ein Gebäude untersucht: Thermische Maßnahmen: diese haben das Ziel, den Heizwärmebedarf des Gebäudes durch die Dämmung von Bauteilen (z.B. das Anbringen von Dämmplatten an Fassaden, Kellerdecken usw) oder die komplette Erneuerung von Bauteilen (Fenster, Außentüren) zu verringern. Energetische Maßnahmen: diese betreffen den Energieverbrauch der Haustechnik des Gebäudes- also Heizung und Kühlung den Einsatz von Photovoltaik und Solar
Wie wird das Sanierungskonzept erstellt?
Bestandsaufnahme und Besichtigung
Um ein aussagekräftiges Sanierungskonzept zu erstellen, ist als allererstes eine genaue Bestimmung des Bestandes erforderlich . Zuerst wird in den Einreichplänen nachgeschaut, ob die genauen Aufbauten und die Qualität der Bauteile dargestellt ist. Gerade in alten Plänen ist dies aber sehr oft nicht ersichtlich. Dann wird das Gebäude besichtigt und vor Ort versucht, nach Augenschein und nach Erfahrungswerten mit gleichartigen Objekten die Aufbauten zu definieren. Manchmal müssen aber sogar Probeöffnungen hergestellt werden, um festzustellen, woraus genau einzelne Bauteile bestehen. Bei bereits in der Vergangenheit erfolgten Sanierungsmaßnahmen kann auch in den alten Rechnungen nachgeschaut werden. Erfolgt die Besichtigung vor Ort gemeinsam mit den Eigentümern dann kann auch gleich eine Beratung durchgeführt werden. Bei dieser Beratung können dann noch andere Fragen wie zum Beispiel die Möglichkeit eines Dachgeschoßausbaues oder der Zubau eines Aufzuges erörtert werden
Berechnung Energieausweis Vor-Sanierung
Sobald die bestehenden Aufbauten erhoben sind, wird der Energieausweis vor Sanierung erstellt. Für viele Objekte gibt es bereits einen Energieausweis. Oft ist dieser aber nur mit sogenannten „Defaultwerten“ berechnet – das bedeutet dass die Standardwerte der Bauteile eines gewissen Baualters herangezogen werden. Dies ist aber für ein genaues Sanierungskonzept nicht optimal – viel besser und genauer ist es die tatsächlichen Aufbauten zu berechnen.
Erstellung der möglichen Sanierung-Maßnahmen
Als nächster Schritt werden vom Ersteller des Sanierungskonzeptes sinnvolle Maßnahmen für das konkrete Gebäude vorgeschlagen Welche Maßnahmen können das sein ?
- Austausch der Fenster und Außentüren
- Dämmung der Fassaden und Feuermauern
- Dämmung der Kellerdecke
- Dämmung der obersten Geschossdecke (Dachboden)
- Umstellung der Heizungsart und Warmwasseraufbereitung auf ein effizienteres und umweltfreundlicheres System
- Einbau von Systemen zur Nutzung der Sonnenenergie zur Energieerzeugung ( Photovoltaik, Solarthermie usw)
- Bauliche Abtrennung von nicht beheizten Gebäudeteilen (Keller, usw)
Berechnung Energieausweis Nach-Sanierung
Um die Effizienz der einzelnen Maßnahmen beurteilen zu können, wird dann aufbauend auf den Bestandsenergieausweis der Energieausweis nach Sanierung berechnet . Dadurch kann das Ausmaß der Verbesserung bestimmt werden, das auch die Grundlage für den Erhalt von Förderungen ist .
Kostenschätzung der Sanierung-Maßnahmen
Es werden die Kosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen nach Erfahrungswerten abgeschätzt, um den Investitionsbedarf zu ermitteln.
Mögliche Förderungen
Im Sanierungskonzept werden auch alle Möglichkeiten für den Erhalt von Förderungen für die Maßnahmen angeführt und die Höhe der möglichen Förderungen berechnet
Varianten Berechnung der Förderstufen
Häufig ist aus finanziellen Gründen nicht sofort die Realisierung aller Maßnahmen möglich. Dann wird in Absprache mit den Eigentümern überlegt welche Varianten sinnvoll sind, die für das vorhandene Budget die größte Wirkung erzielen und was vielleicht auch zu einem späteren Zeitpunkt gemacht werden könnte.
Wozu ein Sanierungskonzept ?
Das Sanierungskonzept dient als Grundlage und Entscheidungshilfe für eine geplante Sanierung. Die angeführten Maßnahmen können auch als Basis für das Einholen von Anboten verwendet werden. Weiters hilft das Sanierungskonzept, Fehler zu vermeiden oder ineffiziente oder zu teure Maßnahmen durchzuführen , die von ausführenden Firmen vorgeschlagen werden. Die Ersteller des Sanierungskonzeptes sind unabhängige Experten und haben keinerlei Vorteil durch die Verwendung bestimmter Produkte .
Wird das Sanierungskonzept gefördert?
In Wien werden Sanierungskonzepte gefördert, hier finden Sie die grundlegenden Informationen zum geförderten Sanierungskonzept: https://www.hauskunft-wien.at/news/forderung-eines-gesamtheitlichen-sanierungskonzeptes Es werden 50% der Kosten bis zu folgenden Maximalkosten gefördert:
Einfamilien- Kleingartenwohn- und Reihenhäuser :
es werden 50% vom Bruttobetrag (inkl. Mwst.) gefördert bis max. 1.000€ Fördersumme (bzw. 1500€ bei Zweifamilienhäusern) folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- das Gebäude muss min. 20 Jahre alt sein
- es muss der Hauptwohnsitz gemeldet sein
- mindestens die Hälfte der Gesamtnutzfläche des Gebäudes muss nach der Sanierung Wohnzwecke dienen
- das Gebäude darf nicht leer stehen
Mehrfamilienhäuser – Gebäude ab 3 Wohneinheiten:
es werden 50% vom Bruttobetrag – oder bei Vorsteuerabzugsberechtigung vom Nettobetrag- gefördert bis max. 5.000€ Fördersumme
Muss die Förderung zurückgezahlt werden wenn die Sanierungsmaßnahmen nicht umgesetzt werden?
Nein – die Förderung ist unabhängig von einer späteren Realisierung der Maßnahmen. Jedoch wird im Falle einer späteren Umsetzung bei Gebäuden ab 3 Wohneinheiten die für die Erstellung des Sanierungskonzeptes gewährte Förderung auf die Sanierungsförderung angerechnet.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Der Antrag wird online bei der Magistratsabteilung 50 – Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten gestellt .
Für Kleingartenwohnhäuser und Ein- und Zweifamilienhäuser
Für Mehrfamilienwohnhäuser
Wie kommen Sie zu einem Sanierungskonzept?
die Bauphysikabteilung des Architekturbüro Korab erstellt bereits seit Jahren Sanierungskonzepte für zahlreiche verschiedene Arten von Wohngebäude, bei Übermittlung einer Anfrage schicken wir Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Anbot. Wir bieten auch kostenfreie Beratungsgespräche über den Ablauf eines Sanierungskonzepts an. Schreiben uns ein E-Mail an: office@archkorab.at, rufen Sie uns an: 01 280 02 70, oder schicken Sie uns eine Anfrage über das Kontaktformular:
Energieausweisabteilungleiter des Architekturbüro Korab
von Ruben Korab B.A | Jun 24, 2022 | Energieeinsparung
In Österreich erfreuen sich Photovoltaikanlagen, kurz „PV-Anlagen“ genannt, immer größerer Beliebtheit. Selbst Strom erzeugen und damit möglichst unabhängig von den steigenden Energiepreisen werden – das klingt verlockend und macht vor allem auch finanziell Sinn. Die Errichtung von PV-Anlagen wird in Österreich zudem durch attraktive Förderungen unterstützt.
Photovoltaikanlagen: Diese Möglichkeiten gibt es
Eine PV-Anlage muss nicht immer gleich besonders groß sein. Denn selbst für einen Balkon gibt es mittlerweile kleine Anlagen. Diese können den Strom zwar nicht ins Netz einspeisen, aber sie decken den Bedarf von Standby-Geräten ab.
Die nächstgrößeren PV-Anlagen eignen sich für das klassische Einfamilienhaus. Sie decken den eigenen Strombedarf, solange die Sonne scheint und überschüssig produzierter Strom wird in das Netz eingespeist. Dafür gibt es eine Vergütung, wobei es immer die bessere Wahl ist, den Strom selbst zu verbrauchen, da die Einspeis-Tarife niedriger sind als die Stromverbrauchskosten.
Wer möchte, kann die eigenen PV-Anlage dann auch noch um einen Speicher ergänzen. Ein Stromspeicher verursacht zwar erhebliche Investitionskosten, doch er steigert auch die Autarkie des Gebäudes. Nur, wie ist die Errichtung einer PV-Anlage und womöglich eines ergänzenden Speichers, überhaupt leistbar?
PV-Anlage kaufen: Förderungen nutzen
In Österreich stehen verschiedenste Förderungen für die Errichtung einer PV-Anlage zur Verfügung. Dabei ist zwischen Bundesförderungen und Landesförderungen zu unterscheiden. Sie können sich auch auf Gemeindeebene informieren. Denn manche Gemeinden bieten einen einmaligen Zuschuss, egal ob eine PV-Anlage errichtet, ein Speicher ergänzt oder ein Elektroauto gekauft wird.
Wichtig ist, dass Sie sich vor der Errichtung der PV-Anlage über die derzeitigen Förderungen informieren. Denn welche Förderungen es wofür genau gibt, ändert sich immer wieder. In sogenannten „Calls“ werden regelmäßig Investitionskostenzuschüsse vergeben. Schon bald (Stand: 06/2022) wird es auch eine Förderung für die Einspeisung von Strom in das Netz geben.
Förderungen für PV-Anlagen: Beispiele
Wenn Sie in Niederösterreich, auf Landesebene, eine Wohnbauförderung in Anspruch nehmen, bringt die Errichtung einer PV-Anlage zusätzliche Punkte, wofür Sie wiederum eine höhere Förderung bekommen.
Doch auch abseits der Wohnbauförderung gibt es Zuschuss-Möglichkeiten. Ein Beispiel dafür ist etwa die „PV-Dächer-Förderung“ des Landes Oberösterreich. Hier können auch Kosten für eine statische Überprüfung des Daches gefördert werden, um so zu klären, ob und wie groß eine PV-Anlage errichtet werden darf.
Unkomplizierte Förderungen gibt es auch im Burgenland. Hier richtet sich die Höhe des Zuschusses einfach an der Leistung der PV-Anlage und der Kapazität des Stromspeichers.
Fazit: PV-Anlage mit Förderung errichten
Die Förderungen für PV-Anlagen und Stromspeicher sorgen dafür, dass sich ein solches Investment schnell rentiert. Wichtig ist, die jeweiligen Fördermöglichkeiten tagesaktuell zu prüfen. Ihrer PV-Anlage erzeugt dann künftig nicht „nur“ Strom für Ihr Eigenheim, sondern verbessert auch die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes – Stichwort „Energieausweis“ – und sorgt für mehr Unabhängigkeit von den stark schwankenden Strompreisen.
Energieausweisabteilungleiter des Architekturbüro Korab
von Ruben Korab B.A | Mai 31, 2022 | Energieausweis Info
In Kombination mit der Erstellung eines Energieausweises wird auch die Heizlast eines Gebäudes errechnet. Doch welche Aussagekraft hat dieser Wert und wann muss sonst noch die Heizlast ermittelt werden?
Heizlast: Was ist das?
Die Heizlast gibt an, wie viel Wärmezufuhr bei einer Immobilie nötig ist, um eine bestimmte Raumtemperatur konstant aufrecht zu erhalten. Ohne in technische Details zu gehen, sagt die Heizlast also aus, wie viel Energie benötigt wird, damit es im geprüften Haus angenehm warm ist.
Heizlastberechnung: Deshalb ist sie nötig
Die Kalkulation der Heizlast eines Gebäudes lässt wichtige Rückschlüsse zu. Denn so wissen Sie, welche Leistung die Heizung der Immobilie haben muss, um die Raumtemperatur erzeugen und halten zu können. Sie können mit diesen Angaben somit ein Heizungssystem wählen, das genau passend dimensioniert ist.
Eine zu schwach gewählte Heizung wäre permanent am Leistungslimit und könnte das Haus trotzdem nicht entsprechend gut erwärmen. Eine überdimensionierte Heizung ist unnötig teuer und wird dann nicht ausgelastet. Daher ist es wichtig, die Heizlast zu kennen und ein passendes System zu wählen.
Nicht nur zur Klärung, welche Heizungsanlage für Ihr Objekt passend ist, sondern auch für die Prüfung bestehender Anlagen kann eine Heizlastberechnung erstellt werden. Ein solcher Prüfbericht kann z.B. für die Eintragung burgenländische Heizungs- und Klimadatenbank erforderlich sein.
Heizlast: Berechnung und Ablauf
Für die Berechnung der Heizlast wird geprüft, wo Wärme verloren geht. Dabei gibt es drei Kategorien:
- Transmissionswärmeverlust (z.B. über die Gebäudehülle)
- Wärmeverlust über die Lüftung (z.B. Undichtheiten, Luftwechsel beim Lüften des Gebäudes)
- Zusatz-Aufheizleistung (Wärme für das Aufheizen des zuvor nicht beheizten Gebäudes)
Alle Einflussfaktoren spielen in der Kalkulation zusammen, wobei die Berechnung vereinfacht (ÖNORM H 7500-3) oder detaillierter, je nach Bedarf, erfolgen kann. Oft wird die Heizlast auch gleich mitberechnet, wenn Sie einen neuen Energieausweis für Ihre Liegenschaft erstellen lassen.
Heizlast berechnen lassen
Die Heizlast können Sie ganz einfach ermitteln lassen. Das ist beispielsweise im Zuge der Erstellung eines Energieausweises möglich. Liegt noch kein Energieausweis vor, kann somit gleich beides erledigt werden: Energieausweis und Heizlastkalkulation.
Falls Sie bereits einen Energieausweis für Ihre Immobilie haben, unterstützen wir Sie ebenfalls gerne. Sofern der bestehende Energieausweis von uns erstellt wurde, können Sie die Heizlast Ihres Gebäudes für nur € 20 netto zusätzlich berechnen lassen. Die Kalkulation ist schnell, unkompliziert und günstig möglich und Sie können auf dieser Basis eine fundierte Entscheidung treffen, welche Heizungsanlage für Ihr Haus am besten geeignet ist:
Energieausweisabteilungleiter des Architekturbüro Korab
von Ruben Korab B.A | Nov 10, 2021 | Bauordnung
Die Wiener Bauordnung wird novelliert und so stehen einige maßgebliche Änderungen bevor, die Bauherren zeitlich unter Druck bringen – denn der Beschluss soll schon am 24.11.2021. erfolgen. Denn wer kann, reicht jetzt noch rasch sein Projekt ein. Wir fassen für Sie die wichtigsten Eckpunkte der bevorstehenden Veränderungen zusammen.
Verbot überproportionaler Bauten
Ein wichtiger Aspekt betrifft alle Bauten, die im Bauland Bauklasse I befinden. Speziell betroffen sind hier Projekte in der offenen Bauweise. Hier wird das mögliche Bauvolumen durch die neuen Bestimmungen reduziert
Der politische Hintergedanke lautet, dass auf diese Weise überproportionale Bauten entstehen. Diese verändern das bisherige Stadtbild und sollen daher, durch die gesetzlichen Anpassungen, eingeschränkt werden.
Verschärfungen: Was ändert sich konkret?
Was genau bedeutet nun der Begriff „überproportional“ wirklich? Die Politik versucht im Zuge der Novelle eine Definition zu erschaffen, ab wann ein Gebäude aus ihrer Sicht zu groß ausfällt. Damit das gelingt, fließen unterschiedliche Faktoren ein.
Kleinere Flächen
Grundsätzlich erfolgt die Beschränkung der bebauten Fläche in der Bauklasse I. Diese lag bisher bei 470 Quadratmetern, zukünftig sind maximal 350 Quadratmeter zulässig.
Gebäudehöhe und Abstand zu Nachbarn
Eine zentrale Rolle übernehmen die Höhe des Gebäudes und der Abstand zu den Nachbargebäuden. Kurz gesagt: Je höher ein Haus ist, desto größer muss der Abstand zum Nachbarhaus ausfallen. Die neue Faustregel lautet, dass die Hälfte der Gebäudehöhe gleichzeitig den Mindestabstand zum Nachbarhaus darstellt. So entsteht durch die Gesetzesnovelle also eine direkte Relation von Gebäudehöhe und Abstand zum Nachbarhaus.
Ein Mindestabstand von drei Metern bleibt erhalten, was jedoch in Anbetracht er zuvor beschrieben Änderung nur Formsache sein dürfte. Weiters wird auch die zulässige Giebelfläche pro Seite von 50m² auf 25m² reduziert.
Dachgeschoßausbauten
Ebenfalls schwieriger wird der Dachausbau im Bereich von Einfamilienhaus-Siedlungen und kleineren Wohnbauten in der Bauklasse I. Hier wird die Firsthöhe generell auf 4,5 Meter beschränkt. (bisher galt diese Regelung nur, wenn dies im Flächenwidmungsplan extra bestimmt wurde).
Höhere Strafen bei Altbau-Abriss
Eine weitere Änderung, die vor allem Bauträger betrifft, sind die Strafen für den Abriss eines Altbaus. Beim Abbruch von Häusern, die vor 1945 errichtet wurden, muss eine Bestätigung des zuständigen Magistrats vorliegen, dass am Erhalt des Gebäudes kein öffentliches Interesse besteht. Manche Bauträger holten diese Bestätigung nicht ein und rissen das Gebäude einfach ab. Die Strafen für diese Vorgehensweise werden angehoben und können nun bis zu 200.000 Euro betragen.
Fazit: Empfehlung für Ihre Bauvorhaben
Die bevorstehende Gesetzesänderung tritt nach der Kundmachung (Anfang Dezember) in Kraft. Dementsprechend wichtig ist es, dass nun schnell gehandelt wird. Wer bereits konkrete Pläne für ein Bauvorhaben gefasst hat, sollte diese nun rasch einreichen, bevor die Änderungen tatsächlich in Kraft treten.
Wir unterstützen Sie gerne dabei und sorgen dafür, dass Ihr Bauvorhaben noch im Bereich des bislang bestehenden Gesetzesrahmens eingereicht wird. So entgehen Sie den Verschärfungen und können Ihre Planung realisieren, bevor Ihr Bauvorhaben wohlmöglich im Dezember wie geplant schon nichtmehr umsetzbar ist.
Energieausweisabteilungleiter des Architekturbüro Korab
von Ruben Korab B.A | Mrz 23, 2021 | Energieausweis Info
Das Energieausweis Vorlagegesetz, kurz EAVG bezeichnet, sieht vor, dass Immobilienbesitzer bereits beim Inserieren des Objektes bestimmte Kennzahlen rund um die Energieeffizienz der Immobilie bekanntgeben müssen. Wozu das nötig ist, wie diese Daten ermittelt werden und welche Strafen drohen, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.
Was ist das EAVG und welche Rolle spielt der Energieausweis?
Die zentrale Aussage des Gesetzes ist, dass zum Schutz der zukünftigen Eigentümer oder der neuen Mieterinnen und Mieter Auskünfte über die Energieeffizienz der Immobilie schon vorab gegeben werden müssen. Das ist einfach möglich, indem rechtzeitig ein korrekter Energieausweis durch einen befugten Ersteller berechnet wird. Sinn der Sache ist, dass die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner die Energiekosten abschätzen können.
Außerdem soll so in die Entscheidung der Wohnungssuchenden die Energieeffizienz bewusst einfließen, was indirekt Vorteile für Immobilien mit besseren Energiekennzahlen bringt. Der Gesetzgeber versucht somit gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe zu schlagen – vom Energiebewusstsein, bis hin zur Steigerung der Transparenz am Immobilienmarkt.
Kein Energieausweis: Strafen und Konsequenzen bis zu 1.450€ drohen!
Spätestens rechtzeitig vor Vertragsabschluss muss der Energieausweis vorgelegt werden. Doch was passiert eigentlich, wenn einfach kein Energieausweis vorgelegt wird? Die Folgen sind ziemlich drastisch. Käufer bzw. Mieter dürfen auf Kosten des bisherigen Eigentümers einen Energieausweis erstellen lassen. Hinzu kommt eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro – diese kann sogar mehrmals verhängt werden. Diesen Ärger und womöglich sogar hohe Zusatzkosten sollte niemand riskieren.
Der deutlich einfachere Weg ist es, sich zeitgerecht um die Erstellung eines aussagekräftigen Energieausweises zu kümmern. Dessen Ergebnisse können direkt im Inserat den Wohnungssuchenden bereitgestellt werden und bei konkretem Interesse am Objekt kann dann einfach der vollständige Energieausweis übermittelt werden. So einfach geht es, dass Immobilieneigentümer hinsichtlich des EAVG völlig abgesichert sind und Menschen, die gerade eine neue Immobilie suchen, über die Energiekennzahlen informiert sind.
Energieausweis: Keine österreichische Idee
Der Energieausweis wurde nicht in Österreich erfunden, sondern basiert auf Vorgaben der Europäischen Union. Die Rahmenbedingungen der EU wurden in nationale Gesetze übertragen und so kommt es, dass in den Mitgliedsstaaten überall ähnliche Vorschriften hinsichtlich der frühzeitigen Bekanntgabe aller relevanten Energieausweis-Daten bestehen. So sind etwa die gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich in Deutschland den österreichischen Vorschriften sehr ähnlich. Eine Gemeinsamkeit ist, dass der Energieausweis nach 10 Jahren abläuft. Spätestens dann muss somit ein neuer Energieausweis angefertigt werden.
Wie bekomme ich einen Energieausweis?
Vor wenigen Jahren war es noch relativ mühsam und teuer, einen Energieausweis anfertigen zu lassen. Doch die Digitalisierung hat in diesem Bereich viel verändert. Die korrekten Werte für den Energieausweis müssen längst nichtmehr mit umständlichen, teuren Terminen vor Ort ermittelt werden. Vielmehr genießen Immobilienbesitzer den Komfort, einen gültigen Energieausweis einfach über unseren Online-Shop in Auftrag geben zu können. Die Kosten sind deutlich geringer, da wir auf vermeidbare Termine verzichten und gleichzeitig alle Abläufe optimiert haben. So ist es möglich, dass Sie den Energieausweis für Ihre Immobilie günstig, schnell und einfach von Ihrem Laptop oder Smartphone aus bekommen können.
Attraktive Preise und einfache Abläufe schließen persönliche Beratung nicht aus. Wenn Sie Fragen zum Energieausweis, dessen Erstellung oder der Auftragserteilung an uns haben, sind wir jederzeit per Mail oder telefonisch für Sie erreichbar.
Energieausweisabteilungleiter des Architekturbüro Korab