Der Sanierungsscheck ist eine Fördermaßnahme für alle privaten Bauherren, welche eigenständig ihre Gebäude renovieren möchten. Die Geldförderung besteht seit 2009 in Österreich und hilft allen Anspruchspersonen, ihre Häuser thermisch zu sanieren. 2019 läuft das Förderprogramm jedoch aus. Das Ministerium allerdings beteuert, weiterhin das Sanierungsprogramm staatlich fördern zu wollen, sodass aktuell an einer Erneuerung des Programms gearbeitet wird.
Kein Sanierungsscheck ab 2019
Die „Bundesförderung für thermische Sanierung“, besser bekannt als Sanierungsscheck, können seit 2009 alle privaten Bauherren in Anspruch nehmen, welche die thermische Sanierung ihrer Häuser durchführen möchten. Das Regierungsprogramm soll die entstehenden Kosten decken. Dennoch steht das Förderprogramm vor dem Aus. Mit 2019 läuft das Regierungsprogramm aus, sodass Private keinen Anspruch auf die Fördermaßnahme geltend machen können. 2018 steht noch ein Budget in Höhe von 42,6 Millionen Euro für die Fördermaßnahme zur Verfügung. Allerdings kann das Programm ab 2019 auf keine gesetzliche Grundlage mehr zurückgreifen. Laut Umweltförderungsgesetz (UFG) darf die österreichische Regierung nur zwischen den Jahren 2011 und 2018 einen Zusagerahmen für Zwecke thermischer Sanierung festlegen. Da das Förderungsprogramm allerdings eine offizielle Erlaubnis seitens des UFG benötigt, hat das Umweltressort, welches gemeinsam mit dem Finanzministerium für die Förderung verantwortlich ist, bereits Anfang Februar 2018 eine Novelle des UFG veranlasst und diese zur Begutachtung geschickt. Als zentrale Veränderung beinhaltet die Novelle den in der Vorgängerversion enthaltenen Wortlaut „ab 2011 bis 2018“ auf „ab 2011“ zu ändern. Durch die Anpassung des Wortlautes soll die Fortsetzung der Förderaktion, welche äußerst erfolgreich war, sichergestellt werden.








