Makler

Wien. Österreichische Wohnungen gehören in Europa zu den teuersten. Die Abwicklung mit Maklern ist dabei nicht wegzudenken. Immer wieder sichern sie sich Vermittlungsrechte, wenn kurz vorher ein ansprechendes Objekt in den Immobilienmarkt gelangt. Besondere Aufmerksamkeit der Interessenten ist dabei gefragt, um sich nicht hinters Licht führen zu lassen. Auch der Energieausweis spielt eine Rolle.

Wie hoch kann die Maklerprovision sein?

Makler in Österreich haben es im Vergleich relativ einfach, viel Geld zu verdienen. Übersteigt der im Kaufvertrag genannte Kaufpreis eines Objekts 48.448,49 Euro, können Makler drei Prozent des Erwerbspreises einfordern. Anders ist es bei Mietverträgen. Bei ihnen hängt die Maximalprovision des Maklers von der Befristung des Vertrages ab. Ist der Vertrag weniger als zwei Jahre befristet, erlauben die österreichischen Gesetze eine Bruttomiete zusätzlich Umsatzsteuer. Verträge mit einer Maximalbefristung von drei Jahren können zu einer legalen Forderung von zwei Bruttomieten zuzüglich Umsatzsteuer führen. Gehen die Befristungen über drei Jahre hinaus oder entfallen ganz, sind drei Bruttomieten plus Umsatzsteuer bei Verlangen des Maklers zu zahlen.

Professionelle Vermarktung

Makler legen viel Wert auf Kompetenz und Professionalität. Sie besitzen eine Gewerbeberechtigung und erkennen Chancen in der Selbstvermarktung. Zusätzlich haben seriöse Makler eine feste Adresse ihres Büros, einen modernen Internetauftritt, der stets aktualisiert wird und mitunter Rat gebende Beiträge zur Verfügung stellt. Auch den Hinweis auf den in Österreich obligaten Energieausweis für Immobilien verdrängen Profis nicht.

Unterschriften nicht unüberlegt leisten

Wie in vielen Bereichen des Lebens, sollte man sich auch bei Verträgen nicht zu einer zeitigen Unterschrift drängen lassen. Oft anzutreffen ist ein solches Vorgehen bei unseriösen Massenbesichtigungen. Auf der sicheren Seite ist der Käufer oder Mieter immer, wenn er sich nach sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen und gründlicher Überlegung, dazu entscheidet, den Kaufvertrag zu unterzeichnen. Rücktritte sind unter Umständen nicht möglich und können im Erfolgsfall hohe Kosten verursachen. So können sich Makler beispielsweise anhand von Vertragsklauseln ihre Provision auch bei Verträgen sichern, die nicht zustande kommen.

 Schriftform schafft Sicherheit

Werden seitens des Maklers mündliche Zusagen oder Nebenabreden mit Interessenten gemacht, ist es ratsam, diese später im Vertrag schriftlich festzuhalten. Vereinbarungen ohne Schriftform können Makler leicht abstreiten und haben keinerlei Beweiskraft.
Makler sind ferner an ihre Aufklärungs- und Informationspflicht gebunden. Sie sind dazu angehalten, potenziellen Käufern oder Mietern auf den Wert des Objekts sich positiv und negativ auswirkende Gegebenheiten darzulegen. Bei einer Pflichtverletzung kann geklagt werden. Makler haften mir ihrer Provision.

Vorauszahlungen meiden

Bei Immobilienabwicklungen ist es empfehlenswert Maklern keine Vorauszahlungen zu leisten. Erst nach dem erfolgreichen Zustandekommen des Kontrakts kann der Vertragspartner seinen Kosten nachkommen. Auch sind Makler dazu verpflichtet, Kosten detailliert aufzustellen und aufzuschlüsseln, damit alle Kosten der Vermittlung und des Vertrags nachvollziehbar sind. Dabei müssen sie auf Verlangen ebenso Unterlagen, wie den Mietvertrag, Grundrissdokumente und Auszüge des Grundbuchs etc. aushändigen.
Verhandlungen können vorteilhaft sein

Sinnvoll kann es sein, bei der Maklerprovision zu verhandeln, sagen Verbraucherrechtler aus Wien. Gegebenenfalls sind Makler mit einer Provisionsumverteilung zu Ihren Gunsten einverstanden.

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