Die Regelungen zum Energieausweis sind strenger gefasst geworden. Bei neuer Vermietung oder Verkauf einer Immobilie ist der Energieausweis unaufgefordert vorzulegen, will man einer Geldbuße entgehen. Im Jahre 2009 wurde dieser “Immobilienausweis” verpflichtend eingeführt, aber dennoch wurde diese Unterlage von den Hauseigentümern noch nicht besonders ernst genommen, weil es zunächst an Kontrollen und Folgen fehlte. Aber dann im Dezember 2012 wurden mit dem “Energieausweis-Vorlage-Gesetz” deutlich schärfere Regeln beschlossen.

Für Immobilieneigentümer in Wien und ganz Österreich besteht nun bei jeder Neuvermietung und bei jedem Verkauf der Zwang, den Energieausweis immer direkt ungefragt vorzulegen. Wenn sie dies nicht machen, aus welchen Gründen auch immer, kann das sogar eine Schadensersatzklage und zumindest eine empfindliche Geldbuße nach sich ziehen. Bereits in den Inseraten müssen ausreichende Angaben aus dem Inhalt des Energieausweises gemacht werden, d. h., auch bei fehlenden Angaben in Inseraten können Bußgelder bis 1.450 Euro abverlangt werden.

Was steht da nun so Wichtiges drin?
Da sind zunächst die Angaben über den Gesamtenergieeffizienzfaktor und über den Heizwärmebedarf. Auf diese Weise soll Mietern bzw. Käufern eine Abschätzung über die zu erwartenden Heizkosten in die Hand gegeben werden. Es ist ja auch sinnvoll, gerecht und sorgt für Transparenz, den Energieausweis bereits während der Verhandlung des Kaufvertrages vorzulegen. Allerspätestens 14 Tage nach Abschluss des Vertrages muss der Energieausweis ggf. nachgeliefert werden, andernfalls kann der Mieter oder Käufer dessen Vorlage mit einer Klage vor Gericht erzwingen, oder er lässt auf Kosten des Vermieters bzw. des Verkäufers den Energieausweis neu erstellen (was praktikabler ist).

Haftungsfragen
Für die Richtigkeit aller Angaben im Energieausweis haftet der Verkäufer bzw. der Vermieter. Das bezieht sich aber nicht auf den dann folgenden möglicherweise überraschenden Energieverbrauch. Dieser ist bekanntlich in starkem Maße vom Heizverhalten und den Gewohnheiten beim Lüften des neuen Bewohners abhängig. Wohl aber können eine Preisminderung oder Gewährleistungsansprüche erfolgreich erfochten werden, wenn sich herausstellen sollte, dass die Bauweise und die Dämmung von jenem Standard abweichen, der im Energieausweis ausgewiesen wird. Solange kein verbindlicher Energieausweis vorgelegt wird, wird jener Dämmstandard angenommen, der normalerweise als typisch gilt für in etwa gleich alte und vergleichbare Gebäudetypen. Aber auch diese Annahmen müssen dann mit der Realität übereinstimmen.

Energieausweis-Formular

Der Energieausweis gilt immer für das ganze Gebäude und nicht für einzelne Wohnungen
Bei Mehrfamilienhäusern ist stets ein Energieausweis für das gesamte Gebäude ausreichend. Es gibt aber Ausnahmen. Bei Häusern mit Mischnutzung, in denen es z. B. sowohl Wohnungen als auch Büros gibt, muss ein separater Energieausweis für jede Nutzungsart vorgelegt werden. Umgekehrt gibt es aber auch eine Erleichterung: Bei einem Doppelhaus z. B. ist davon auszugehen, dass beide Haushälften gleichartig aufgebaut sind. In diesem Fall spricht ein Energieausweis für beide Haushälften.

Im Übrigen hat der Energieausweis nur 10 Jahre Gültigkeit. Danach muss dieser erneuert bzw. neu ausgestellt werden.

Ausnahmen
Wohngebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 qm, Industriebauten oder Werkstätten mit wenig Energiebedarf, landwirtschaftliche Nutzgebäude und sogenannte provisorische Gebäude, die für einen Zeitraum von weniger als zwei Jahren genutzt werden, besteht (noch) keine Energieausweispflicht.

Schlussbemerkung
In letzter Zeit werden immer mehr Stimmen laut, die darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Energiewende etwas über das Ziel hinaus geschossen ist. So werden immer mehr Fälle einer “Überdämmung” bekannt. Wenn ein ausreichender natürlicher Luftaustausch in Gebäuden unterbunden wird, kommt es zu vermehrter Schimmelbildung, die auch durch ein immer wieder eingefordertes “richtiges Lüften” nicht abgestellt werden kann. Die Heizkosten, die auf der einen Seite gespart werden, werden so durch eine zusätzliche Belastung unseres Gesundheitssystems konterkariert.

 

Similar Posts