Sanierungsscheck: Fördermittel für Gebäudesanierung nicht ausgeschöpft

Sanierungsscheck: Fördermittel für Gebäudesanierung nicht ausgeschöpft

Bundesweit stehen hohe Förderungen für die Sanierung von Immobilien zur Verfügung. Die thermische Sanierung sorgt für eine nachhaltige Kostenreduktion, denn mit entsprechender Dämmung, neuen Fenstern und ähnlichen Maßnahmen lassen sich Heizkosten spürbar senken.

Weniger Sanierungen im Jahr 2022

Im vergangenen Jahr wurden die bereitgestellten Fördermittel nicht ausgeschöpft. Während die Bundesregierung das Ziel verfolgt, dass 3 Prozent der Bestandsgebäude pro Jahr saniert werden, waren es 2022 nicht einmal ein Prozent (Quelle: Branchenradar.com). Hintergrund ist, dass durch die hohe Inflation viele davor zurückschrecken, größere Ausgaben zu tätigen. Das zeigt sich beispielsweise bei einem Blick auf die Umsätze von Fensterherstellern: Durch steigende Preise wuchs zwar der Branchenumsatz an, aber gleichzeitig wurden deutlich weniger Fensterflügel erneuert.

Oft wissen Immobilieneigentümer überhaupt nicht, dass für die energetische Sanierung hohe Fördermittel bereitstehen. Dank dieser Subventionen rechnen sich Sanierungsmaßnahmen besonders schnell. Neben finanziellen Vorteilen durch geringere Heizkosten wird auch der Gesamtwert der Immobilie durch die energetische Sanierung gesteigert.

Breites Spektrum an Förderungen

Abseits der Sanierung zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden gibt es auch noch weitere Subventionen. Spezielle Förderungen stehen beispielsweise in Form der Kampagne „Raus aus Öl und Gas“ – für den Umstieg auf moderne Heizmethoden – bereit. Von sogenannten Einzelmaßnahmen (z.B. Tausch der Fenster), über die zusätzliche Dämmung bis hin zur Erneuerung der Heizung stehen für nahezu jedes Vorhaben Förderungen bereit.

Voraussetzungen für Förderungen

Bei der Vergabe der Förderungen gibt es, je nach Bundesland, teils unterschiedliche Kriterien. Bundesweit gültig ist, dass die Arbeiten von Fachfirmen ausgeführt werden müssen. Eine Förderung für den Einkauf von Material ist nicht möglich. Ebenso ist wichtig, dass auch Planungskosten gefördert werden. Dazu zählt beispielsweise auch die Erstellung eines Energieausweises. Die dafür anfallenden Kosten können mittels Sanierungsscheck für Private gefördert werden.

Große Bedeutung hat der Energieausweis auch dann, wenn Sie eine Förderung für eine energetische Sanierung beantragen möchten. Denn in diesem Fall benötigen Sie vorab einen „Bestandsenergieausweis“, um die Ausgangssituation des Gebäudes zu dokumentieren. Sind die Sanierungstätigkeiten später abgeschlossen, muss erneut ein Energieausweis angefertigt werden. So wird klar festgehalten, welche Verbesserungen durch die ausgeführten Arbeiten erzielt wurden. Der Energieausweis ist der Beleg dafür, dass die Sanierung die gewünschten Effekte erzielt hat und muss, damit die Förderung ausbezahlt werden kann, bereitgestellt werden.

Preiswerte Energieausweise für Förderung erstellen lassen

Wenn Sie eine Förderung beantragen möchten und dazu einen Energieausweis benötigen, können Sie diesen einfach über unseren Onlineshop in Auftrag geben. Die überschaubaren Kosten richten sich nach der Größe des Gebäudes. Bei weiteren Frag stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail, oder Web-Chat zur Verfügung.

Alter Sanierungsscheck in Österreich vor dem Aus

Alter Sanierungsscheck in Österreich vor dem Aus

Der Sanierungsscheck ist eine Fördermaßnahme für alle privaten Bauherren, welche eigenständig ihre Gebäude renovieren möchten. Die Geldförderung besteht seit 2009 in Österreich und hilft allen Anspruchspersonen, ihre Häuser thermisch zu sanieren. 2019 läuft das Förderprogramm jedoch aus. Das Ministerium allerdings beteuert, weiterhin das Sanierungsprogramm staatlich fördern zu wollen, sodass aktuell an einer Erneuerung des Programms gearbeitet wird.

Kein Sanierungsscheck ab 2019 

Die „Bundesförderung für thermische Sanierung“, besser bekannt als Sanierungsscheck, können seit 2009 alle privaten Bauherren in Anspruch nehmen, welche die thermische Sanierung ihrer Häuser durchführen möchten. Das Regierungsprogramm soll die entstehenden Kosten decken. Dennoch steht das Förderprogramm vor dem Aus. Mit 2019 läuft das Regierungsprogramm aus, sodass Private keinen Anspruch auf die Fördermaßnahme geltend machen können. 2018 steht noch ein Budget in Höhe von 42,6 Millionen Euro für die Fördermaßnahme zur Verfügung. Allerdings kann das Programm ab 2019 auf keine gesetzliche Grundlage mehr zurückgreifen. Laut Umweltförderungsgesetz (UFG) darf die österreichische Regierung nur zwischen den Jahren 2011 und 2018 einen Zusagerahmen für Zwecke thermischer Sanierung festlegen. Da das Förderungsprogramm allerdings eine offizielle Erlaubnis seitens des UFG benötigt, hat das Umweltressort, welches gemeinsam mit dem Finanzministerium für die Förderung verantwortlich ist, bereits Anfang Februar 2018 eine Novelle des UFG veranlasst und diese zur Begutachtung geschickt. Als zentrale Veränderung beinhaltet die Novelle den in der Vorgängerversion enthaltenen Wortlaut „ab 2011 bis 2018“ auf „ab 2011“ zu ändern. Durch die Anpassung des Wortlautes soll die Fortsetzung der Förderaktion, welche äußerst erfolgreich war, sichergestellt werden.

Novellenentwurf veröffentlicht und wieder zurückgezogen 

Der Entwurf der Novelle wurde auf der Website des Ministeriums sowie des Parlaments offiziell veröffentlicht, nur um einige Stunden später wieder heruntergenommen zu werden. Obwohl der Entwurf der Novelle des Förderprogramms veröffentlicht wurde und somit einem breiten Publikum zugänglich war, fehlt bisher eine Erklärung, wieso der Gesetzestext verschwand. Aufgrund des plötzlichen Verschwindens kamen zahlreiche Vermutungen auf. Umweltorganisationen beispielsweise vermuten stark, dass der Novellenentwurf auf Betreiben des Finanzministeriums zurückgezogen wurde. Beobachter des Geschehens sehen zugleich in der Handlung ein zentrales Indiz, dass die Förderaktion 2018 endgültig auslaufen und spätestens 2019 eingestellt werden dürfte. Eine Vielzahl an Umweltorganisationen allerdings befürchtet, dass das Aus der Aktion sich als fatale Entscheidung entpuppt.

Anhaltend schlechte Signale 

Mit Aktionsbeginn im Jahr 2009 wurden rund 100 Millionen Euro als Förderung zur Verfügung gestellt. 2014 wurde das Budget auf 90 Millionen, 2015 auf 80 Millionen Euro gekürzt. Seit 2016 steht lediglich nur noch ein Budget in Höhe von 43,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die anhaltenden Reduzierungen des Förderbudgets zeige schlechte Signale für eine Fortsetzung der Förderaktion, verlautbarte Organisation Global 2000. Da das Budget 2018 auf denselben Stand wie in den beiden Vorjahren gehalten wurde, scheint eine Erhöhung in Zukunft zudem ausgeschlossen. Schon im ersten Aktionsjahr allerdings hatten Umweltschützer und die Bauwirtschaft ein deutlich höheres Budget gefördert. Die Dotierung sollte zumindest 500 Millionen Euro betragen, damit das geplante Sanierungsziel von drei Prozent des Gesamtbestandes pro Jahr erreicht werden konnte. Da das Förderprogramm allerdings mit Ende 2018 ausläuft, scheint eine Erhöhung des Budgets oder eine Weiterführung der Aktion bisher ausgeschlossen.

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Sanierungsscheck in Österreich vor dem Aus

Sanierungsscheck in Österreich vor dem Aus

Der Sanierungsscheck ist eine Fördermaßnahme für alle privaten Bauherren, welche eigenständig ihre Gebäude renovieren möchten. Die Geldförderung besteht seit 2009 in Österreich und hilft allen Anspruchspersonen, ihre Häuser thermisch zu sanieren. 2019 läuft das Förderprogramm jedoch aus. Das Ministerium allerdings beteuert, weiterhin das Sanierungsprogramm staatlich fördern zu wollen, sodass aktuell an einer Erneuerung des Programms gearbeitet wird.

Kein Sanierungsscheck ab 2019 

Die „Bundesförderung für thermische Sanierung“, besser bekannt als Sanierungsscheck, können seit 2009 alle privaten Bauherren in Anspruch nehmen, welche die thermische Sanierung ihrer Häuser durchführen möchten. Das Regierungsprogramm soll die entstehenden Kosten decken. Dennoch steht das Förderprogramm vor dem Aus. Mit 2019 läuft das Regierungsprogramm aus, sodass Private keinen Anspruch auf die Fördermaßnahme geltend machen können. 2018 steht noch ein Budget in Höhe von 42,6 Millionen Euro für die Fördermaßnahme zur Verfügung. Allerdings kann das Programm ab 2019 auf keine gesetzliche Grundlage mehr zurückgreifen. Laut Umweltförderungsgesetz (UFG) darf die österreichische Regierung nur zwischen den Jahren 2011 und 2018 einen Zusagerahmen für Zwecke thermischer Sanierung festlegen. Da das Förderungsprogramm allerdings eine offizielle Erlaubnis seitens des UFG benötigt, hat das Umweltressort, welches gemeinsam mit dem Finanzministerium für die Förderung verantwortlich ist, bereits Anfang Februar 2018 eine Novelle des UFG veranlasst und diese zur Begutachtung geschickt. Als zentrale Veränderung beinhaltet die Novelle den in der Vorgängerversion enthaltenen Wortlaut „ab 2011 bis 2018“ auf „ab 2011“ zu ändern. Durch die Anpassung des Wortlautes soll die Fortsetzung der Förderaktion, welche äußerst erfolgreich war, sichergestellt werden.

Novellenentwurf veröffentlicht und wieder zurückgezogen

Der Entwurf der Novelle wurde auf der Website des Ministeriums sowie des Parlaments offiziell veröffentlicht, nur um einige Stunden später wieder heruntergenommen zu werden. Obwohl der Entwurf der Novelle des Förderprogramms veröffentlicht wurde und somit einem breiten Publikum zugänglich war, fehlt bisher eine Erklärung, wieso der Gesetzestext verschwand. Aufgrund des plötzlichen Verschwindens kamen zahlreiche Vermutungen auf. Umweltorganisationen beispielsweise vermuten stark, dass der Novellenentwurf auf Betreiben des Finanzministeriums zurückgezogen wurde. Beobachter des Geschehens sehen zugleich in der Handlung ein zentrales Indiz, dass die Förderaktion 2018 endgültig auslaufen und spätestens 2019 eingestellt werden dürfte. Eine Vielzahl an Umweltorganisationen allerdings befürchtet, dass das Aus der Aktion sich als fatale Entscheidung entpuppt.

Anhaltend schlechte Signale

Mit Aktionsbeginn im Jahr 2009 wurden rund 100 Millionen Euro als Förderung zur Verfügung gestellt. 2014 wurde das Budget auf 90 Millionen, 2015 auf 80 Millionen Euro gekürzt. Seit 2016 steht lediglich nur noch ein Budget in Höhe von 43,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die anhaltenden Reduzierungen des Förderbudgets zeige schlechte Signale für eine Fortsetzung der Förderaktion, verlautbarte Organisation Global 2000. Da das Budget 2018 auf denselben Stand wie in den beiden Vorjahren gehalten wurde, scheint eine Erhöhung in Zukunft zudem ausgeschlossen. Schon im ersten Aktionsjahr allerdings hatten Umweltschützer und die Bauwirtschaft ein deutlich höheres Budget gefördert. Die Dotierung sollte zumindest 500 Millionen Euro betragen, damit das geplante Sanierungsziel von drei Prozent des Gesamtbestandes pro Jahr erreicht werden konnte. Da das Förderprogramm allerdings mit Ende 2018 ausläuft, scheint eine Erhöhung des Budgets oder eine Weiterführung der Aktion bisher ausgeschlossen.

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