Dank des Energieausweises ist es möglich rasch Auskunft über die wichtigsten Kennwerte wie den Heizwärmebedarf (HWB), den Primärenergiebedarf (PEB), CO2-Emissionen und den Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) eines ganzen Gebäudes oder auch nur eines Gebäudeteils zu erlangen. Der wichtigste Kennwert ist hierbei der Heizwärmebedarf (HWB), der angibt wie viel Energie zum Beheizen eines Gebäudes notwendig ist. Der Heizwärmebedarf wird anhand der Energiekennzahl abgelesen. Die Einteilung erfolgt in Energieeffizienzklassen, von A++ für sehr gut bis G für sehr schlecht. Umso niedriger die Energiekennzahl umso geringer fallen die Energiekosten letztendlich aus.
Auf Grundlage all dieser Werte können die zukünftigen Energiekosten besser eingeschätzt werden und somit auch Bauvorhaben optimal geplant werden

– aber wann und warum ist der Energieausweis tatsächlich Pflicht?

Wie bereits erwähnt dient der Energieausweis dazu detailliert über zukünftige Energiekosten zu informieren. Plant man also die Errichtung eines Neubaus oder will man Sanierungsarbeiten umsetzen ist der Energieausweis unerlässlich. Er ist nicht nur gesetzlich zwingend vorgeschrieben, sondern er ist auch die Basis dafür, dass stets die geeignete Sanierungsmaßnahme zum Einsatz kommt. Bei der Berechnung verschiedener Sanierungsmöglichkeiten kann auf Grundlage des Energieausweises, der Berücksichtigung des baulichen Zustandes, sowie der Bau- und Betriebskosten am Zuverlässigsten die bestgeeignete Lösung gefunden werden. Verfügt man nicht über einen adäquaten Energieausweis, kann es schnell passieren, dass ein Gebäude nicht sachgerecht saniert wird und es zum Beispiel, aufgrund einer mangelnden thermischen Sanierung zukünftig zu sehr hohen Heizkosten kommt. Um solche kostspieligen Fehler zu vermeiden, ist es also sehr ratsam einen hochwertigen Energieausweis von qualifizierten Fachleuten aus dem Bereich Bauen und Energie berechnen zu lassen, wie beispielsweise von einem erfahrenen Architekturbüro.

 

Der Energieausweis stellt also eine wichtige Schutzmaßnahme zugunsten des Käufer dar – denn er soll ihn davor bewahren über die Energieeffizienz eines Objekts getäuscht zu werden.
Die Vorlage eines Energieausweises ist allerdings nicht nur beim Kauf eines Gebäudes oder bei Sanierungsmaßnahmen vorgesehen, sondern ebenso bei der Vermietung oder Verpachtung. Darüber hinaus wird auch im Falle einer Umwidmung der Energieausweis gefordert.

Erfolgt die Vermietung, Verpachtung oder der Verkauf über einen Immobilienmakler, wird die Berechnung des Energieausweises des öfteren vom Makler beauftragt, denn die Informationspflicht hinsichtlich des Energiezustands gilt bereits für das Immobilieninserat. Der Energieausweis muss jedenfalls rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung dem Käufer, dem Mieter oder eben dem Pächter vorgelegt werden. Spätestens binnen 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages ist dann eine vollständige Kopie auszuhändigen.

Baubewilligung? Bauförderung? Nur mit Energieausweis!

Möchte man einen Neubau errichten, oder eine größere Veränderung an einem Altbau vornehmen, wird bei der Einreichung zur Baubewilligung ebenso ein EA verlangt. Darüber hinaus kann man nur mit einer Förderung zum Hausbau bzw zur Sanierung rechnen, wenn ein EA vorgelegt wird. Denn ein Ansuchen um öffentliche Unterstützung hat in der Regel nur Erfolg, wenn mit dem Projekt bestimmte Energiekennzahlen erreicht werden.

Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass es sich bei dem Energieausweis um eine unerlässliche Schutzmaßnahme handelt, die dabei hilft zukünftige Kosten am besten einzuschätzen und effiziente Baumaßnahmen zu wählen. Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang, dass der Energieausweis alle 10 Jahre erneuert werden muss, damit er nicht veraltete Kennzahlen liefert und seinen Schutzzweck auch voll gewährleisten kann.