Mit April wurde der Mietrichtwert erhöht – in Wien beträgt die Erhöhung 5,58 statt 5,39 Euro/Quadratmeter. Des Weiteren haben auch die Lagezuschläge zugelegt. Im 1. Wiener Bezirk ist der Lagezuschlag um 36 Prozent gestiegen – von 7,99 Euro/Quadratmeter (2014) auf 10,93 Euro/Quadratmeter. Dies vor allem deshalb, da auch der Grundkostenanteil gestiegen ist. 2014 lag dieser noch bei 2.700 Euro/Quadratmeter, nun beträgt der Grundkostenanteil 3.600 Euro/Quadratmeter. Die aktuellen Werte und Richtsätze finden sich auf der Zuschlagskarte, die auf der Internetseite der Stadt Wien veröffentlicht wurde. Eine „unverbindliche Serviceleistung“, so die Stadt. Doch die Kartendarstellung sorgte auch für Kritik.

Steigt der Grundstückspreis, steigt auch der Lagezuschlag

In den Regionen, die außerhalb des Rings liegen, beträgt der Lagezuschlag nun 4,16 Euro/Quadratmeter statt 3,04 Euro/Quadratmeter. Im 13., 18. und 19. Bezirk und in den Gürtel-Regionen kletterte der Lagezuschlag von 2,22 Euro/Quadratmeter auf 3,34 Euro/Quadratmeter. Die Ausläufer, der 13., 16. und 17. Bezirk sind, wie auch Teile des 2. Bezirks, ebenfalls gestiegen. Der Zuschlag wurde von 1,56 Euro/Quadratmeter auf 2,18 Euro/Quadratmeter erhöht. Die neuen Werte beruhen auf der Basis der Kaufpreissammlung der Magistratsabteilung 69. Vorwiegend hängen die Lagezuschläge von den Grundstückspreisen ab. Werden nämlich die Grundstückspreise teurer, so steigen auch die Zuschläge für die Lage. Das ist zumindest die Theorie des Mietrechtsgesetzes.

Arbeiterkammer kritisiert die veröffentlichte Lagezuschlagskarte

Die Stadt Wien betont des Weiteren, dass die Lagezuschlagskarte, die auf der Internetseite veröffentlicht wurde, eine „unverbindliche Serviceleistung“ sei. Es sei also eine „Orientierungshilfe für den Vermieter und auch für den Mieter“, die nun einen neuen Überblick bekommen würden, welche Kosten verlangt werden dürften. Jedoch steht im Mietrechtsgesetz aber auch geschrieben, dass Lagezuschläge nur dann erlaubt sind, wenn sich die Liegenschaft, auf der sich schlussendlich die Immobilie befindet, in einer Lage befindet, die überdurchschnittlich attraktiv ist. Walter Rosifka, ein Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer, findet die Lagezuschlagskarte, die auf der Internetseite der Stadt zu finden ist, ungenau. „Es ist nicht richtig, wenn man einfach sagt, 70 Prozent aller Regionen sind überdurchschnittlich“, so Rosifka. Er sei der Ansicht, es müsse auch in den einzelnen Bezirken mäßige oder auch unterdurchschnittliche Lagen geben.
Des Weiteren stört Rosifka die Tatsache, dass es sich um „empfohlene Lagezuschläge“ handeln würde, welche direkt von der Stadt Wien veröffentlicht wurden, die aber nicht darauf verwies, dass die Beträge eine „Obergrenze“ darstellen würden. „Im Gesetz findet sich der Verweis ‚bis zu‘, der jedoch auf der Karte fehlt“, so Rosifka.

Wann darf ein Lagezuschlag verrechnet werden?

Die Richtwertmiete – inklusive dem Lagezuschlag – gilt in Altbauten, die vor dem Jahr 1945 errichtet wurden. In Gründerzeitvierteln sind Lagezuschläge verboten. Der 1. Wiener Gemeindebezirk ist hier aber ausgenommen.

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