Sanierungsscheck in Österreich vor dem Aus

Sanierungsscheck in Österreich vor dem Aus

Der Sanierungsscheck ist eine Fördermaßnahme für alle privaten Bauherren, welche eigenständig ihre Gebäude renovieren möchten. Die Geldförderung besteht seit 2009 in Österreich und hilft allen Anspruchspersonen, ihre Häuser thermisch zu sanieren. 2019 läuft das Förderprogramm jedoch aus. Das Ministerium allerdings beteuert, weiterhin das Sanierungsprogramm staatlich fördern zu wollen, sodass aktuell an einer Erneuerung des Programms gearbeitet wird.

Kein Sanierungsscheck ab 2019 

Die „Bundesförderung für thermische Sanierung“, besser bekannt als Sanierungsscheck, können seit 2009 alle privaten Bauherren in Anspruch nehmen, welche die thermische Sanierung ihrer Häuser durchführen möchten. Das Regierungsprogramm soll die entstehenden Kosten decken. Dennoch steht das Förderprogramm vor dem Aus. Mit 2019 läuft das Regierungsprogramm aus, sodass Private keinen Anspruch auf die Fördermaßnahme geltend machen können. 2018 steht noch ein Budget in Höhe von 42,6 Millionen Euro für die Fördermaßnahme zur Verfügung. Allerdings kann das Programm ab 2019 auf keine gesetzliche Grundlage mehr zurückgreifen. Laut Umweltförderungsgesetz (UFG) darf die österreichische Regierung nur zwischen den Jahren 2011 und 2018 einen Zusagerahmen für Zwecke thermischer Sanierung festlegen. Da das Förderungsprogramm allerdings eine offizielle Erlaubnis seitens des UFG benötigt, hat das Umweltressort, welches gemeinsam mit dem Finanzministerium für die Förderung verantwortlich ist, bereits Anfang Februar 2018 eine Novelle des UFG veranlasst und diese zur Begutachtung geschickt. Als zentrale Veränderung beinhaltet die Novelle den in der Vorgängerversion enthaltenen Wortlaut „ab 2011 bis 2018“ auf „ab 2011“ zu ändern. Durch die Anpassung des Wortlautes soll die Fortsetzung der Förderaktion, welche äußerst erfolgreich war, sichergestellt werden.

Novellenentwurf veröffentlicht und wieder zurückgezogen

Der Entwurf der Novelle wurde auf der Website des Ministeriums sowie des Parlaments offiziell veröffentlicht, nur um einige Stunden später wieder heruntergenommen zu werden. Obwohl der Entwurf der Novelle des Förderprogramms veröffentlicht wurde und somit einem breiten Publikum zugänglich war, fehlt bisher eine Erklärung, wieso der Gesetzestext verschwand. Aufgrund des plötzlichen Verschwindens kamen zahlreiche Vermutungen auf. Umweltorganisationen beispielsweise vermuten stark, dass der Novellenentwurf auf Betreiben des Finanzministeriums zurückgezogen wurde. Beobachter des Geschehens sehen zugleich in der Handlung ein zentrales Indiz, dass die Förderaktion 2018 endgültig auslaufen und spätestens 2019 eingestellt werden dürfte. Eine Vielzahl an Umweltorganisationen allerdings befürchtet, dass das Aus der Aktion sich als fatale Entscheidung entpuppt.

Anhaltend schlechte Signale

Mit Aktionsbeginn im Jahr 2009 wurden rund 100 Millionen Euro als Förderung zur Verfügung gestellt. 2014 wurde das Budget auf 90 Millionen, 2015 auf 80 Millionen Euro gekürzt. Seit 2016 steht lediglich nur noch ein Budget in Höhe von 43,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die anhaltenden Reduzierungen des Förderbudgets zeige schlechte Signale für eine Fortsetzung der Förderaktion, verlautbarte Organisation Global 2000. Da das Budget 2018 auf denselben Stand wie in den beiden Vorjahren gehalten wurde, scheint eine Erhöhung in Zukunft zudem ausgeschlossen. Schon im ersten Aktionsjahr allerdings hatten Umweltschützer und die Bauwirtschaft ein deutlich höheres Budget gefördert. Die Dotierung sollte zumindest 500 Millionen Euro betragen, damit das geplante Sanierungsziel von drei Prozent des Gesamtbestandes pro Jahr erreicht werden konnte. Da das Förderprogramm allerdings mit Ende 2018 ausläuft, scheint eine Erhöhung des Budgets oder eine Weiterführung der Aktion bisher ausgeschlossen.

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Mit dem Dachausbau das Platzproblem in den Griff bekommen

Mit dem Dachausbau das Platzproblem in den Griff bekommen

Selbst in einem Einfamilienhaus kann es durchaus zu Platzproblemen kommen. Wer einen Dachausbau plant, der wird jedoch recht schnell feststellen müssen, dass es oftmals eine planerische Herausforderung ist. 

Jeder vierte Österreicher spekuliert mit einem Dachausbau

Unter einigen österreichischen Dächern schlummert extrem viel Potential, das von Seiten der Bewohner nicht genutzt wird. Schlussendlich kann der Dachboden, der immer schon als wenig attraktive Abstellkammer benutzt wurde, zum neuen Wohnraum werden. Folgt man den Zahlen der Plattform „Dachvision“ (vormals: „Initiative Steildach“), so befasst sich jeder vierte Hausbesitzer mit dem Projekt Dachausbau oder hat bereits den Dachboden umgebaut. 

Ältere Häuser bringen Überraschungen

„Durch den Dachausbau entsteht zusätzlicher Wohnraum“, so Franz Seebacher („HPSA Architekten). Vor allem dann, wenn sich im Haus mehrere Generationen befinden, kann der Platz schon einmal eng werden. „Die Jungen ziehen dann in das neue Dachgeschoß, die älteren Bewohner bleiben unten.“ Der Weg ist aber durchaus schwierig. „Der Dachausbau ist eine nicht zu unterschätzende Herausforderung, weil mit dem Bestand gearbeitet wird“, so Franz Seebacher. Vor allem dann, wenn es sich um ein älteres Haus handelt, kommt es gerne auch zu Überraschungen – so etwa, wenn ein Blick auf die Statik geworfen wird. Mitunter muss dann die Decke verstärkt oder eine zusätzliche Betondecke eingezogen werden. „Das Bauvorhaben ist zwar interessant, wird aber extrem aufwendig.“ Auch das Verlegen oder Erneuern einer Steigleitung kann die Kosten in die Höhe treiben. 


Worauf Eigentümer achten müssen

Folgt man dem Architekten, so stellen die größten Einschränkungen die behördlichen Auflagen, so etwa Auflagen betreffend den Denkmalschutz oder diverse Bebauungsbestimmungen, dar. Zudem muss sich jeder Eigenheimbesitzer klar sein, dass sich ein Dachausbau nicht immer wirtschaftlich auszahlen muss. Die Kosten hängen einerseits davon ab, ob es zur Veränderung der Hülle des Hauses kommt oder ob diese bestehen bleiben kann. Auch Flachdächer können ausgebaut werden; bei den Steildächern sind die Dachneigung und die Höhe des Kniestocks von Bedeutung. Am Ende, da ist sich Seebacher sicher, entsteht aber immer ein hochwertiger Platz, der mitunter sogar qualitativ hochwertiger als das restliche Gebäude sein kann. Problematisch wird es nur bezüglich der Barrierefreiheit – hier können die Kosten extrem in die Höhe schießen. Muss man zudem Angst vor den Sommermonaten und den steigenden Temperaturen im Dachgeschoß haben? „Nein. Heutzutage kommt eine ganz andere Dämmstärke zum Einsatz“, so Seebacher. „Nur dann, wenn die Bewohner viele Dachflächenfenster wünschen, kann es problematisch werden.“

Wie soll der Ausbau aussehen?

Am Ende sind es die Wünsche und Vorstellungen der Bauherren, wie das ausgebaute Dach aussehen soll. Aus diesem Grund sollte man auch nicht immer Architekten beauftragen, sondern selbst planerisch tätig werden. „Natürlich stoßen viele Bauherren an die architektonischen Grenzen. Viele haben Angst, dass der Dachausbau nicht zum Rest des Hauses passt.“

Wohnungsmarkt: Airbnb-Vermieter sollen gewerbescheinpflichtig werden

Wohnungsmarkt: Airbnb-Vermieter sollen gewerbescheinpflichtig werden

Airbnb wird seit Jahren immer beliebter. Statt sich in Hotels oder Hostels einzubuchen, setzen insbesondere junge Menschen auf die meist kostengünstigere Variante, für einen bestimmten Zeitraum in Privatwohnungen einzuziehen, die über Plattformen wie Airbnb angeboten werden. Und das bedeutet nicht nur finanzielle Vorteile für diejenigen, die auf der Suche nach einer günstigen Unterkunft sind. Immer mehr Mieter und Eigentümer bieten ihre Wohnungen auf Airbnb und Co. an, um daraus eine lukrative Nebeneinkunft zu generieren.

Denn gerade in österreichischen Touristenhochburgen wie Wien und Salzburg ist der Bedarf an Unterkünften bei Touristen hoch. Hotels können oder wollen sich viel (Kurz-)Urlauber nicht leisten – viele Wohnungseigentümer oder -mieter bieten deswegen ihre Unterkunft im Internet an und lassen sich das gut bezahlen. In Wien sind es im Jahr 2018 Schätzungen der Immobilienwirtschaft zufolge bereits 10.000 Wohnungen, die über Portale wie Airbnb kurzzeitig an Touristen vermietet werden. Und das lohnt sich: 81 Millionen an Bruttoeinnahmen sind so den Schätzungen zufolge zusammen gekommen.

Regierung plant Gegenmaßnahmen

Der Wohnungsmarkt leidet jedoch unter Kurzvermietungen dieser Art. Denn viele Besitzer stellen ihre Wohnungen gar nicht mehr für normale Mietverhältnisse zu Verfügung, sondern setzen ausschließlich auf die lukrativen Vermietungen an Touristen und Kurzzeitgäste, weil sie langfristig mehr einbringen als reguläre Vermietungen. Um den angespannten Wohnungsmarkt gerade in Österreichs Städten zu entlasten, plant die Regierung deswegen Gegenmaßnahmen. Kurzzeitvermietern soll es erschwert werden, ihre Wohnungen (ausschließlich) über Plattformen wie Airbnb anzubieten. Im Regierungsprogramm heißt es deswegen, man plane die „Erfordernis einer einschlägigen Gewerbeberechtigung für gewerbsmäßige tageweise Vermietungen von Wohnungen“, zudem will man eine „Anmeldeverpflichtung für die Plattformökonomie“. 

Reine Vermietungen sind kein Gewerbe

Denn bislang geht man per Definition in Österreich noch keinem Gewerbe als häuslicher Nebenbeschäftigung nach, sofern man nicht mehr als zehn Fremdbetten vermietet und zudem dafür keine Personen im Haushalt beschäftigt – was auf die meisten Wohnungsvermietungen bei Airbnb zutreffen sollte. Ebenso ist keine Gewerbeberechtigung nötig, wenn in den überlassenen Räumen keine sonstigen Dienstleistungen erbracht und sie lediglich zum Gebrauch überlassen werden.


Weil also die bloße, auch tageweise Vermietung von Wohnung kein Gewerbe darstellt, halten fachkundige Anwälte die Umsetzung der Regierungsabsichten für schwierig, da eine entsprechende Regelung vor dem Verfassungsgericht leicht anzufechten sei. Zunächst müsse man deswegen wohl eher die Gewerbeordnung ändern oder gleich einen neuen Tatbestand nennen, sagt der Wiener Anwalt Karl Koller. Doch gerade daran wird Kritik laut. Zu viel Bürokratie sei damit verbunden, die Regierung setzt zudem eigentlich auf weniger statt mehr Regulierung.

Konflikte zwischen Bund und Ländern

Erschwert wird die Situation in Sachen Kurzzeitvermietung zusätzlich durch mögliche Konflikte in der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern. Denn einige Bundesländer sehen in ihren Gesetzen individuelle Regelungen für die Privatzimmervermietung vor. Dafür hat Wien zuletzt sein Tourismusförderungsgesetz teilweise geändert, so dass die Regeln für Portale wie Airbnb verschärft wurden: Wer über Airbnb vermietet, muss die entsprechenden Daten an die Stadt übermitteln und ordnungsgemäß Ortstaxe abführen. Solche individuellen Regelungen für Länder sind nach Ansicht des Anwalts Karl Koller sinnvoller im Hinblick auf die Einhaltung von Vorschriften.

Ob diese Maßnahmen dann wirklich dazu beitragen, den Wohnungsmarkt gerechter und entspannter zu gestalten, ist jedoch ohnehin fraglich. Experten sehen nicht, dass dadurch plötzlich mehr Wohnungen dem Markt zur Verfügung stehen werden.

Auch im Winter den Überblick über Recht und Ordnung behalten – das müssen Sie beim Schnee schaufeln wissen!

Auch im Winter den Überblick über Recht und Ordnung behalten – das müssen Sie beim Schnee schaufeln wissen!

Kräftiger Schneefall und weiße Landschaften sorgen normalerweise für Jubelstürme und Begeisterungs-Ausbrüche – vor allem bei Kindern. Doch nicht jeder freut sich stets über die Schneepracht, denn sie geht auch mit Pflichten einher. Hausbesitzer sind vom Winterdienst häufig genervt – insbesondere wenn es innerhalb weniger Tage immer wieder schneit.
Und bei vielen herrscht Unsicherheit darüber, was wirklich Ihre Pflichten sind und welche Streumittel korrekterweise eigesetzt werden. Hier gibt es Aufklärung:

Häufigkeit der Gehwegräumung

Bei Grundstücken, die sich im Ortsbereich befinden, muss der davor liegende öffentliche Bereich täglich so geräumt sein, dass er von 6 bis 22 Uhr zugänglich ist. Handelt es sich um einen Bürgersteig, so sind Haus- und Grundstücksbesitzer verpflichtet, diesen auf einer Breite von maximal drei Metern vom Schnee freizuhalten und zu streuen. Direkt ans Grundstück angrenzende Straßen müssen an der Seite in der Breite von einem Meter freigehalten und gestreut werden.
Besitzer, die außerhalb von Ortschaften wohnen, können sich freuen: in unverbauten sowie land- und forstwirtschaftlichen Gebieten besteht kein Zwang zur Räumung.

Sind die Pflichten überall einheitlich?

Die grundsätzliche Räumungsverpflichtung, wie sie im ersten Absatz beschrieben wird, gilt überall in nahezu gleicher Weise. Allerdings sind Gemeinden frei darin, diese Pflichten über Verordnungen einzuschränken oder zu konkretisieren. Speziell in Bezug auf Streumittel gibt es häufig unterschiedliche Vorgaben, der Einsatz von Salz ist in vielen Gemeinden nicht gestattet. Daher ist es ratsam, sich als Eigenheimbesitzer im Zweifel an die Gemeinde zu wenden und nachzufragen.

Streumittel-Einsatz und nachhaltige Alternativen zum Streuen

Wenn der Schnee mit Schaufel oder Besen entfernt wurde und darunter trockener Boden zum Vorschein kommt, ist das Streuen nicht immer zwingend notwendig. 
Ist der Untergrund jedoch glatt, so sind Streumittel aus Blähton oder Basalt besonders rutschhemmend und produzieren zudem wenig Staub. 
Mittel, die das Tauen des Eises durch Stickstoff oder Harnsäure beschleunigen sollen, enthalten in der Regel für die Umwelt sehr bedenkliche Chemikalien und sind in einigen Gemeinden daher sogar verboten. Wer trotzdem mit der Hilfe solcher Mittel arbeiten möchte, um den Gehweg eisfrei zu machen, sollte beim Kauf auf Umweltsiegel wie den blauen Engel achten. 

Ausnahmen zur Kernzeit-Regelungen

Generell gilt für Eigenheimbesitzer, dass Sie dafür Sorge tragen, Verletzungen und Unfälle in direkter Umgebung Ihres Grundstückes zu verhindern. In der Regel sollen deshalb die betroffenen Beriche zwischen 6 und 22 Uhr schnee- und eisfrei gehalten werden. Gibt es allerdings die begründete Annahme, dass die Wege auch außerhalb dieser Zeiten regelhaft genutzt werden, so ist die Zeit ausgedehnt. Konkret kann das zum Beispiel der Fall sein, wenn man jeden Morgen um 5.30 Uhr den Zeitungsausträger erwartet. In diesem Fall ist es Pflicht, ihm den Weg freizuräumen und für rutschfreien Untergrund Sorge zu tragen.

Vergabe-Kriterien an Dienstleister

Es ist logisch, aber leider teuer: Zur Übernahme des Winterdienstes engagierte Dienstleister müssen in der Regel über einen längeren Zeitraum beauftragt werden. So kann es häufig vorkommen, dass man Ihnen als Eigentümer zwar Geld zahlt, die Leistung gar nicht erbracht wird, da kein Schnee liegt. Doch auch das Bereithalten, um im Falle des Falles schnell vor Ort zu sein, ist für die Anbieter nicht billig. Zudem sollte man sich davon überzeugen, dass das beauftragte Unternehmen zuverlässig arbeitet. Sollten daran begründete absehbare Zweifel bestehen, kann man als Besitzer im Nachhinein dafür verantwortlich gemacht werden, bei der Beauftragung nicht verantwortungsvoll gehandelt zu haben.

Mögliche Sanktionen

Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist es ein Vergehen, nicht korrekt zu räumen oder zu streuen. Im Zweifel können sogar Geldstrafen von über 70 Euro oder bis zu 48 Stunden Freiheitsentzug verhängt werden.

Investoren interessieren sich verstärkt für Immobilien in Österreich

Investoren interessieren sich verstärkt für Immobilien in Österreich

Immobilien sind bei österreichischen Investoren derzeit – trotz starker Preiserhöhung- sehr beliebt. Der heimische Immobilienstandort ist dabei laut einer EY-Umfrage bei 97 Prozent der Investoren sehr angesagt. Andere europäische Standorte erfreuen sich nur einer Beliebtheit von 82 Prozent. Befragungen zeigen allerdings, dass die Kaufpreise mittlerweile unangemessen hoch sind, glücklicherweise sollten die Wohnungspreise heuer jedoch nur bei einzelnen Objekten steigen.

90 Prozent der Befragten, welche sich in den vergangen Jahren mit der Immobilienbranche auseinandersetzten, gaben an, dass sie die Preisvorstellungen der Verkäufer als überzogen halten. Der Preisgipfel soll laut 77 Prozent bereits erreicht sein, allerdings nicht bei den besonders attraktiven Wohnimmobilien. Investoren vermuten, dass es in den mittleren und peripheren Gegenden weitere Teuerungen geben wird.

Claudia Brey, Immobilienexpertin vom Beratungskonzern EY, erklärt: „Wohnungen sind in jeder einzelnen Landeshauptstadt mit Abstand der Favorit“. Hinter Wien, als meist gefragter Ort für Wohnimmobilien, liegt Salzburg an zweiter Stelle. Bei Büroimmobilien ist neben der Hauptstadt auch St. Pölten sehr beliebt. Einzelhandelsimmobilien dagegen sind, vermutlich wegen der stark wachsenden Online-Konkurrenz im Handel, weniger gefragt.

Die Regierung soll für eine Lockerung der Bauvorschriften sorgen, so der allgemeine Wunsch

Die Immobilieninvestoren erhoffen sich von der schwarz-blauen Regierung eine Lockerung der Bauvorschriften, Erneuerungen in der Wohnbauförderung sowie eine Anpassung des Mietrechts. 9 von 10 Investoren lehnen  -wie zu erwarten- eine Mietpreisobergrenze ab.

Immobilienstandorte in Österreich sind auch für Investoren aus dem Ausland sehr interessant, da sie vergleichsweise –etwa gegenüber Deutschland- noch erschwinglich sind. Großobjekte und umfangreiche Portfoliokäufe  sollen besonders bei Investoren aus Asien beliebt sein. Laut 60 Prozent der Befragten soll das Niveau der Immobilientransaktionen heuer überschritten werden. Immobilienexpertin Brey ist sich sicher: „Es bleibt ein stark nachgefragter und angespannter Markt.“