Was ist ein thermisch-energetisches Sanierungskonzept?

Ein thermisch-energetisches Sanierungskonzept hat den Zweck, die Gebäudeeigentümer über die Möglichkeiten zu informieren, welche Maßnahmen für die Verringerung des Energiebedarf  und den Einsatz alternativer Heizsysteme  möglich und sinnvoll sind, was diese in etwa kosten würden und welche Förderungen in Anspruch genommen werden könnten. In einem thermisch-energetischen Sanierungskonzept werden folgende Maßnahmen für ein Gebäude untersucht: Thermische Maßnahmen: diese haben das Ziel, den  Heizwärmebedarf des Gebäudes  durch die Dämmung von Bauteilen (z.B. das  Anbringen von Dämmplatten an Fassaden, Kellerdecken usw) oder die komplette Erneuerung  von Bauteilen (Fenster, Außentüren) zu verringern. Energetische Maßnahmen: diese betreffen den Energieverbrauch der Haustechnik des Gebäudes- also Heizung und Kühlung den Einsatz von Photovoltaik und Solar

 

Wie wird das Sanierungskonzept erstellt?

Bestandsaufnahme und Besichtigung

Um ein aussagekräftiges Sanierungskonzept zu erstellen, ist als allererstes eine genaue Bestimmung des Bestandes erforderlich . Zuerst wird in den Einreichplänen nachgeschaut, ob die genauen Aufbauten und die Qualität der Bauteile dargestellt ist. Gerade in alten Plänen ist dies aber sehr oft nicht ersichtlich. Dann wird das Gebäude besichtigt und vor Ort versucht, nach Augenschein und nach Erfahrungswerten mit gleichartigen Objekten die Aufbauten zu definieren. Manchmal müssen aber sogar Probeöffnungen hergestellt werden, um festzustellen, woraus genau einzelne Bauteile bestehen. Bei bereits in der Vergangenheit erfolgten Sanierungsmaßnahmen kann auch in den alten Rechnungen nachgeschaut werden. Erfolgt die Besichtigung vor Ort gemeinsam mit den Eigentümern dann kann auch gleich eine Beratung durchgeführt werden. Bei dieser Beratung können dann noch andere Fragen wie zum Beispiel die Möglichkeit eines Dachgeschoßausbaues oder der Zubau eines Aufzuges erörtert werden

Berechnung Energieausweis Vor-Sanierung

Sobald die bestehenden Aufbauten erhoben sind, wird der Energieausweis vor Sanierung erstellt. Für viele Objekte gibt es bereits einen Energieausweis. Oft ist dieser aber nur mit sogenannten „Defaultwerten“ berechnet – das bedeutet dass die Standardwerte der Bauteile eines gewissen Baualters herangezogen werden. Dies ist aber für ein genaues Sanierungskonzept nicht optimal – viel besser und genauer ist es die tatsächlichen Aufbauten zu berechnen.

Erstellung der möglichen Sanierung-Maßnahmen

Als nächster Schritt werden vom Ersteller des Sanierungskonzeptes sinnvolle Maßnahmen für das konkrete Gebäude vorgeschlagen Welche Maßnahmen können das sein ?

  • Austausch der Fenster und Außentüren
  • Dämmung der Fassaden und Feuermauern
  • Dämmung der Kellerdecke
  • Dämmung der obersten Geschossdecke (Dachboden)
  • Umstellung der Heizungsart und Warmwasseraufbereitung  auf ein effizienteres und umweltfreundlicheres System
  • Einbau von Systemen zur Nutzung der Sonnenenergie zur Energieerzeugung ( Photovoltaik, Solarthermie usw)
  • Bauliche Abtrennung von nicht beheizten Gebäudeteilen (Keller, usw)

Berechnung Energieausweis Nach-Sanierung

Um die Effizienz der einzelnen Maßnahmen beurteilen zu können, wird dann aufbauend auf den Bestandsenergieausweis der Energieausweis nach Sanierung berechnet . Dadurch kann das Ausmaß der Verbesserung bestimmt werden, das auch die Grundlage für den Erhalt von Förderungen ist .

Kostenschätzung der Sanierung-Maßnahmen

Es werden  die  Kosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen nach Erfahrungswerten abgeschätzt, um den Investitionsbedarf zu ermitteln.

Mögliche Förderungen

Im Sanierungskonzept werden auch alle Möglichkeiten für den Erhalt von Förderungen für die Maßnahmen angeführt und die Höhe der möglichen Förderungen berechnet

Varianten Berechnung der Förderstufen

Häufig ist aus finanziellen Gründen nicht sofort die Realisierung aller Maßnahmen möglich. Dann wird   in Absprache mit den Eigentümern überlegt welche Varianten sinnvoll  sind,  die für das vorhandene Budget die größte Wirkung erzielen und was vielleicht auch zu einem späteren Zeitpunkt gemacht werden könnte.

 

Wozu ein Sanierungskonzept ?

Das Sanierungskonzept dient als Grundlage und Entscheidungshilfe für eine geplante Sanierung. Die angeführten Maßnahmen können auch als Basis für das Einholen von Anboten verwendet werden. Weiters hilft das Sanierungskonzept, Fehler zu vermeiden oder ineffiziente oder  zu teure Maßnahmen durchzuführen , die von ausführenden Firmen vorgeschlagen werden. Die Ersteller des Sanierungskonzeptes sind unabhängige Experten und haben  keinerlei Vorteil durch die Verwendung bestimmter Produkte .

 

Wird das Sanierungskonzept gefördert?

In Wien werden Sanierungskonzepte gefördert, hier finden Sie die grundlegenden Informationen zum geförderten Sanierungskonzept: https://www.hauskunft-wien.at/news/forderung-eines-gesamtheitlichen-sanierungskonzeptes Es werden 50% der Kosten bis zu folgenden Maximalkosten gefördert:

Einfamilien- Kleingartenwohn- und Reihenhäuser :

es werden 50% vom Bruttobetrag (inkl. Mwst.) gefördert bis max. 1.000€ Fördersumme (bzw. 1500€ bei Zweifamilienhäusern) folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • das Gebäude muss min. 20 Jahre alt sein
  • es muss der Hauptwohnsitz gemeldet sein
  • mindestens die Hälfte der Gesamtnutzfläche des Gebäudes muss nach der Sanierung Wohnzwecke dienen
  • das Gebäude darf nicht leer stehen

Mehrfamilienhäuser – Gebäude ab 3 Wohneinheiten:

es werden 50% vom Bruttobetrag – oder bei Vorsteuerabzugsberechtigung vom Nettobetrag-  gefördert bis max. 5.000€ Fördersumme

 

Muss die Förderung zurückgezahlt werden wenn die Sanierungsmaßnahmen nicht umgesetzt werden?

Nein – die Förderung ist unabhängig von einer späteren Realisierung der Maßnahmen. Jedoch wird im Falle einer späteren Umsetzung bei Gebäuden ab 3 Wohneinheiten die für die Erstellung des Sanierungskonzeptes gewährte Förderung auf die Sanierungsförderung angerechnet.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag wird online bei der Magistratsabteilung 50 – Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten gestellt .

Für Kleingartenwohnhäuser und Ein- und Zweifamilienhäuser

Für Mehrfamilienwohnhäuser

Wie kommen Sie zu einem Sanierungskonzept?

die Bauphysikabteilung des Architekturbüro Korab erstellt bereits seit Jahren Sanierungskonzepte für zahlreiche verschiedene Arten von Wohngebäude, bei Übermittlung einer Anfrage schicken wir Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Anbot. Wir bieten auch kostenfreie Beratungsgespräche über den Ablauf eines Sanierungskonzepts an. Schreiben uns ein E-Mail an: office@archkorab.at, rufen Sie uns an: 01 280 02 70, oder  schicken Sie uns eine Anfrage über das Kontaktformular:

 

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