Immer mehr Österreicher verzichten auf die Makler-Dienste

Immer mehr Österreicher verzichten auf die Makler-Dienste

Immer mehr Menschen suchen eine gute Mietwohnung. Doch die Suche kann auch extrem anstrengend werden. Schlussendlich kann es gut und gerne auch einmal vorkommen, dass die Wohnung für wenige Minuten auf einem Immobilienportal online ist und schon zahlreiche Anfragen eingelangt sind, sodass die Wohnung bereits als verkauft gilt oder von der Seite runtergenommen wird. Es ist daher möglich, dass das Inserat, das vor wenigen Minuten erst hochgeladen wurde, nach einer Aktualisierung der Seite wieder weg ist. Am Ende muss man also nicht nur schnell sein, sondern auch Geld haben – die Provision beläuft sich auf zwei Monatsmieten (zuzüglich Umsatzsteuer), wenn ein Makler beauftragt wird, eine passende Wohnung zu finden. Doch die Österreicher suchen lieber privat und verzichten auf die Makler-Dienste. Doch der Makler kann sehr wohl mit zahlreichen Vorteilen punkten, die keinesfalls außer Acht gelassen werden dürfen.

Können über einen Makler bessere Immobilien gefunden werden?

Wird die passende Wohnung von einem Makler gesucht, werden am Ende zwei Bruttomonatsmieten als Provision in Rechnung gestellt. Doch viele Österreicher sind kritisch – sie suchen lieber selbst, weil sie der Meinung sind, bessere Erfolge als ein beauftragter Makler zu erzielen. Zudem wird den Maklern nicht vertraut. Auch wenn die Geschäfte des Maklers, bis zum endgültigen Abschluss, keinen Cent kosten, so sind viele Österreicher misstrauisch. Entscheidet sich der Verbraucher doch für einen Makler, genießt er durchaus einige Vorteile: Es werden zahlreiche Objekte angeboten, die gar nicht erst auf dem Markt aufscheinen,da die Vermieter ihre Objekte nur über Makler anbieten lassen. Somit bedeutet die Suche über den Makler auch, dass qualitativ hochwertige und außergewöhnliche Objekte gesucht und gefunden werden können.


Auf der Suche nach dem passenden Makler

Natürlich muss im Vorfeld der passende Makler gefunden werden. In der Regel sollte man sich an unabhängige Verbände orientieren – so gibt es Informationen über die Wirtschaftskammer oder auch beim Verband der Immobilienwirtschaft. Zu Beginn wird ein Profil der Traumwohnung erstellt – in weiterer Folge spielt natürlich auch der Preis eine wesentliche Rolle. Schon ein paar Angaben sorgen dafür, dass der Makler ungefähr weiß, nach welchen Objekten er suchen muss. In der Praxis wird der Österreicher aber auch selbst aktiv. Immer wieder wird ein Makler beauftragt, nebenbei aber doch auch privat gesucht. Zudem verzichten viele Österreicher zur Gänze auf den Makler. Es scheint, als hätten die Makler – zumindest bei den Einheimischen – einen besonders schweren Stand.

Ausländische Kunden lassen den Makler suchen

Anders hingegen, wenn es sich um Kunden aus dem Ausland handelt. Es gibt zahlreiche Firmen, Konzerne, Investoren und auch Privatpersonen, die zuerst mit den Maklern Kontakt aufnehmen, bevor sie sich auf dem Immobilienmarkt umsehen. Vorwiegend handelt es sich dabei um reiche Investoren und Privatpersonen aus dem Ausland. Hier wissen die Makler auch, dass nur die besten Immobilien angeboten werden dürfen. Der Vorteil? Die Objekte werden – zumindest in der Regel – relativ schnell gekauft. In vielen Fällen spielt der Preis nämlich erst gar keine Rolle!

Tipps wie man mit Makler arbeitet

Tipps wie man mit Makler arbeitet

Makler

Wien. Österreichische Wohnungen gehören in Europa zu den teuersten. Die Abwicklung mit Maklern ist dabei nicht wegzudenken. Immer wieder sichern sie sich Vermittlungsrechte, wenn kurz vorher ein ansprechendes Objekt in den Immobilienmarkt gelangt. Besondere Aufmerksamkeit der Interessenten ist dabei gefragt, um sich nicht hinters Licht führen zu lassen. Auch der Energieausweis spielt eine Rolle.

Wie hoch kann die Maklerprovision sein?

Makler in Österreich haben es im Vergleich relativ einfach, viel Geld zu verdienen. Übersteigt der im Kaufvertrag genannte Kaufpreis eines Objekts 48.448,49 Euro, können Makler drei Prozent des Erwerbspreises einfordern. Anders ist es bei Mietverträgen. Bei ihnen hängt die Maximalprovision des Maklers von der Befristung des Vertrages ab. Ist der Vertrag weniger als zwei Jahre befristet, erlauben die österreichischen Gesetze eine Bruttomiete zusätzlich Umsatzsteuer. Verträge mit einer Maximalbefristung von drei Jahren können zu einer legalen Forderung von zwei Bruttomieten zuzüglich Umsatzsteuer führen. Gehen die Befristungen über drei Jahre hinaus oder entfallen ganz, sind drei Bruttomieten plus Umsatzsteuer bei Verlangen des Maklers zu zahlen.

Professionelle Vermarktung

Makler legen viel Wert auf Kompetenz und Professionalität. Sie besitzen eine Gewerbeberechtigung und erkennen Chancen in der Selbstvermarktung. Zusätzlich haben seriöse Makler eine feste Adresse ihres Büros, einen modernen Internetauftritt, der stets aktualisiert wird und mitunter Rat gebende Beiträge zur Verfügung stellt. Auch den Hinweis auf den in Österreich obligaten Energieausweis für Immobilien verdrängen Profis nicht.

Unterschriften nicht unüberlegt leisten

Wie in vielen Bereichen des Lebens, sollte man sich auch bei Verträgen nicht zu einer zeitigen Unterschrift drängen lassen. Oft anzutreffen ist ein solches Vorgehen bei unseriösen Massenbesichtigungen. Auf der sicheren Seite ist der Käufer oder Mieter immer, wenn er sich nach sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen und gründlicher Überlegung, dazu entscheidet, den Kaufvertrag zu unterzeichnen. Rücktritte sind unter Umständen nicht möglich und können im Erfolgsfall hohe Kosten verursachen. So können sich Makler beispielsweise anhand von Vertragsklauseln ihre Provision auch bei Verträgen sichern, die nicht zustande kommen.

 Schriftform schafft Sicherheit

Werden seitens des Maklers mündliche Zusagen oder Nebenabreden mit Interessenten gemacht, ist es ratsam, diese später im Vertrag schriftlich festzuhalten. Vereinbarungen ohne Schriftform können Makler leicht abstreiten und haben keinerlei Beweiskraft.
Makler sind ferner an ihre Aufklärungs- und Informationspflicht gebunden. Sie sind dazu angehalten, potenziellen Käufern oder Mietern auf den Wert des Objekts sich positiv und negativ auswirkende Gegebenheiten darzulegen. Bei einer Pflichtverletzung kann geklagt werden. Makler haften mir ihrer Provision.

Vorauszahlungen meiden

Bei Immobilienabwicklungen ist es empfehlenswert Maklern keine Vorauszahlungen zu leisten. Erst nach dem erfolgreichen Zustandekommen des Kontrakts kann der Vertragspartner seinen Kosten nachkommen. Auch sind Makler dazu verpflichtet, Kosten detailliert aufzustellen und aufzuschlüsseln, damit alle Kosten der Vermittlung und des Vertrags nachvollziehbar sind. Dabei müssen sie auf Verlangen ebenso Unterlagen, wie den Mietvertrag, Grundrissdokumente und Auszüge des Grundbuchs etc. aushändigen.
Verhandlungen können vorteilhaft sein

Sinnvoll kann es sein, bei der Maklerprovision zu verhandeln, sagen Verbraucherrechtler aus Wien. Gegebenenfalls sind Makler mit einer Provisionsumverteilung zu Ihren Gunsten einverstanden.