Für eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen gibt es seit 3. März 2016 den Sanierungscheck 2016. Über dieses Programm werden thermische Sanierungen in Privatimmobilien unterstützt, sofern diese älter als 20 Jahre sind.

In älteren Bestandsimmobilien schlummern enorme Einsparpotenziale in Sachen Heizung, Dämmung und Elektrik/Stromverbrauch. Vor allem private Hausbesitzer und Anleger können mit den richtigen Sanierungsmaßnahmen bares Geld sparen. Und: Sie steigern so den Wert ihrer Immobilie für die Zukunft und schützen die Umwelt.

Vier Sanierungsvarianten im Focus
Das Programm unterscheidet verschiedene Varianten, die unterschiedlich bezuschusst werden. Was müssen Immobilienbesitzer wissen? Welche Anträge können sie stellen?

• Umfassende Sanierung – klima:aktiv Standard
• Umfassende Sanierung – guter Standard
• Teilsanierung 50 Prozent
• Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen

Damit eine Mustersanierung genehmigt wird, muss der HWB im Objekt max. 40 kWh/m²a betragen. Außerdem muss das Haus mit mind. 80 Prozent erneuerbaren Energieträgern beheizt werden. Es müssen hier dann zwei der sieben sogenannten Begleitmaßnahmen durchgeführt werden – wie etwa neuer Stromspeicher, energetische Fenster oder Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen. Sind alle diese Kriterien erfüllt, gibt es den Höchstbetrag von 8.000 Euro an Förderung.

5000 Euro Fördermittel können beantragt werden, wenn bei der umfassenden Sanierung – klima:aktiv Standard der HWB max. 40 kWh/m²a beträgt.

Bei der umfassenden Sanierung – guter Standard darf der HWB max. 69 kWh/m²a betragen. Dann stehen für den privaten Hausbesitzer max. 4.000 Euro bereit.

Denkbar ist aber auch nur eine Teilsanierung (50 Prozent) mit 3.000 Euro Zuschuss. Dabei muss der HWB um mind. 50 % reduziert werden.

Extrazuschuss: Wer bei der umfassenden Sanierung – klima:aktiv Standard, der umfassenden Sanierung – guter Standard oder der Teilsanierung neue Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, kann weitere 1.000 Euro aus dem Sanierungscheck 2016 abrufen.

Wie erfolgt die Antragstellung für die Zuschüsse?

Dies ist ganz enfach. Allerdings muss die Antragstellung immer vor der Umsetzung der Sanierung erfolgen. Eine nachträgliche Bezuschussung ist nicht möglich. Informationen und Antragsabgabe über alle Bausparkassen im Lande.

Was interessierte Hausbesitzer benötigen ist das ausgefüllte Antragsformular, den Energieausweis vor/nach Sanierung, einen Meldezettel, Angebote der Handwerker sowie ihren Grundbuchauszug. Die beantragte Maßnahme muss außerdem bis Ende 2017 fertiggestellt werden.

Einreichungen für den Sanierungscheck 2016 sind noch bis zum 31. Dezember 2016 möglich. Gewährt werden die Zuschüsse jedoch nur solange das Budget noch nicht aufgebraucht ist. Kommt ein Antrag zu spät, gibt es leider auch kein Geld mehr.

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