Das Energieausweis Vorlagegesetz, kurz EAVG bezeichnet, sieht vor, dass Immobilienbesitzer bereits beim Inserieren des Objektes bestimmte Kennzahlen rund um die Energieeffizienz der Immobilie bekanntgeben müssen. Wozu das nötig ist, wie diese Daten ermittelt werden und welche Strafen drohen, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Was ist das EAVG und welche Rolle spielt der Energieausweis?

Die zentrale Aussage des Gesetzes ist, dass zum Schutz der zukünftigen Eigentümer oder der neuen Mieterinnen und Mieter Auskünfte über die Energieeffizienz der Immobilie schon vorab gegeben werden müssen. Das ist einfach möglich, indem rechtzeitig ein korrekter Energieausweis durch einen befugten Ersteller berechnet wird. Sinn der Sache ist, dass die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner die Energiekosten abschätzen können.
Außerdem soll so in die Entscheidung der Wohnungssuchenden die Energieeffizienz bewusst einfließen, was indirekt Vorteile für Immobilien mit besseren Energiekennzahlen bringt. Der Gesetzgeber versucht somit gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe zu schlagen – vom Energiebewusstsein, bis hin zur Steigerung der Transparenz am Immobilienmarkt.

Kein Energieausweis: Strafen und Konsequenzen bis zu 1.450€ drohen!

Spätestens rechtzeitig vor Vertragsabschluss muss der Energieausweis vorgelegt werden. Doch was passiert eigentlich, wenn einfach kein Energieausweis vorgelegt wird? Die Folgen sind ziemlich drastisch. Käufer bzw. Mieter dürfen auf Kosten des bisherigen Eigentümers einen Energieausweis erstellen lassen. Hinzu kommt eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro – diese kann sogar mehrmals verhängt werden. Diesen Ärger und womöglich sogar hohe Zusatzkosten sollte niemand riskieren.

Der deutlich einfachere Weg ist es, sich zeitgerecht um die Erstellung eines aussagekräftigen Energieausweises zu kümmern. Dessen Ergebnisse können direkt im Inserat den Wohnungssuchenden bereitgestellt werden und bei konkretem Interesse am Objekt kann dann einfach der vollständige Energieausweis übermittelt werden. So einfach geht es, dass Immobilieneigentümer hinsichtlich des EAVG völlig abgesichert sind und Menschen, die gerade eine neue Immobilie suchen, über die Energiekennzahlen informiert sind.

Energieausweis: Keine österreichische Idee

Der Energieausweis wurde nicht in Österreich erfunden, sondern basiert auf Vorgaben der Europäischen Union. Die Rahmenbedingungen der EU wurden in nationale Gesetze übertragen und so kommt es, dass in den Mitgliedsstaaten überall ähnliche Vorschriften hinsichtlich der frühzeitigen Bekanntgabe aller relevanten Energieausweis-Daten bestehen. So sind etwa die gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich in Deutschland den österreichischen Vorschriften sehr ähnlich. Eine Gemeinsamkeit ist, dass der Energieausweis nach 10 Jahren abläuft. Spätestens dann muss somit ein neuer Energieausweis angefertigt werden.

Wie bekomme ich einen Energieausweis?

Vor wenigen Jahren war es noch relativ mühsam und teuer, einen Energieausweis anfertigen zu lassen. Doch die Digitalisierung hat in diesem Bereich viel verändert. Die korrekten Werte für den Energieausweis müssen längst nichtmehr mit umständlichen, teuren Terminen vor Ort ermittelt werden. Vielmehr genießen Immobilienbesitzer den Komfort, einen gültigen Energieausweis einfach über unseren Online-Shop in Auftrag geben zu können. Die Kosten sind deutlich geringer, da wir auf vermeidbare Termine verzichten und gleichzeitig alle Abläufe optimiert haben. So ist es möglich, dass Sie den Energieausweis für Ihre Immobilie günstig, schnell und einfach von Ihrem Laptop oder Smartphone aus bekommen können.

Attraktive Preise und einfache Abläufe schließen persönliche Beratung nicht aus. Wenn Sie Fragen zum Energieausweis, dessen Erstellung oder der Auftragserteilung an uns haben, sind wir jederzeit per Mail oder telefonisch für Sie erreichbar.