Ferienwohnungen und -Häuser werden vermehrt wieder regulär vermietet

Ferienwohnungen und -Häuser werden vermehrt wieder regulär vermietet

In den letzten Jahren wurde es bei Wohnungs- beziehungsweise Hauseigentümern immer mehr beliebt, diese tage- oder wochenweise an Urlauber sowie an Geschäftsleute zu vermieten. Nicht zuletzt wegen des höher ausfallenden Gewinn und der Flexibilität. Dies führte zu einem Rückgang von regulär vermieteten Wohnungen beziehungsweise Häusern und einen daraus resultierenden Anstieg der Mietpreise. Dies führte wiederum zu einigen Protesten, wie zum Beispiel zuletzt in Barcelona.

Corona änderte einiges in Bezug auf Ferienwohnungen und -häuser

Im Frühjahr des Jahres 2020 erschütterte dann ein Virus die ganze Welt. -Corona. Aus diesem Grund mussten sehr viele Urlaube sowie auch Geschäftsreisen abgesagt werden. Kein Wunder, dass die Frage, was eigentlich aus den vielen Ferienwohnungen und -häusern wie beispielsweise auf airbnb wird, zunächst einmal ungewiss war.

Die Studie von Justin Kadi und Team

Laut einer Studie, die an der TU Wien vom Stadt- und Wohnbauforscher Justin Kadi und Team durchgeführt wurde, werden Ferienwohnungen und -häuser aktuell wieder regulär vermietet. Die Studie untersuchte im Übrigen hierbei im Zeitraum von März 2020 bis Mai 2020 verschiedene Online-Plattformen für Mietwohnungen und -häuser in den Städten Graz, Innsbruck, Salzburg sowie Wien.

Das Ergebnis der Studie

Das Ergebnis dieser Studie zeigt klar und deutlich einen Zuwachs von regulär vermieteten Wohnungen beziehungsweise Häusern auf. Klar, dass dies nicht unbedingt heißen muss, dass all diese Wohnungen und Häusern vormals Ferienwohnungen und -häuser gewesen sind. Doch in der Studie wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass die regulär vermieteten Wohnungen und Häuser teilweise möbliert vermietet werden. Dies lässt darauf schließen, dass es sich bei diesen Wohnungen und Häuser doch um Ferienwohnungen beziehungsweise -häuser handelt. In Wien wurde im Zeitraum der Studie übrigens ein Zuwachs von möbliert vermieteten Wohnungen und Häusern von 45 Prozent festgestellt. Dies bedeutet einen Anstieg von rund 710 Inseraten.

Die Mieten bleiben nahezu unverändert

Man könnte nun davon ausgehen, dass der Wohnungsmarkt sich dadurch ein wenig entspannt. Dies ist jedoch leider nicht so. Eher das Gegenteil ist festzustellen. Wobei die Mieten in Wien in etwa gleich geblieben sind. Die Mieten in Graz sowie in Salzburg sind etwas gestiegen. Innsbruck macht eine Ausnahme. Hier sind die Mieten ein klein wenig gesunken.

Erklärung zu den unveränderten Mieten

Eine Erklärung zu den doch geringen Auswirkungen auf die Mietpreise können Verzögerungen sein. Klar ist, es gibt aktuell mehr Wohnungen sowie Häuser auf den Markt und dies kann, muss aber nicht, zu einem Sinken der Mietpreise führen. Abzuwarten bleibt, ob es nach dem Virus, doch wieder vermehrt Ferienwohnungen und -häuser als regulär vermietete Wohnungen beziehungsweise Häuser auf dem Markt gibt.

Fazit

Es gibt aktuell tatsächlich mehr regulär vermietete Wohnungen und Häuser auf dem Markt. Diese sind aber teilweise möbliert und könnten vormals Ferienwohnungen und -häuser gewesen sein. Eine Auswirkung, positiv wie negativ, auf den Mietpreis ist vorerst nicht festzustellen, kann sich allerdings etwas verzögert abzeichnen. Fraglich bleibt, ob nach der Krise, die regulär vermieteten Wohnungen und Häuser auch weiterhin als regulär vermietete Wohnungen und Häuser dem Markt zu Verfügung stehen.

Stadt Wien stellt Frist an Airbnb

Stadt Wien stellt Frist an Airbnb

Im vergangenen Oktober entbrannte die Debatte zwischen der Stadt Wien und dem Online-Wohnungsvermieter Airbnb. Nachdem das letzte Ultimatum für eine gemeinsame Regelung verstrichen ist, will die Stadt Wien nun ein Strafverfahren einleiten.

Stadt Österreich gegen Airbnb 

Erst im vergangenen November waren die Verhandlungen zwischen Airbnb und der Stadt Wien zum Erliegen gekommen. Damals wurde mit dem Onlineportal über eine separate Ortstaxe-Lösung verhandelt, welche der Stadt zusätzliche Einnahme und Airbnb neue Freiheiten und etwaige Kooperationen mit Österreichischen Unternehmen einbringen sollte. Weil damals keine Einigung erzielt werden konnte und Airbnb auch in den vergangenen Monaten keine umsetzbaren Gegenvorschläge machen konnte, hat die Stadt Wien dem Vermietungsportal nun eine letzte Frist gestellt.
Die neuen Regeln sehen außerdem ein Totalverbot für Wohnungen in Wohnzonen vor. Eine touristische Vermietung soll an den entsprechenden Orten nicht mehr erlaubt sein. Maximal drei- bis viermal im Jahr soll der betreffende Wohnraum dann vermietet werden dürfen – zu wenig für Anbieter Airbnb, der die Neuregelung wie schon die vergangenen Gesetzesänderungen abschmetterte.

 
Neuregelung des Wiener Tourismusförderungsgesetzes 

Den Ausschlag für die Gespräche hat eine Neuregelung des Wiener Tourismusförderungsgesetzes aus dem Vorjahr gegeben. Damit wurden neue Bestimmungen für verschiedene Online-Anbieter, die touristische Dienste anbieten, eingeführt. Der wichtigste Punkt: Airbnb ist verpflichtet, die Daten der Mieter an die Stadt zu übermitteln und gleichzeitig die Abführung der vorgeschriebenen Ortstaxe zu gewährleisten. Weil Airbnb diesen Vorgaben nicht nachkommen wollte, hat die Stadt Wien nun rechtliche Schritte angekündigt, um die Gesetze amtlich durchzusetzen. Zuvor erhält Airbnb eine weitere Frist.
Wie Stadt Peter Hanke angekündigt hat, werde man Airbnb eine letzte Frist einräumen. Der Online-Dienst wird dazu aufgefordert, die anonymisierten Nutzerdaten zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig die Abführung der gesetzlich vorgeschriebenen Ortstaxe einzuleiten. Wenn Airbnb sich weiterhin weigert, solle ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. Dann könnte Airbnb in Österreich komplett gebannt werden.

Letztes Ultimatum für Airbnb 

Weil Wien dringend Wohnraum benötigt, wurde es dem Vermieter Airbnb verboten, Wohnraum für touristische Zwecke zu besetzen. Tourismusabgaben, wie sie im letzten Jahr eingeführt wurden, haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht. So gibt es weiterhin unkontrollierte Airbnb-Vermieter, deren persönliche Daten nicht nachzuvollziehen sind. Auch die von Airbnb angebotene Pauschalzahlung der Ortstaxe lässt wichtige Informationen vermissen. So könne aus den Zahlungen weder die Herkunft der Gelder noch die Richtigkeit der Zahlungen festgestellt werden.
Airbnb kündigte damals jedoch an, nicht an österreichisches Recht gebunden zu sein. Dementsprechend wurde auch die Weiterleitung der rechtlichen Daten seitens Airbnb unterbunden. Das machte es der Stadt Wien unmöglich, die Airbnb-Vermieter hinsichtlich der gesetzlich festgelegten Tourismusabgaben zu überprüfen.

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Wohnungsmarkt: Airbnb-Vermieter sollen gewerbescheinpflichtig werden

Wohnungsmarkt: Airbnb-Vermieter sollen gewerbescheinpflichtig werden

Airbnb wird seit Jahren immer beliebter. Statt sich in Hotels oder Hostels einzubuchen, setzen insbesondere junge Menschen auf die meist kostengünstigere Variante, für einen bestimmten Zeitraum in Privatwohnungen einzuziehen, die über Plattformen wie Airbnb angeboten werden. Und das bedeutet nicht nur finanzielle Vorteile für diejenigen, die auf der Suche nach einer günstigen Unterkunft sind. Immer mehr Mieter und Eigentümer bieten ihre Wohnungen auf Airbnb und Co. an, um daraus eine lukrative Nebeneinkunft zu generieren.

Denn gerade in österreichischen Touristenhochburgen wie Wien und Salzburg ist der Bedarf an Unterkünften bei Touristen hoch. Hotels können oder wollen sich viel (Kurz-)Urlauber nicht leisten – viele Wohnungseigentümer oder -mieter bieten deswegen ihre Unterkunft im Internet an und lassen sich das gut bezahlen. In Wien sind es im Jahr 2018 Schätzungen der Immobilienwirtschaft zufolge bereits 10.000 Wohnungen, die über Portale wie Airbnb kurzzeitig an Touristen vermietet werden. Und das lohnt sich: 81 Millionen an Bruttoeinnahmen sind so den Schätzungen zufolge zusammen gekommen.

Regierung plant Gegenmaßnahmen

Der Wohnungsmarkt leidet jedoch unter Kurzvermietungen dieser Art. Denn viele Besitzer stellen ihre Wohnungen gar nicht mehr für normale Mietverhältnisse zu Verfügung, sondern setzen ausschließlich auf die lukrativen Vermietungen an Touristen und Kurzzeitgäste, weil sie langfristig mehr einbringen als reguläre Vermietungen. Um den angespannten Wohnungsmarkt gerade in Österreichs Städten zu entlasten, plant die Regierung deswegen Gegenmaßnahmen. Kurzzeitvermietern soll es erschwert werden, ihre Wohnungen (ausschließlich) über Plattformen wie Airbnb anzubieten. Im Regierungsprogramm heißt es deswegen, man plane die „Erfordernis einer einschlägigen Gewerbeberechtigung für gewerbsmäßige tageweise Vermietungen von Wohnungen“, zudem will man eine „Anmeldeverpflichtung für die Plattformökonomie“. 

Reine Vermietungen sind kein Gewerbe

Denn bislang geht man per Definition in Österreich noch keinem Gewerbe als häuslicher Nebenbeschäftigung nach, sofern man nicht mehr als zehn Fremdbetten vermietet und zudem dafür keine Personen im Haushalt beschäftigt – was auf die meisten Wohnungsvermietungen bei Airbnb zutreffen sollte. Ebenso ist keine Gewerbeberechtigung nötig, wenn in den überlassenen Räumen keine sonstigen Dienstleistungen erbracht und sie lediglich zum Gebrauch überlassen werden.


Weil also die bloße, auch tageweise Vermietung von Wohnung kein Gewerbe darstellt, halten fachkundige Anwälte die Umsetzung der Regierungsabsichten für schwierig, da eine entsprechende Regelung vor dem Verfassungsgericht leicht anzufechten sei. Zunächst müsse man deswegen wohl eher die Gewerbeordnung ändern oder gleich einen neuen Tatbestand nennen, sagt der Wiener Anwalt Karl Koller. Doch gerade daran wird Kritik laut. Zu viel Bürokratie sei damit verbunden, die Regierung setzt zudem eigentlich auf weniger statt mehr Regulierung.

Konflikte zwischen Bund und Ländern

Erschwert wird die Situation in Sachen Kurzzeitvermietung zusätzlich durch mögliche Konflikte in der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern. Denn einige Bundesländer sehen in ihren Gesetzen individuelle Regelungen für die Privatzimmervermietung vor. Dafür hat Wien zuletzt sein Tourismusförderungsgesetz teilweise geändert, so dass die Regeln für Portale wie Airbnb verschärft wurden: Wer über Airbnb vermietet, muss die entsprechenden Daten an die Stadt übermitteln und ordnungsgemäß Ortstaxe abführen. Solche individuellen Regelungen für Länder sind nach Ansicht des Anwalts Karl Koller sinnvoller im Hinblick auf die Einhaltung von Vorschriften.

Ob diese Maßnahmen dann wirklich dazu beitragen, den Wohnungsmarkt gerechter und entspannter zu gestalten, ist jedoch ohnehin fraglich. Experten sehen nicht, dass dadurch plötzlich mehr Wohnungen dem Markt zur Verfügung stehen werden.

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Boom bei Hotelimmobilien

Boom bei Hotelimmobilien

25% aller Transaktionen im Immobilienbereich wurden 2016 in Österreich im Hotelsektor getätigt. Diverse Prestige-Objekte gingen dabei vor allem in Wien in neue Hände.
In Österreich wird nach wie vor kräftig gebaut. Der Immobiliensektor, einer der Schlüsselbereiche der Industrie, konnte letztes Jahr ein Gesamtvolumen von 2,8 Mrd. Euro erreichen. Diese Daten wurden kürzlich von der österreichischen Tochter des führenden Dienstleistungsunternehmens für Gewerbeimmobilien in aller Welt, CBRE Austria, bekannt gegeben.In immerhin 65 Ländern auf der ganzen Welt präsent, mit Hauptsitz in Los Angeles und seit 1991 mit einer Niederlassung in Österreich vertreten, konnte das bekannte Dienstleistungsunternehmen mit weiteren interessanten Details aufwarten:Hotelimmobilien rücken immer weiter vor!Da das Investitionsvolumen in österreichische Hotelimmobilien seit Jahren ansteigt, belegen diese innerhalb des gesamten Transaktionsvolumens der schon erwähnten 2,8 Mrd. Euro mittlerweile den zweiten Rang hinter den Büroimmobilien.

Diese konnten nach den Erhebungen von CBRE Austria mit immerhin 40% des Gesamtvolumens ungefährdet ihren ersten Platz bei den Gewerbeimmobilien behaupten, was einem Wert von ca. 1,12 Mrd. Euro entspricht.

Auf stolze 711 Mio. Euro oder immerhin 26% des gesamten Transaktionsvolumens im Bereich der Gewerbeimmobilien kamen letztes Jahr erstmals die Hotelimmobilien. Dies war nach den Erkenntnissen von CRBE Austria ein enormer Anstieg, wie aus den veröffentlichten Zahlen deutlich wird:

Steil nach oben geht der WegIn Ihrem Beitrag betonten die Experten des Wiener Dienstleistungsunternehmens, dass Hotelimmobilien schon immer einen deutlichen Anteil bei den Gewerbeimmobilien gehabt hätten.

Allerdings hätte dieser in den letzten Jahren für gewöhnlich bei zwischen einem und neun Prozent gelegen. Nur im Zeitraum der Jahre von 2011 bis 2013 stieg der Anteil der Hotelimmobilien auf Werte zwischen 17 und 24 Prozent an.

Letztes Jahr kam dann auf einmal der steile Anstieg auf die erwähnten 26%. Dieser ist allerdings vornehmlich auf Sonderfaktoren zurück zu führen, welche im CRBE Beitrag auch erklärt wurden.

Bäumchen wechsel Dich

Ursache des steilen Anstiegs vom letzten Jahr waren in erster Linie Hotelinvestments in der Bundeshauptstadt, wobei auch Prestige-Objekte neue Eigentümer fanden.

So wurde zum Beispiel das direkt am Stadtpark gelegene Hilton Vienna vom Alteigentümer Raiffeisen Zentralbank an die BETHA Zwerenz & Krause GmbH, eine private Investorengruppe, veräußert. Der Kaufpreis lag bei ca. 169 Mio. Euro.

Ein weiteres Edelobjekt stellte das Hotel Imperial dar, welches durch die Al Habtoor Group LLC für rund 70 Mio. Euro von der Starwood Hotels & Resorts erworben wurde.

Fazit

CRBE Austria sieht die Entwicklung im Hotelbereich als klares Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Österreich und als Ausweis der Sicherheit für hiesige Investitionen. Der österreichische Hotelmarkt dürfte daher auch zukünftig für nationale wie internationale Investoren interessant bleiben.

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