Sanierungsscheck: Fördermittel für Gebäudesanierung nicht ausgeschöpft

Sanierungsscheck: Fördermittel für Gebäudesanierung nicht ausgeschöpft

Bundesweit stehen hohe Förderungen für die Sanierung von Immobilien zur Verfügung. Die thermische Sanierung sorgt für eine nachhaltige Kostenreduktion, denn mit entsprechender Dämmung, neuen Fenstern und ähnlichen Maßnahmen lassen sich Heizkosten spürbar senken.

Weniger Sanierungen im Jahr 2022

Im vergangenen Jahr wurden die bereitgestellten Fördermittel nicht ausgeschöpft. Während die Bundesregierung das Ziel verfolgt, dass 3 Prozent der Bestandsgebäude pro Jahr saniert werden, waren es 2022 nicht einmal ein Prozent (Quelle: Branchenradar.com). Hintergrund ist, dass durch die hohe Inflation viele davor zurückschrecken, größere Ausgaben zu tätigen. Das zeigt sich beispielsweise bei einem Blick auf die Umsätze von Fensterherstellern: Durch steigende Preise wuchs zwar der Branchenumsatz an, aber gleichzeitig wurden deutlich weniger Fensterflügel erneuert.

Oft wissen Immobilieneigentümer überhaupt nicht, dass für die energetische Sanierung hohe Fördermittel bereitstehen. Dank dieser Subventionen rechnen sich Sanierungsmaßnahmen besonders schnell. Neben finanziellen Vorteilen durch geringere Heizkosten wird auch der Gesamtwert der Immobilie durch die energetische Sanierung gesteigert.

Breites Spektrum an Förderungen

Abseits der Sanierung zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden gibt es auch noch weitere Subventionen. Spezielle Förderungen stehen beispielsweise in Form der Kampagne „Raus aus Öl und Gas“ – für den Umstieg auf moderne Heizmethoden – bereit. Von sogenannten Einzelmaßnahmen (z.B. Tausch der Fenster), über die zusätzliche Dämmung bis hin zur Erneuerung der Heizung stehen für nahezu jedes Vorhaben Förderungen bereit.

Voraussetzungen für Förderungen

Bei der Vergabe der Förderungen gibt es, je nach Bundesland, teils unterschiedliche Kriterien. Bundesweit gültig ist, dass die Arbeiten von Fachfirmen ausgeführt werden müssen. Eine Förderung für den Einkauf von Material ist nicht möglich. Ebenso ist wichtig, dass auch Planungskosten gefördert werden. Dazu zählt beispielsweise auch die Erstellung eines Energieausweises. Die dafür anfallenden Kosten können mittels Sanierungsscheck für Private gefördert werden.

Große Bedeutung hat der Energieausweis auch dann, wenn Sie eine Förderung für eine energetische Sanierung beantragen möchten. Denn in diesem Fall benötigen Sie vorab einen „Bestandsenergieausweis“, um die Ausgangssituation des Gebäudes zu dokumentieren. Sind die Sanierungstätigkeiten später abgeschlossen, muss erneut ein Energieausweis angefertigt werden. So wird klar festgehalten, welche Verbesserungen durch die ausgeführten Arbeiten erzielt wurden. Der Energieausweis ist der Beleg dafür, dass die Sanierung die gewünschten Effekte erzielt hat und muss, damit die Förderung ausbezahlt werden kann, bereitgestellt werden.

Preiswerte Energieausweise für Förderung erstellen lassen

Wenn Sie eine Förderung beantragen möchten und dazu einen Energieausweis benötigen, können Sie diesen einfach über unseren Onlineshop in Auftrag geben. Die überschaubaren Kosten richten sich nach der Größe des Gebäudes. Bei weiteren Frag stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail, oder Web-Chat zur Verfügung.

Das Sanierungskonzept für Ein- und Mehrfamilienhäuser (2023)

Das Sanierungskonzept für Ein- und Mehrfamilienhäuser (2023)

Was ist ein thermisch-energetisches Sanierungskonzept?

Ein thermisch-energetisches Sanierungskonzept hat den Zweck, die Gebäudeeigentümer über die Möglichkeiten zu informieren, welche Maßnahmen für die Verringerung des Energiebedarf  und den Einsatz alternativer Heizsysteme  möglich und sinnvoll sind, was diese in etwa kosten würden und welche Förderungen in Anspruch genommen werden könnten. In einem thermisch-energetischen Sanierungskonzept werden folgende Maßnahmen für ein Gebäude untersucht: Thermische Maßnahmen: diese haben das Ziel, den  Heizwärmebedarf des Gebäudes  durch die Dämmung von Bauteilen (z.B. das  Anbringen von Dämmplatten an Fassaden, Kellerdecken usw) oder die komplette Erneuerung  von Bauteilen (Fenster, Außentüren) zu verringern. Energetische Maßnahmen: diese betreffen den Energieverbrauch der Haustechnik des Gebäudes- also Heizung und Kühlung den Einsatz von Photovoltaik und Solar

 

Wie wird das Sanierungskonzept erstellt?

Bestandsaufnahme und Besichtigung

Um ein aussagekräftiges Sanierungskonzept zu erstellen, ist als allererstes eine genaue Bestimmung des Bestandes erforderlich . Zuerst wird in den Einreichplänen nachgeschaut, ob die genauen Aufbauten und die Qualität der Bauteile dargestellt ist. Gerade in alten Plänen ist dies aber sehr oft nicht ersichtlich. Dann wird das Gebäude besichtigt und vor Ort versucht, nach Augenschein und nach Erfahrungswerten mit gleichartigen Objekten die Aufbauten zu definieren. Manchmal müssen aber sogar Probeöffnungen hergestellt werden, um festzustellen, woraus genau einzelne Bauteile bestehen. Bei bereits in der Vergangenheit erfolgten Sanierungsmaßnahmen kann auch in den alten Rechnungen nachgeschaut werden. Erfolgt die Besichtigung vor Ort gemeinsam mit den Eigentümern dann kann auch gleich eine Beratung durchgeführt werden. Bei dieser Beratung können dann noch andere Fragen wie zum Beispiel die Möglichkeit eines Dachgeschoßausbaues oder der Zubau eines Aufzuges erörtert werden

Berechnung Energieausweis Vor-Sanierung

Sobald die bestehenden Aufbauten erhoben sind, wird der Energieausweis vor Sanierung erstellt. Für viele Objekte gibt es bereits einen Energieausweis. Oft ist dieser aber nur mit sogenannten „Defaultwerten“ berechnet – das bedeutet dass die Standardwerte der Bauteile eines gewissen Baualters herangezogen werden. Dies ist aber für ein genaues Sanierungskonzept nicht optimal – viel besser und genauer ist es die tatsächlichen Aufbauten zu berechnen.

Erstellung der möglichen Sanierung-Maßnahmen

Als nächster Schritt werden vom Ersteller des Sanierungskonzeptes sinnvolle Maßnahmen für das konkrete Gebäude vorgeschlagen Welche Maßnahmen können das sein ?

  • Austausch der Fenster und Außentüren
  • Dämmung der Fassaden und Feuermauern
  • Dämmung der Kellerdecke
  • Dämmung der obersten Geschossdecke (Dachboden)
  • Umstellung der Heizungsart und Warmwasseraufbereitung  auf ein effizienteres und umweltfreundlicheres System
  • Einbau von Systemen zur Nutzung der Sonnenenergie zur Energieerzeugung ( Photovoltaik, Solarthermie usw)
  • Bauliche Abtrennung von nicht beheizten Gebäudeteilen (Keller, usw)

Berechnung Energieausweis Nach-Sanierung

Um die Effizienz der einzelnen Maßnahmen beurteilen zu können, wird dann aufbauend auf den Bestandsenergieausweis der Energieausweis nach Sanierung berechnet . Dadurch kann das Ausmaß der Verbesserung bestimmt werden, das auch die Grundlage für den Erhalt von Förderungen ist .

Kostenschätzung der Sanierung-Maßnahmen

Es werden  die  Kosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen nach Erfahrungswerten abgeschätzt, um den Investitionsbedarf zu ermitteln.

Mögliche Förderungen

Im Sanierungskonzept werden auch alle Möglichkeiten für den Erhalt von Förderungen für die Maßnahmen angeführt und die Höhe der möglichen Förderungen berechnet

Varianten Berechnung der Förderstufen

Häufig ist aus finanziellen Gründen nicht sofort die Realisierung aller Maßnahmen möglich. Dann wird   in Absprache mit den Eigentümern überlegt welche Varianten sinnvoll  sind,  die für das vorhandene Budget die größte Wirkung erzielen und was vielleicht auch zu einem späteren Zeitpunkt gemacht werden könnte.

 

Wozu ein Sanierungskonzept ?

Das Sanierungskonzept dient als Grundlage und Entscheidungshilfe für eine geplante Sanierung. Die angeführten Maßnahmen können auch als Basis für das Einholen von Anboten verwendet werden. Weiters hilft das Sanierungskonzept, Fehler zu vermeiden oder ineffiziente oder  zu teure Maßnahmen durchzuführen , die von ausführenden Firmen vorgeschlagen werden. Die Ersteller des Sanierungskonzeptes sind unabhängige Experten und haben  keinerlei Vorteil durch die Verwendung bestimmter Produkte .

 

Wird das Sanierungskonzept gefördert?

In Wien werden Sanierungskonzepte gefördert, hier finden Sie die grundlegenden Informationen zum geförderten Sanierungskonzept: https://www.hauskunft-wien.at/news/forderung-eines-gesamtheitlichen-sanierungskonzeptes Es werden 50% der Kosten bis zu folgenden Maximalkosten gefördert:

Einfamilien- Kleingartenwohn- und Reihenhäuser :

es werden 50% vom Bruttobetrag (inkl. Mwst.) gefördert bis max. 1.000€ Fördersumme (bzw. 1500€ bei Zweifamilienhäusern) folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • das Gebäude muss min. 20 Jahre alt sein
  • es muss der Hauptwohnsitz gemeldet sein
  • mindestens die Hälfte der Gesamtnutzfläche des Gebäudes muss nach der Sanierung Wohnzwecke dienen
  • das Gebäude darf nicht leer stehen

Mehrfamilienhäuser – Gebäude ab 3 Wohneinheiten:

es werden 50% vom Bruttobetrag – oder bei Vorsteuerabzugsberechtigung vom Nettobetrag-  gefördert bis max. 5.000€ Fördersumme

 

Muss die Förderung zurückgezahlt werden wenn die Sanierungsmaßnahmen nicht umgesetzt werden?

Nein – die Förderung ist unabhängig von einer späteren Realisierung der Maßnahmen. Jedoch wird im Falle einer späteren Umsetzung bei Gebäuden ab 3 Wohneinheiten die für die Erstellung des Sanierungskonzeptes gewährte Förderung auf die Sanierungsförderung angerechnet.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag wird online bei der Magistratsabteilung 50 – Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten gestellt .

Für Kleingartenwohnhäuser und Ein- und Zweifamilienhäuser

Für Mehrfamilienwohnhäuser

Wie kommen Sie zu einem Sanierungskonzept?

die Bauphysikabteilung des Architekturbüro Korab erstellt bereits seit Jahren Sanierungskonzepte für zahlreiche verschiedene Arten von Wohngebäude, bei Übermittlung einer Anfrage schicken wir Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Anbot. Wir bieten auch kostenfreie Beratungsgespräche über den Ablauf eines Sanierungskonzepts an. Schreiben uns ein E-Mail an: office@archkorab.at, rufen Sie uns an: 01 280 02 70, oder  schicken Sie uns eine Anfrage über das Kontaktformular:

 

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Förderungen für Photovoltaikanlagen jetzt sehr gefragt

Förderungen für Photovoltaikanlagen jetzt sehr gefragt

In Österreich erfreuen sich Photovoltaikanlagen, kurz „PV-Anlagen“ genannt, immer größerer Beliebtheit. Selbst Strom erzeugen und damit möglichst unabhängig von den steigenden Energiepreisen werden – das klingt verlockend und macht vor allem auch finanziell Sinn. Die Errichtung von PV-Anlagen wird in Österreich zudem durch attraktive Förderungen unterstützt.

Photovoltaikanlagen: Diese Möglichkeiten gibt es

Eine PV-Anlage muss nicht immer gleich besonders groß sein. Denn selbst für einen Balkon gibt es mittlerweile kleine Anlagen. Diese können den Strom zwar nicht ins Netz einspeisen, aber sie decken den Bedarf von Standby-Geräten ab.

Die nächstgrößeren PV-Anlagen eignen sich für das klassische Einfamilienhaus. Sie decken den eigenen Strombedarf, solange die Sonne scheint und überschüssig produzierter Strom wird in das Netz eingespeist. Dafür gibt es eine Vergütung, wobei es immer die bessere Wahl ist, den Strom selbst zu verbrauchen, da die Einspeis-Tarife niedriger sind als die Stromverbrauchskosten.

Wer möchte, kann die eigenen PV-Anlage dann auch noch um einen Speicher ergänzen. Ein Stromspeicher verursacht zwar erhebliche Investitionskosten, doch er steigert auch die Autarkie des Gebäudes. Nur, wie ist die Errichtung einer PV-Anlage und womöglich eines ergänzenden Speichers, überhaupt leistbar?

PV-Anlage kaufen: Förderungen nutzen

In Österreich stehen verschiedenste Förderungen für die Errichtung einer PV-Anlage zur Verfügung. Dabei ist zwischen Bundesförderungen und Landesförderungen zu unterscheiden. Sie können sich auch auf Gemeindeebene informieren. Denn manche Gemeinden bieten einen einmaligen Zuschuss, egal ob eine PV-Anlage errichtet, ein Speicher ergänzt oder ein Elektroauto gekauft wird.

Wichtig ist, dass Sie sich vor der Errichtung der PV-Anlage über die derzeitigen Förderungen informieren. Denn welche Förderungen es wofür genau gibt, ändert sich immer wieder. In sogenannten „Calls“ werden regelmäßig Investitionskostenzuschüsse vergeben. Schon bald (Stand: 06/2022) wird es auch eine Förderung für die Einspeisung von Strom in das Netz geben.

photovoltaik förderung energieausweis

Förderungen für PV-Anlagen: Beispiele

Wenn Sie in Niederösterreich, auf Landesebene, eine Wohnbauförderung in Anspruch nehmen, bringt die Errichtung einer PV-Anlage zusätzliche Punkte, wofür Sie wiederum eine höhere Förderung bekommen.

Doch auch abseits der Wohnbauförderung gibt es Zuschuss-Möglichkeiten. Ein Beispiel dafür ist etwa die „PV-Dächer-Förderung“ des Landes Oberösterreich. Hier können auch Kosten für eine statische Überprüfung des Daches gefördert werden, um so zu klären, ob und wie groß eine PV-Anlage errichtet werden darf.

Unkomplizierte Förderungen gibt es auch im Burgenland. Hier richtet sich die Höhe des Zuschusses einfach an der Leistung der PV-Anlage und der Kapazität des Stromspeichers.

Fazit: PV-Anlage mit Förderung errichten

Die Förderungen für PV-Anlagen und Stromspeicher sorgen dafür, dass sich ein solches Investment schnell rentiert. Wichtig ist, die jeweiligen Fördermöglichkeiten tagesaktuell zu prüfen. Ihrer PV-Anlage erzeugt dann künftig nicht „nur“ Strom für Ihr Eigenheim, sondern verbessert auch die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes – Stichwort „Energieausweis“ – und sorgt für mehr Unabhängigkeit von den stark schwankenden Strompreisen.

Heizlast in Österreich: Das sollten Sie wissen

Heizlast in Österreich: Das sollten Sie wissen

 

In Kombination mit der Erstellung eines Energieausweises wird auch die Heizlast eines Gebäudes errechnet. Doch welche Aussagekraft hat dieser Wert und wann muss sonst noch die Heizlast ermittelt werden?

Heizlast: Was ist das?

Die Heizlast gibt an, wie viel Wärmezufuhr bei einer Immobilie nötig ist, um eine bestimmte Raumtemperatur konstant aufrecht zu erhalten. Ohne in technische Details zu gehen, sagt die Heizlast also aus, wie viel Energie benötigt wird, damit es im geprüften Haus angenehm warm ist.

Heizlastberechnung: Deshalb ist sie nötig

Die Kalkulation der Heizlast eines Gebäudes lässt wichtige Rückschlüsse zu. Denn so wissen Sie, welche Leistung die Heizung der Immobilie haben muss, um die Raumtemperatur erzeugen und halten zu können. Sie können mit diesen Angaben somit ein Heizungssystem wählen, das genau passend dimensioniert ist.

Eine zu schwach gewählte Heizung wäre permanent am Leistungslimit und könnte das Haus trotzdem nicht entsprechend gut erwärmen. Eine überdimensionierte Heizung ist unnötig teuer und wird dann nicht ausgelastet. Daher ist es wichtig, die Heizlast zu kennen und ein passendes System zu wählen.

Nicht nur zur Klärung, welche Heizungsanlage für Ihr Objekt passend ist, sondern auch für die Prüfung bestehender Anlagen kann eine Heizlastberechnung erstellt werden. Ein solcher Prüfbericht kann z.B. für die Eintragung burgenländische Heizungs- und Klimadatenbank erforderlich sein.

Heizlast: Berechnung und Ablauf

Für die Berechnung der Heizlast wird geprüft, wo Wärme verloren geht. Dabei gibt es drei Kategorien:

  • Transmissionswärmeverlust (z.B. über die Gebäudehülle)
  • Wärmeverlust über die Lüftung (z.B. Undichtheiten, Luftwechsel beim Lüften des Gebäudes)
  • Zusatz-Aufheizleistung (Wärme für das Aufheizen des zuvor nicht beheizten Gebäudes)

Alle Einflussfaktoren spielen in der Kalkulation zusammen, wobei die Berechnung vereinfacht (ÖNORM H 7500-3) oder detaillierter, je nach Bedarf, erfolgen kann. Oft wird die Heizlast auch gleich mitberechnet, wenn Sie einen neuen Energieausweis für Ihre Liegenschaft erstellen lassen.

Heizlast berechnen lassen

Die Heizlast können Sie ganz einfach ermitteln lassen. Das ist beispielsweise im Zuge der Erstellung eines Energieausweises möglich. Liegt noch kein Energieausweis vor, kann somit gleich beides erledigt werden: Energieausweis und Heizlastkalkulation.

Falls Sie bereits einen Energieausweis für Ihre Immobilie haben, unterstützen wir Sie ebenfalls gerne. Sofern der bestehende Energieausweis von uns erstellt wurde, können Sie die Heizlast Ihres Gebäudes für nur € 20 netto zusätzlich berechnen lassen. Die Kalkulation ist schnell, unkompliziert und günstig möglich und Sie können auf dieser Basis eine fundierte Entscheidung treffen, welche Heizungsanlage für Ihr Haus am besten geeignet ist:

 

 

 

Wiener Bauordnungsnovelle: Bauherren unter Zeitdruck!

Wiener Bauordnungsnovelle: Bauherren unter Zeitdruck!

Die Wiener Bauordnung wird novelliert und so stehen einige maßgebliche Änderungen bevor, die Bauherren zeitlich unter Druck bringen – denn der Beschluss soll schon am 24.11.2021. erfolgen. Denn wer kann, reicht jetzt noch rasch sein Projekt ein. Wir fassen für Sie die wichtigsten Eckpunkte der bevorstehenden Veränderungen zusammen.

Verbot überproportionaler Bauten

Ein wichtiger Aspekt betrifft alle Bauten, die im Bauland  Bauklasse I befinden. Speziell betroffen sind hier Projekte in der offenen Bauweise. Hier wird das mögliche Bauvolumen durch die neuen Bestimmungen reduziert

Der politische Hintergedanke lautet, dass auf diese Weise überproportionale Bauten entstehen. Diese verändern das bisherige Stadtbild und sollen daher, durch die gesetzlichen Anpassungen, eingeschränkt werden.

Verschärfungen: Was ändert sich konkret?

Was genau bedeutet nun der Begriff „überproportional“ wirklich? Die Politik versucht im Zuge der Novelle eine Definition zu erschaffen, ab wann ein Gebäude aus ihrer Sicht zu groß ausfällt. Damit das gelingt, fließen unterschiedliche Faktoren ein.

Kleinere Flächen

Grundsätzlich erfolgt die Beschränkung der bebauten Fläche in der Bauklasse I. Diese lag bisher bei 470 Quadratmetern, zukünftig sind maximal 350 Quadratmeter zulässig.

Gebäudehöhe und Abstand zu Nachbarn

Eine zentrale Rolle übernehmen die Höhe des Gebäudes und der Abstand zu den Nachbargebäuden. Kurz gesagt: Je höher ein Haus ist, desto größer muss der Abstand zum Nachbarhaus ausfallen. Die neue Faustregel lautet, dass die Hälfte der Gebäudehöhe gleichzeitig den Mindestabstand zum Nachbarhaus darstellt. So entsteht durch die Gesetzesnovelle also eine direkte Relation von Gebäudehöhe und Abstand zum Nachbarhaus.

Ein Mindestabstand von drei Metern bleibt erhalten, was jedoch in Anbetracht er zuvor beschrieben Änderung nur Formsache sein dürfte. Weiters wird auch die  zulässige Giebelfläche pro Seite von 50m² auf 25m² reduziert.

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Dachgeschoßausbauten

Ebenfalls schwieriger wird der Dachausbau im Bereich von Einfamilienhaus-Siedlungen und kleineren Wohnbauten in der Bauklasse I. Hier wird die Firsthöhe generell auf 4,5 Meter beschränkt.  (bisher galt diese Regelung nur, wenn dies im Flächenwidmungsplan extra bestimmt wurde).

Höhere Strafen bei Altbau-Abriss

Eine weitere Änderung, die vor allem Bauträger betrifft, sind die Strafen für den Abriss eines Altbaus. Beim Abbruch von Häusern, die vor 1945 errichtet wurden, muss eine Bestätigung des zuständigen Magistrats vorliegen, dass am Erhalt des Gebäudes kein öffentliches Interesse besteht. Manche Bauträger holten diese Bestätigung nicht ein und rissen das Gebäude einfach ab. Die Strafen für diese Vorgehensweise werden angehoben und können nun bis zu 200.000 Euro betragen.

Fazit: Empfehlung für Ihre Bauvorhaben

Die bevorstehende Gesetzesänderung tritt nach der Kundmachung (Anfang Dezember)  in Kraft. Dementsprechend wichtig ist es, dass nun schnell gehandelt wird. Wer bereits konkrete Pläne für ein Bauvorhaben gefasst hat, sollte diese nun rasch einreichen, bevor die Änderungen tatsächlich in Kraft treten.

Wir unterstützen Sie gerne dabei und sorgen dafür, dass Ihr Bauvorhaben noch im Bereich des bislang bestehenden Gesetzesrahmens eingereicht wird. So entgehen Sie den Verschärfungen und können Ihre Planung realisieren, bevor Ihr Bauvorhaben wohlmöglich  im Dezember wie geplant schon nichtmehr umsetzbar ist.