Im vergangenen Oktober entbrannte die Debatte zwischen der Stadt Wien und dem Online-Wohnungsvermieter Airbnb. Nachdem das letzte Ultimatum für eine gemeinsame Regelung verstrichen ist, will die Stadt Wien nun ein Strafverfahren einleiten.

Stadt Österreich gegen Airbnb 

Erst im vergangenen November waren die Verhandlungen zwischen Airbnb und der Stadt Wien zum Erliegen gekommen. Damals wurde mit dem Onlineportal über eine separate Ortstaxe-Lösung verhandelt, welche der Stadt zusätzliche Einnahme und Airbnb neue Freiheiten und etwaige Kooperationen mit Österreichischen Unternehmen einbringen sollte. Weil damals keine Einigung erzielt werden konnte und Airbnb auch in den vergangenen Monaten keine umsetzbaren Gegenvorschläge machen konnte, hat die Stadt Wien dem Vermietungsportal nun eine letzte Frist gestellt.
Die neuen Regeln sehen außerdem ein Totalverbot für Wohnungen in Wohnzonen vor. Eine touristische Vermietung soll an den entsprechenden Orten nicht mehr erlaubt sein. Maximal drei- bis viermal im Jahr soll der betreffende Wohnraum dann vermietet werden dürfen – zu wenig für Anbieter Airbnb, der die Neuregelung wie schon die vergangenen Gesetzesänderungen abschmetterte.

 
Neuregelung des Wiener Tourismusförderungsgesetzes 

Den Ausschlag für die Gespräche hat eine Neuregelung des Wiener Tourismusförderungsgesetzes aus dem Vorjahr gegeben. Damit wurden neue Bestimmungen für verschiedene Online-Anbieter, die touristische Dienste anbieten, eingeführt. Der wichtigste Punkt: Airbnb ist verpflichtet, die Daten der Mieter an die Stadt zu übermitteln und gleichzeitig die Abführung der vorgeschriebenen Ortstaxe zu gewährleisten. Weil Airbnb diesen Vorgaben nicht nachkommen wollte, hat die Stadt Wien nun rechtliche Schritte angekündigt, um die Gesetze amtlich durchzusetzen. Zuvor erhält Airbnb eine weitere Frist.
Wie Stadt Peter Hanke angekündigt hat, werde man Airbnb eine letzte Frist einräumen. Der Online-Dienst wird dazu aufgefordert, die anonymisierten Nutzerdaten zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig die Abführung der gesetzlich vorgeschriebenen Ortstaxe einzuleiten. Wenn Airbnb sich weiterhin weigert, solle ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. Dann könnte Airbnb in Österreich komplett gebannt werden.

Letztes Ultimatum für Airbnb 

Weil Wien dringend Wohnraum benötigt, wurde es dem Vermieter Airbnb verboten, Wohnraum für touristische Zwecke zu besetzen. Tourismusabgaben, wie sie im letzten Jahr eingeführt wurden, haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht. So gibt es weiterhin unkontrollierte Airbnb-Vermieter, deren persönliche Daten nicht nachzuvollziehen sind. Auch die von Airbnb angebotene Pauschalzahlung der Ortstaxe lässt wichtige Informationen vermissen. So könne aus den Zahlungen weder die Herkunft der Gelder noch die Richtigkeit der Zahlungen festgestellt werden.
Airbnb kündigte damals jedoch an, nicht an österreichisches Recht gebunden zu sein. Dementsprechend wurde auch die Weiterleitung der rechtlichen Daten seitens Airbnb unterbunden. Das machte es der Stadt Wien unmöglich, die Airbnb-Vermieter hinsichtlich der gesetzlich festgelegten Tourismusabgaben zu überprüfen.

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