Mit einem Energieausweis wird, ganz allgemein ausgedrückt, jede Immobilie energetisch bewertet. Das betrifft sowohl Neubauten als auch sanierte, restaurierte und modernisierte Mittel- beziehungsweise Altbauten. Rechtsgrundlage ist hier in Österreich das EAVG, das “Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten”, in der amtlichen Kurzfassung Energieausweis-Vorlage-Gesetz genannt. Der Energieausweis für die Immobilie ist wie der Führerschein für das Auto. Der ist die Voraussetzung dafür, um mit dem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, während der Energieausweis für die Veräußerung respektive Vermietung von Haus oder Wohnung notwendig ist.

Eindeutige Gesetzeslage in Österreich

Doch so klar und eindeutig die Rechtslage auch ist, so schwierig hat sich ihre Anwendung in der Praxis erwiesen. Über einen längeren Zeitraum hinweg lässt sich feststellen, dass so manche Immobilienveräußerung letztendlich am nicht vorhandenen Energieausweis scheitert. Der ist seit Januar 2013 ein Pflichtdokument in Österreich; wer ihn nicht vorlegen kann, muss mit einem empfindlichen Bußgeld im vierstelligen Eurobereich rechnen. Im Grunde genommen ist er eine Referenz des Immobilieneigentümers; ganz unabhängig davon, ob er verkauft oder vermietet. Der Energieausweis enthält Aussagen zu

  • Energiekennzahl
  • Energiebedarf zur Warmwasserbereitung
  • Verluste der Anlagen für Heizung, Lüftung und Warmwasser
  • Primärenergiebedarf
  • CO²-Emissionen
  • Gesamtenergieeffizienzfaktor

Die Einteilung in unterschiedliche Energieeffizienzklassen reicht von A++ bis G, optisch dargestellt in den Farben Grün für Sehr gut bis Rot für sehr schlecht.

Bürger fühlen sich schlecht informiert

House with building plans and a paper with the german word "Energieausweis" for energy certificate.

Die Scheu beruht auf dem subjektiven Empfinden, dass sich kaum mehr als zehn Prozent der Immobilienkäufer durch das Dokument auch wirklich gut und hinreichend informiert fühlen. Als Hauptkritikpunkt hat sich herausgestellt, dass der Ausweis zwar Aussagen über den Energieverbrauch bietet, jedoch keinerlei Informationen zu dem energetischen Zustand des Objektes gibt. Dieser Mangel ist bei vielen Bestandsimmobilien ein KO-Kriterium, wenn es um die Unterschrift beim Notar geht.

 

Kein Vorbeikommen am Energieausweis

Heutzutage ist es denkbar einfach, den Energieausweis ausgestellt zu bekommen. Hier bei uns ist das online möglich. Das Procedere wird auf unserer Website erklärt, und mit dem Telefonsupport unserer zertifizierten Mitarbeiter bedarfsweise ergänzt. Jeder Immobilienbesitzer muss sich bewusst machen, dass er kurz über lang einen Energieausweis braucht. Käufer und Mieter haben darauf einen rechtlichen Anspruch. Sie haben die Möglichkeit, selbst die Ausstellung eines aktuellen Energieausweises zu veranlassen. Die Kosten dafür können sie im Nachhinein vom Haus-/Wohnungseigentümer zurückfordern. Bei Fehlen des Dokumentes kann der Immobilienkäufer Gewährleistungsansprüche geltend machen, der Mieter seinerseits die Minderung der Kaltmiete. Ein gutes und einvernehmliches Miteinander zwischen beiden Parteien sieht anders aus.

Sowohl aufgrund der aktuellen Gesetzeslage als auch vom Selbstverständnis her sollte der Ausweis für den Immobilieneigentümer gar keine Frage sein. Wir sind dazu befugt und qualifiziert, um für Sie den Energieausweis auszustellen. Durch unser Onlineangebot sparen Sie Zeit und Kosten für Ihren Energieausweis. Ihr Antrag wird zügig und gewissenhaft bearbeitet.

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