Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er kann von einem befugten Energieausweisersteller ausgestellt werden und ist dann für maximal 10 Jahre gültig.
Im Zuge der Berechnung eines Energieausweises werden verschiedene Kennwerte ermittelt, die es erlauben, Häuser, Wohnungen und andere Objekte hinsichtlich ihrer Energieeffizienz zu bewerten. Die wichtigsten dieser Kennwerte werden auf dem Deckblatt mittels einer farbigen Skala von A++ (sehr gut) bis G (sehr schlecht) übersichtlich dargestellt.
Mieter und Käufer von Immobilien haben so die Möglichkeit, Rückschlüsse über den Energiebedarf, mögliche Heizkosten und den Wohnkomfort zu ziehen und Objekte untereinander zu vergleichen.
Für Neubauten und Sanierungen wiederum müssen bei verschiedenen Kennwerten Grenzwerte eingehalten werden, wodurch ein gewisser Standard gewährleistet wird.
In manchen Fällen ist aber Vorsicht geboten: Wird beispielsweise eine Wohnung in einem Wohnhaus verkauft oder vermietet, so ist es zulässig, dass der Verkäufer oder Vermieter einen Energieausweis über das gesamte Gebäude vorlegt. Die angegebenen Kennzahlen können dann irreführend sein.
Eine „Eckwohnung“ mit zwei Außenwänden und vielen Fenster hat einen höheren Heizwärmebedarf als eine Wohnung mit nur einer Außenwand und weniger Fenstern, für beide kann aber der gleiche Energieausweis vorgelegt werden.
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz verpflichtet Verkäufer/Vermieter eines Gebäudes (oder eines Nutzungsobjekts) dazu, dem Käufer/Mieter einen gültigen Energieausweis vorzulegen und diesen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Geschieht dies nicht, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung und es drohen Geldstrafen. Diese gesetzlichen Regelungen lassen sich auch nicht durch eine einvernehmliche Vereinbarung über den Verzicht auf den Energieausweis umgehen.
Auch in Immobilieninseraten müssen der Heizwärmebedarf (HWB) und Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) angegeben werden.
Ein Energieausweis wird auch für die Einreichung eines Neubaus, einer umfassenden Sanierung oder eines Zu-/Umbaus benötigt. Dabei muss das geplante Gebäude oder der betroffene Gebäudeteil gewisse Anforderungen an die Energieeffizienz und den Wärmeschutz erfüllen. Die Einhaltung dieser Parameter kann im Energieausweis dargestellt werden. Werden sie jedoch nicht erfüllt, so kann der Energieausweisersteller die notwendigen Änderungen ermitteln (z.B. höhere Dämmstärke), damit die Planung dahingehend geändert werden kann.
Ausnahmen – Wann brauche ich keinen Energieausweis?
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz sieht einige Ausnahmefälle vor, in denen auf einen Energieausweis verzichtet werden kann:
- Gebäude die nur frostfrei gehalten werden (Raumtemperatur ≤ +5°C, sowie nicht konditionierte Gebäude)
- Im Verkaufsfall Gebäude, die objektiv abbruchreif sind, sofern das Gebäude in der Anzeige als abbruchreif bezeichnet wird und im Kaufvertrag davon ausgegangen wird, dass das Gebäude innerhalb von 3 Jahren abgebrochen wird
- Gebäude die ausschließlich für Gottesdienste und sonstige religiöse Zwecke genutzt werden
- Provisorisch errichtete Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von maximal 2 Jahren
- Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude, bei denen der überwiegende Anteil der für die Konditionierung des Innenraumklimas erforderlichen Energie durch die im Gebäude entstehende Abwärme aufgebracht wird
- Wohngebäude, die nach ihrer Art nur für die Benützung während eines begrenzten Zeitraums je Kalenderjahr bestimmt sind und deren voraussichtlicher Energiebedarf wegen dieser eingeschränkten Nutzungszeit unter einem Viertel des Energiebedarfs bei ganzjähriger Benützung liegt (gilt als erfüllt für Wohngebäude, die zwischen 1. November und 31. März an nicht mehr als 31 Tagen genutzt werden)
Zu welchem Zeitpunkt muss ein Energieausweis spätestens vorgelegt werden?
Der Energieausweis wurde zu einem zentralen Element bei der Vermietung bzw. dem Verkauf von Immobilien nach der neuen Verordnung. Während Vertragsverhandlungen muss dieser rechtzeitig vor Vertragserklärungen gezeigt und bestenfalls ausgehändigt werden. Erfolgte ein Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages bezogen auf eine Immobilie, darf der Verkäufer/Vermieter den Energieausweis mit einer Frist von maximal zwei Wochen nachreichen oder eine Kopie übergeben.
Welche Strafen sind möglich, wenn der Energieausweis nicht ordnungsgemäß ausgehändigt wurde?
Insofern kein Energieausweis vorgelegt wird, droht eine Verwaltungsstrafe für den Vermieter bzw. Verkäufer bis zu 1.450 Euro. Diese Strafe kann bei wiederholtem Vergehen auch mehrfach erfolgen. Zusätzlich hat die Miet- bzw. Kaufpartei ein Recht auf die Erstellung des Energieausweises auf Kosten des Vermieters bzw. Verkäufers.
Gibt es eine Altersgrenze für den Energieausweis?
Der Energieausweis hat im Regelfall eine Gültigkeit von zehn Jahren, dann verliert das Dokument sein Gültigkeit. Das Erstellungsdatum sowie die Gültigkeitsdauer sind auf der ersten Seite des Energieausweises abgedruckt.
Warum ist ein Energieausweis sinnvoll?
Die Verpflichtung zum Ausstellen bzw. Aushändigen eines Energieausweises hat der Akzeptanz dieses Dokumentes teilweise geschadet. Dennoch bietet das Dokument viele Vorteile, wie bspw. etwaige Vorschläge für mögliche Sanierungsmaßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz. Der Energieausweis enthält konkrete Vorschläge, wie Immobilien eine höhere Energieeffizienzklasse erreichen könnten.
Welche Daten stehen im Energieausweis?
Die vier wichtigsten Kennwerte des Energieausweises finden sich auf dem Deckblatt und werden auf einer Skala von A++ (sehr gut) bis G (sehr schlecht) dargestellt:
- HWB: Der Heizwärmebedarf (die Energiekennzahl) ist jene Wärmemenge, die theoretisch zugeführt werden muss, um das betreffende Gebäude auf einer genormten Raumtemperatur zu halten. Die Einheit des HWB sind kWh/m²a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr).
- PEB: Der Primärenergiebedarf umfasst den Heizenergiebedarf (Heiz- und Warmwasserwärmebedarf inkl. Verluste), den Haushaltsstrombedarf (abzüglich Endenergieerträge, zuzüglich Hilfsenergiebedarf) und die Verluste in allen Vorketten.
- CO2eq: Die gesamten, dem Endenergiebedarf zuzurechnenden äquivalenten Kohlendioxidemissionen (einschließlich jener für Vorketten)
- fGEE: Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist ein Vergleichswert für die Energieeffizienz, bezogen auf ein Referenzgebäude aus dem Jahr 2007. Ein Gebäude mit einem Wert von fGEE < 1 ist also besser und eines mit fGEE > 1 schlechter als das Referenzgebäude.
In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Aufteilung des Energieklassen.
Abgesehen davon finden sich auf dem Deckblatt noch grundlegende Informationen über das berechnete Gebäude (Adressdaten, Art der Nutzung etc.). Seite 2 des Energieausweises liefert einen genaueren Überblick über die errechneten Kenngrößen aus dem Deckblatt und viele weitere Kennwerte. Die darauffolgenden Seiten bilden eine Zusammenstellung der eigentlichen Berechnung.
Unterschiedliche HWB-Werte erklärt
Häufig herrscht Verwirrung um die verschiedenen Kennwerte auf der zweiten Seite des Energieausweises. Insbesondere für den Heizwärmebedarf (HWB) finden sich oft mehrere verschiedene Werte mit unterschiedlichen Indizes (z.B. HWBRef,SK, HWBRef,RK, etc.). Doch welcher HWB kommt wann zur Anwendung? Eine kurze Erklärung zu den Index-Bedeutungen ist hier hilfreich:
- Ref bedeutet, dass von einem Referenz-Lüftungsleitwert und Referenz-Nutzung ausgegangen wird. Es handelt sich also um den Referenz-Heizwärmebedarf, bei dem keine Wärmegewinne aus Wärmerückgewinnung berücksichtigt werden.
- SK steht für Standortklima und bedeutet, dass in der Berechnung von den tatsächlichen klimatischen Bedingungen am Gebäudestandort ausgegangen wurde. Der HWBRef,Sk ist jener wert, der auch in der Energieeffizienzskala am Deckblatt des Energieausweises angezeigt und in Immobilieninseraten angegeben wird.
- RK steht für Referenzklima. Im Zuge von baurechtlichen Verfahren oder Förderungen werden oft Anforderungen (Maximalwerte) an den Heizwärmebedarf gestellt.
Wenn man aber den Heizwärmebedarf für das gleiche Gebäude an zwei unterschiedlichen Standorten (also in unterschiedlichen Klimazonen) berechnet, so bekommt man unterschiedliche Ergebnisse. Um also Gebäude unabhängig vom Standort untereinander vergleichen zu können, bezieht man sich auf ein genormtes Referenzklima.
Welche Aussagekraft hat der Energieausweis über die tatsächlichen Enegiekosten?
Im Jahr 2012 gab es die EAVG und es wurden zwei verschiedene Kennwerte eingeführt. Der bisherige Kennwert HWB beinhaltete lediglich den Dämmstandard an Außenfassade. Die Angabe erfolgt mit zweistelligen Werten, bspw. HWB 22. Unberücksichtigt blieb bei diesem Wert die Art und Effizienzklasse des Heizungssystemes. Objekte mit sehr guten Dämmwerten können bspw. eine energetisch nachteilige Warmwasseraufbereitung mit Öl besitzen. Dies führt zum Beispiel zu deutlich höheren Energiekosten als bei anderen Gebäuden, in denen die Warmwasseraufbereitung durch Sonnenenergie mit einer thermischen Solaranlage erfolgt.
Welche Unterlagen werden für die Energieausweiserstellung benötigt?
- Baupläne: Bestands- oder Einreichpläne (je nach Zweck des Energieausweises) bilden die Grundlage unserer Berechnungen. Sind keine Pläne vorhanden, bieten wir für Objekte innerhalb von Wien auch eine Planeinsicht an.
- Informationen zu nachträglich durchgeführten oder geplanten Dämmmaßnahmen (falls zutreffend)
- Informationen zu den Fenstern und Türen (Datenblätter, Rechnungen etc. falls vorhanden)
- Informationen zum Heizsystem: Wie wird das Objekt beheizt? (Raumheizung und Warmwasser)
- Informationen zu Photovoltaik- oder Solaranlagen, falls solche vorhanden oder geplant sind (Peakleistung, Paneelfläche, Ausrichtung)
- Art der Förderung (falls um eine Förderung angesucht werden soll)
Anbei erfahren Sie mehr über Unterlagen für die Energieausweisberechnung.
Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten für einen Energieausweis können sehr unterschiedlich ausfallen. Viele Ersteller sind trotz ihrer Befugnis nicht auf die Energieausweisberechnung spezialisiert. Dementsprechend werden oft Bestandsaufnahmen oder zusätzliche Termine vereinbart, wo diese eigentlich nicht nötig wären. Der ganze Prozess wird dadurch aufwendiger, was sich natürlich auch im Preis niederschlägt.
Unser Büro verfügt über die notwendigen Kapazitäten, um ein hohes Volumen an Energieausweisen zu berechnen. Wir rechnen tagtäglich viele Energieausweise und haben unseren Workflow so optimiert, dass wir unseren Kunden von der Bestellung bis zum Erhalt des fertigen Energieausweises einen unkomplizierten, schnellen und preiswerten Service bieten können.
Unsere Preise sind fair und transparent gestaltet. Sie richten sich nach der Größe des Objekts und dem damit verbundenen Aufwand. Bei sehr großen Objekten oder Energieausweisen, die für Einreichungen bestimmt sind, werfen wir zuerst einen Blick auf die Planunterlagen und schicken Ihnen dann zeitnah ein Anbot per E-Mail.
Wo bekomme ich einen Energieausweis?
Sie können bei uns im Online Shop Ihren Energieausweis einfach von Zuhause aus bestellen, oder Rufen Sie unsere Hotline an um eine Beratung zu erhalten
- Telefonisch unter: +43 1 280 02 70 10
- via E-Mail an: energieausweis@archkorab.at
Energieausweisabteilungleiter des Architekturbüro Korab