Solarförderung: Der Staat belohnt Besitzer von Solaranlagen

Zu jedem Haus gehört ein Energieausweis. Geregelt ist das in Österreich durch die Gesetze der Länder und durch das EAVG, das Energieausweis-Vorlage-Gesetz.

Solaranlagen wirken sich günstig auf den Energieausweis aus

Besonders günstig fällt der Eintrag in Ihrem Energieausweis aus, wenn Sie Ihr Haus mit Sonnenenergie versorgen, wozu Sie natürlich eine Photovoltaikanlage benötigen. Diese wird staatlich auch gefördert! Sollten Sie bereits mit dem Gedanken spielen, dass Ihnen die Sonne Ihren eigenen Strom bereitstellen soll, sollten Sie hier weiterlesen! Denn Sonnenenergie ist der Strom der Zukunft.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Der Staat fördert nur neu errichtete Photovoltaikanlagen, ganz gleich in welcher Größe. Die Obergrenze liegt jedoch bei 5 kWpeak. Außerdem können Sie nur eine Anlage für jede Adresse fördern lassen – logisch, es handelt sich schließlich um Einzelanlagen.

Wie wird die Sonnenenergie gefördert?

Die Förderung gibt es in Form einer Pauschale in der Höhe von 275,- je kWpeak. Das gilt für freistehende Anlagen bzw. Anlagen, die auf dem Dach installiert werden. Für eine in das Dach integrierte Anlage bekommen Sie 375,- pro kWpeak. Die Zahlung kann erfolgen, wenn Sie die Endabrechnung vorgelegt haben. Sie können sich übrigens jederzeit unter pv.klimafonds.gv.at registrieren lassen.

Erst planen, dann registrieren

energieausweis

Zwei Dinge sollten Sie bei der Registrierung beachten:
Beantragen Sie zunächst eine Registriernummer. Dazu benötigen Sie jedoch schon eine Zählpunktnummer Ihres Netzbetreibers und sämtliche Daten Ihrer neu zu erstellenden Anlage. Auch für diese Förderung gelten die Regeln, die wir bereits hinsichtlich der anderen Förderungen besprochen haben. Wenn Sie sich erst registriert haben, müssen Sie Ihr Bauvorhaben binnen 12 Wochen abgeschlossen haben. Falls Sie das nicht schaffen sollten, verfällt Ihr für Sie bestimmtes Fördergeld. Sie können sich dann nur noch neu registrieren und das ganze Prozedere wiederholen. Also sollten Sie erst planen und sich dann erst registrieren! Die Registrierung kann bis zum 14.12.2016 erfolgen.

Förderantrag online stellen

Die zweite Sache, die zu beachten ist: Wenn Sie Ihre Anlage fertig installiert haben, können Sie Ihren Förderantrag auf die Onlineplattform stellen. Dann kann die Auszahlung bald erfolgen. Indirekt profitieren Sie aber schon vorher, denn durch den Strom von der Sonne sparen Sie sofort bares Geld.

Sonnenpower für alle: Gemeinschaftsanlagen

Es können auch Gemeinschaftsanlagen gefördert werden! Die Voraussetzung dafür ist, dass die Anlage von mindestens zwei Wohn- oder Geschäftsanlagen genutzt wird. Hierbei ist zu beachten, dass die gesamte Leistung der Anlage nicht höher als 30 kWpeak liegen darf. Jeder der Teilnehmer muss seinen Antrag separat stellen und erhält genau eine Förderung. Pro Antrag werden nicht mehr als 5 kWpeak gefördert. Der Vorteil der Gemeinschaftsanlage besteht daher nur im Anschaffungspreis. Eine Gemeinschaftsanlage zu erstellen, kostet deutlich weniger als der Aufbau einer einzelnen Anlage. In puncto Fördergröße besteht kein Unterschied.

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