Denn gerade in österreichischen Touristenhochburgen wie Wien und Salzburg ist der Bedarf an Unterkünften bei Touristen hoch. Hotels können oder wollen sich viel (Kurz-)Urlauber nicht leisten – viele Wohnungseigentümer oder -mieter bieten deswegen ihre Unterkunft im Internet an und lassen sich das gut bezahlen. In Wien sind es im Jahr 2018 Schätzungen der Immobilienwirtschaft zufolge bereits 10.000 Wohnungen, die über Portale wie Airbnb kurzzeitig an Touristen vermietet werden. Und das lohnt sich: 81 Millionen an Bruttoeinnahmen sind so den Schätzungen zufolge zusammen gekommen.
Regierung plant Gegenmaßnahmen
Der Wohnungsmarkt leidet jedoch unter Kurzvermietungen dieser Art. Denn viele Besitzer stellen ihre Wohnungen gar nicht mehr für normale Mietverhältnisse zu Verfügung, sondern setzen ausschließlich auf die lukrativen Vermietungen an Touristen und Kurzzeitgäste, weil sie langfristig mehr einbringen als reguläre Vermietungen. Um den angespannten Wohnungsmarkt gerade in Österreichs Städten zu entlasten, plant die Regierung deswegen Gegenmaßnahmen. Kurzzeitvermietern soll es erschwert werden, ihre Wohnungen (ausschließlich) über Plattformen wie Airbnb anzubieten. Im Regierungsprogramm heißt es deswegen, man plane die „Erfordernis einer einschlägigen Gewerbeberechtigung für gewerbsmäßige tageweise Vermietungen von Wohnungen“, zudem will man eine „Anmeldeverpflichtung für die Plattformökonomie“.
Reine Vermietungen sind kein Gewerbe
Denn bislang geht man per Definition in Österreich noch keinem Gewerbe als häuslicher Nebenbeschäftigung nach, sofern man nicht mehr als zehn Fremdbetten vermietet und zudem dafür keine Personen im Haushalt beschäftigt – was auf die meisten Wohnungsvermietungen bei Airbnb zutreffen sollte. Ebenso ist keine Gewerbeberechtigung nötig, wenn in den überlassenen Räumen keine sonstigen Dienstleistungen erbracht und sie lediglich zum Gebrauch überlassen werden.
Weil also die bloße, auch tageweise Vermietung von Wohnung kein Gewerbe darstellt, halten fachkundige Anwälte die Umsetzung der Regierungsabsichten für schwierig, da eine entsprechende Regelung vor dem Verfassungsgericht leicht anzufechten sei. Zunächst müsse man deswegen wohl eher die Gewerbeordnung ändern oder gleich einen neuen Tatbestand nennen, sagt der Wiener Anwalt Karl Koller. Doch gerade daran wird Kritik laut. Zu viel Bürokratie sei damit verbunden, die Regierung setzt zudem eigentlich auf weniger statt mehr Regulierung.
Konflikte zwischen Bund und Ländern
Erschwert wird die Situation in Sachen Kurzzeitvermietung zusätzlich durch mögliche Konflikte in der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern. Denn einige Bundesländer sehen in ihren Gesetzen individuelle Regelungen für die Privatzimmervermietung vor. Dafür hat Wien zuletzt sein Tourismusförderungsgesetz teilweise geändert, so dass die Regeln für Portale wie Airbnb verschärft wurden: Wer über Airbnb vermietet, muss die entsprechenden Daten an die Stadt übermitteln und ordnungsgemäß Ortstaxe abführen. Solche individuellen Regelungen für Länder sind nach Ansicht des Anwalts Karl Koller sinnvoller im Hinblick auf die Einhaltung von Vorschriften.
Ob diese Maßnahmen dann wirklich dazu beitragen, den Wohnungsmarkt gerechter und entspannter zu gestalten, ist jedoch ohnehin fraglich. Experten sehen nicht, dass dadurch plötzlich mehr Wohnungen dem Markt zur Verfügung stehen werden.
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