Fenstertausch mit Sanierungsbonus für Private 2023/2024 in Österreich: Alles, was Sie wissen müssen

Fenstertausch mit Sanierungsbonus für Private 2023/2024 in Österreich: Alles, was Sie wissen müssen

Das Thema Energieeffizienz gewinnt in Österreich immer mehr an Bedeutung, besonders in Zeiten steigender Energiekosten und wachsendem Umweltbewusstsein. Eine der effektivsten Maßnahmen, um den Energieverbrauch zu senken und gleichzeitig den Wohnkomfort zu steigern, ist der Fenstertausch. Dank des Sanierungsbonus für Private 2023/2024 wird diese Maßnahme nun noch attraktiver und erschwinglicher. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über den Fenstertausch und wie Sie von den staatlichen Förderungen profitieren können.

Warum ein Fenstertausch sinnvoll ist

Alte Fenster sind oft schlecht isoliert und lassen viel Wärme entweichen. Dies führt nicht nur zu höheren Heizkosten, sondern auch zu unangenehmen Kältebrücken und einem unbehaglichen Wohnklima. Moderne Fenster hingegen bieten:

1. Bessere Wärmedämmung: Hochwertige Fenster mit Mehrfachverglasung reduzieren den Wärmeverlust erheblich.
2. Schallschutz: Neue Fenster dämmen auch den Lärm von außen besser ab.
3. Sicherheitsaspekte: Moderne Fenster verfügen über bessere Einbruchssicherungen.
4. Wertsteigerung der Immobilie: Energetische Sanierungen steigern den Immobilienwert.

Der Sanierungsbonus für Private 2023/2024

Die österreichische Regierung fördert im Rahmen des Sanierungsbonus energetische Sanierungsmaßnahmen, darunter auch den Fenstertausch. Die Förderungen zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu senken und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Voraussetzungen und Fördersätze

Um den Sanierungsbonus in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
• Alter der Immobilie: Die Immobilie muss älter als 20 Jahre sein.
• Energieausweis: Es muss ein Energieausweis vorliegen, der den energetischen Zustand des Gebäudes dokumentiert.
• Sanierungsumfang: Der Fenstertausch muss im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung erfolgen.

Förderungsbedingungen

Bei einer Einzelbauteilsanierung von Fenstern müssen mindestens 75% der vorhandenen Fenster in der Wohnung ausgetauscht oder saniert werden. Die neuen Fenster dürfen einen maximalen Uw-Wert von 1,1 W/m²K aufweisen (U-Wert des gesamten Fensters).

Der Fördersatz kann bis zu 30% der förderfähigen Kosten betragen, wobei der maximale Förderbetrag für den Fenstertausch bei 9.000 Euro pro Wohneinheit liegt.
Antragsverfahren
Der Antrag auf den Sanierungsbonus muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Folgende Schritte sind notwendig:

1. Beratung und Planung: Lassen Sie sich von einem Energieberater über die möglichen Maßnahmen und Förderungen informieren.
2. Antragstellung: Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Förderstelle ein. Dazu benötigen Sie den Energieausweis und einen Kostenvoranschlag für die geplanten Maßnahmen.
3. Durchführung der Sanierung: Nach Bewilligung des Antrags können die Arbeiten beginnen.
4. Abschluss und Abrechnung: Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten müssen die Rechnungen und ein Nachweis über die durchgeführten Maßnahmen eingereicht werden, um die Förderung zu erhalten.

Die Vorteile im Überblick

Der Fenstertausch mit Hilfe des Sanierungsbonus bietet zahlreiche Vorteile:

• Kostensenkung: Durch die Förderung werden die Investitionskosten erheblich reduziert.
• Energieeinsparung: Neue Fenster senken den Energieverbrauch und somit die Heizkosten.
• Komfortsteigerung: Verbesserte Wärmedämmung und Schallschutz erhöhen den Wohnkomfort.
• Umweltschutz: Reduzierter Energieverbrauch trägt zur CO2-Einsparung und zum Klimaschutz bei.

fensteraustausch

Fazit

Der Fenstertausch ist eine sinnvolle Investition in die Zukunft Ihrer Immobilie und dank des Sanierungsbonus für Private 2023/2024 auch finanziell attraktiv. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Energiekosten zu senken und gleichzeitig den Wohnkomfort zu steigern. Informieren Sie sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten und planen Sie Ihre Sanierungsmaßnahmen sorgfältig, um von den staatlichen Zuschüssen zu profitieren.
Mit einem gezielten Fenstertausch leisten Sie nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern steigern auch den Wert und die Lebensqualität Ihres Zuhauses. Zögern Sie nicht und starten Sie noch heute Ihre energetische Sanierung!

Sanierungsscheck: Fördermittel für Gebäudesanierung nicht ausgeschöpft

Sanierungsscheck: Fördermittel für Gebäudesanierung nicht ausgeschöpft

Bundesweit stehen hohe Förderungen für die Sanierung von Immobilien zur Verfügung. Die thermische Sanierung sorgt für eine nachhaltige Kostenreduktion, denn mit entsprechender Dämmung, neuen Fenstern und ähnlichen Maßnahmen lassen sich Heizkosten spürbar senken.

Weniger Sanierungen im Jahr 2022

Im vergangenen Jahr wurden die bereitgestellten Fördermittel nicht ausgeschöpft. Während die Bundesregierung das Ziel verfolgt, dass 3 Prozent der Bestandsgebäude pro Jahr saniert werden, waren es 2022 nicht einmal ein Prozent (Quelle: Branchenradar.com). Hintergrund ist, dass durch die hohe Inflation viele davor zurückschrecken, größere Ausgaben zu tätigen. Das zeigt sich beispielsweise bei einem Blick auf die Umsätze von Fensterherstellern: Durch steigende Preise wuchs zwar der Branchenumsatz an, aber gleichzeitig wurden deutlich weniger Fensterflügel erneuert.

Oft wissen Immobilieneigentümer überhaupt nicht, dass für die energetische Sanierung hohe Fördermittel bereitstehen. Dank dieser Subventionen rechnen sich Sanierungsmaßnahmen besonders schnell. Neben finanziellen Vorteilen durch geringere Heizkosten wird auch der Gesamtwert der Immobilie durch die energetische Sanierung gesteigert.

Breites Spektrum an Förderungen

Abseits der Sanierung zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden gibt es auch noch weitere Subventionen. Spezielle Förderungen stehen beispielsweise in Form der Kampagne „Raus aus Öl und Gas“ – für den Umstieg auf moderne Heizmethoden – bereit. Von sogenannten Einzelmaßnahmen (z.B. Tausch der Fenster), über die zusätzliche Dämmung bis hin zur Erneuerung der Heizung stehen für nahezu jedes Vorhaben Förderungen bereit.

Voraussetzungen für Förderungen

Bei der Vergabe der Förderungen gibt es, je nach Bundesland, teils unterschiedliche Kriterien. Bundesweit gültig ist, dass die Arbeiten von Fachfirmen ausgeführt werden müssen. Eine Förderung für den Einkauf von Material ist nicht möglich. Ebenso ist wichtig, dass auch Planungskosten gefördert werden. Dazu zählt beispielsweise auch die Erstellung eines Energieausweises. Die dafür anfallenden Kosten können mittels Sanierungsscheck für Private gefördert werden.

Große Bedeutung hat der Energieausweis auch dann, wenn Sie eine Förderung für eine energetische Sanierung beantragen möchten. Denn in diesem Fall benötigen Sie vorab einen „Bestandsenergieausweis“, um die Ausgangssituation des Gebäudes zu dokumentieren. Sind die Sanierungstätigkeiten später abgeschlossen, muss erneut ein Energieausweis angefertigt werden. So wird klar festgehalten, welche Verbesserungen durch die ausgeführten Arbeiten erzielt wurden. Der Energieausweis ist der Beleg dafür, dass die Sanierung die gewünschten Effekte erzielt hat und muss, damit die Förderung ausbezahlt werden kann, bereitgestellt werden.

Preiswerte Energieausweise für Förderung erstellen lassen

Wenn Sie eine Förderung beantragen möchten und dazu einen Energieausweis benötigen, können Sie diesen einfach über unseren Onlineshop in Auftrag geben. Die überschaubaren Kosten richten sich nach der Größe des Gebäudes. Bei weiteren Frag stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail, oder Web-Chat zur Verfügung.

Alter Sanierungsscheck in Österreich vor dem Aus

Alter Sanierungsscheck in Österreich vor dem Aus

Der Sanierungsscheck ist eine Fördermaßnahme für alle privaten Bauherren, welche eigenständig ihre Gebäude renovieren möchten. Die Geldförderung besteht seit 2009 in Österreich und hilft allen Anspruchspersonen, ihre Häuser thermisch zu sanieren. 2019 läuft das Förderprogramm jedoch aus. Das Ministerium allerdings beteuert, weiterhin das Sanierungsprogramm staatlich fördern zu wollen, sodass aktuell an einer Erneuerung des Programms gearbeitet wird.

Kein Sanierungsscheck ab 2019 

Die „Bundesförderung für thermische Sanierung“, besser bekannt als Sanierungsscheck, können seit 2009 alle privaten Bauherren in Anspruch nehmen, welche die thermische Sanierung ihrer Häuser durchführen möchten. Das Regierungsprogramm soll die entstehenden Kosten decken. Dennoch steht das Förderprogramm vor dem Aus. Mit 2019 läuft das Regierungsprogramm aus, sodass Private keinen Anspruch auf die Fördermaßnahme geltend machen können. 2018 steht noch ein Budget in Höhe von 42,6 Millionen Euro für die Fördermaßnahme zur Verfügung. Allerdings kann das Programm ab 2019 auf keine gesetzliche Grundlage mehr zurückgreifen. Laut Umweltförderungsgesetz (UFG) darf die österreichische Regierung nur zwischen den Jahren 2011 und 2018 einen Zusagerahmen für Zwecke thermischer Sanierung festlegen. Da das Förderungsprogramm allerdings eine offizielle Erlaubnis seitens des UFG benötigt, hat das Umweltressort, welches gemeinsam mit dem Finanzministerium für die Förderung verantwortlich ist, bereits Anfang Februar 2018 eine Novelle des UFG veranlasst und diese zur Begutachtung geschickt. Als zentrale Veränderung beinhaltet die Novelle den in der Vorgängerversion enthaltenen Wortlaut „ab 2011 bis 2018“ auf „ab 2011“ zu ändern. Durch die Anpassung des Wortlautes soll die Fortsetzung der Förderaktion, welche äußerst erfolgreich war, sichergestellt werden.

Novellenentwurf veröffentlicht und wieder zurückgezogen 

Der Entwurf der Novelle wurde auf der Website des Ministeriums sowie des Parlaments offiziell veröffentlicht, nur um einige Stunden später wieder heruntergenommen zu werden. Obwohl der Entwurf der Novelle des Förderprogramms veröffentlicht wurde und somit einem breiten Publikum zugänglich war, fehlt bisher eine Erklärung, wieso der Gesetzestext verschwand. Aufgrund des plötzlichen Verschwindens kamen zahlreiche Vermutungen auf. Umweltorganisationen beispielsweise vermuten stark, dass der Novellenentwurf auf Betreiben des Finanzministeriums zurückgezogen wurde. Beobachter des Geschehens sehen zugleich in der Handlung ein zentrales Indiz, dass die Förderaktion 2018 endgültig auslaufen und spätestens 2019 eingestellt werden dürfte. Eine Vielzahl an Umweltorganisationen allerdings befürchtet, dass das Aus der Aktion sich als fatale Entscheidung entpuppt.

Anhaltend schlechte Signale 

Mit Aktionsbeginn im Jahr 2009 wurden rund 100 Millionen Euro als Förderung zur Verfügung gestellt. 2014 wurde das Budget auf 90 Millionen, 2015 auf 80 Millionen Euro gekürzt. Seit 2016 steht lediglich nur noch ein Budget in Höhe von 43,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die anhaltenden Reduzierungen des Förderbudgets zeige schlechte Signale für eine Fortsetzung der Förderaktion, verlautbarte Organisation Global 2000. Da das Budget 2018 auf denselben Stand wie in den beiden Vorjahren gehalten wurde, scheint eine Erhöhung in Zukunft zudem ausgeschlossen. Schon im ersten Aktionsjahr allerdings hatten Umweltschützer und die Bauwirtschaft ein deutlich höheres Budget gefördert. Die Dotierung sollte zumindest 500 Millionen Euro betragen, damit das geplante Sanierungsziel von drei Prozent des Gesamtbestandes pro Jahr erreicht werden konnte. Da das Förderprogramm allerdings mit Ende 2018 ausläuft, scheint eine Erhöhung des Budgets oder eine Weiterführung der Aktion bisher ausgeschlossen.

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Sanierungsscheck in Österreich vor dem Aus

Sanierungsscheck in Österreich vor dem Aus

Der Sanierungsscheck ist eine Fördermaßnahme für alle privaten Bauherren, welche eigenständig ihre Gebäude renovieren möchten. Die Geldförderung besteht seit 2009 in Österreich und hilft allen Anspruchspersonen, ihre Häuser thermisch zu sanieren. 2019 läuft das Förderprogramm jedoch aus. Das Ministerium allerdings beteuert, weiterhin das Sanierungsprogramm staatlich fördern zu wollen, sodass aktuell an einer Erneuerung des Programms gearbeitet wird.

Kein Sanierungsscheck ab 2019 

Die „Bundesförderung für thermische Sanierung“, besser bekannt als Sanierungsscheck, können seit 2009 alle privaten Bauherren in Anspruch nehmen, welche die thermische Sanierung ihrer Häuser durchführen möchten. Das Regierungsprogramm soll die entstehenden Kosten decken. Dennoch steht das Förderprogramm vor dem Aus. Mit 2019 läuft das Regierungsprogramm aus, sodass Private keinen Anspruch auf die Fördermaßnahme geltend machen können. 2018 steht noch ein Budget in Höhe von 42,6 Millionen Euro für die Fördermaßnahme zur Verfügung. Allerdings kann das Programm ab 2019 auf keine gesetzliche Grundlage mehr zurückgreifen. Laut Umweltförderungsgesetz (UFG) darf die österreichische Regierung nur zwischen den Jahren 2011 und 2018 einen Zusagerahmen für Zwecke thermischer Sanierung festlegen. Da das Förderungsprogramm allerdings eine offizielle Erlaubnis seitens des UFG benötigt, hat das Umweltressort, welches gemeinsam mit dem Finanzministerium für die Förderung verantwortlich ist, bereits Anfang Februar 2018 eine Novelle des UFG veranlasst und diese zur Begutachtung geschickt. Als zentrale Veränderung beinhaltet die Novelle den in der Vorgängerversion enthaltenen Wortlaut „ab 2011 bis 2018“ auf „ab 2011“ zu ändern. Durch die Anpassung des Wortlautes soll die Fortsetzung der Förderaktion, welche äußerst erfolgreich war, sichergestellt werden.

Novellenentwurf veröffentlicht und wieder zurückgezogen

Der Entwurf der Novelle wurde auf der Website des Ministeriums sowie des Parlaments offiziell veröffentlicht, nur um einige Stunden später wieder heruntergenommen zu werden. Obwohl der Entwurf der Novelle des Förderprogramms veröffentlicht wurde und somit einem breiten Publikum zugänglich war, fehlt bisher eine Erklärung, wieso der Gesetzestext verschwand. Aufgrund des plötzlichen Verschwindens kamen zahlreiche Vermutungen auf. Umweltorganisationen beispielsweise vermuten stark, dass der Novellenentwurf auf Betreiben des Finanzministeriums zurückgezogen wurde. Beobachter des Geschehens sehen zugleich in der Handlung ein zentrales Indiz, dass die Förderaktion 2018 endgültig auslaufen und spätestens 2019 eingestellt werden dürfte. Eine Vielzahl an Umweltorganisationen allerdings befürchtet, dass das Aus der Aktion sich als fatale Entscheidung entpuppt.

Anhaltend schlechte Signale

Mit Aktionsbeginn im Jahr 2009 wurden rund 100 Millionen Euro als Förderung zur Verfügung gestellt. 2014 wurde das Budget auf 90 Millionen, 2015 auf 80 Millionen Euro gekürzt. Seit 2016 steht lediglich nur noch ein Budget in Höhe von 43,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die anhaltenden Reduzierungen des Förderbudgets zeige schlechte Signale für eine Fortsetzung der Förderaktion, verlautbarte Organisation Global 2000. Da das Budget 2018 auf denselben Stand wie in den beiden Vorjahren gehalten wurde, scheint eine Erhöhung in Zukunft zudem ausgeschlossen. Schon im ersten Aktionsjahr allerdings hatten Umweltschützer und die Bauwirtschaft ein deutlich höheres Budget gefördert. Die Dotierung sollte zumindest 500 Millionen Euro betragen, damit das geplante Sanierungsziel von drei Prozent des Gesamtbestandes pro Jahr erreicht werden konnte. Da das Förderprogramm allerdings mit Ende 2018 ausläuft, scheint eine Erhöhung des Budgets oder eine Weiterführung der Aktion bisher ausgeschlossen.

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